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Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) ist da!

Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) ist da!

Beyer: „Es hätte viel einfacher sein können! Zum Ende können wir festhalten, dass sich ein langer Weg zusammen mit unseren Anglern gelohnt hat!“

Vor rund einem Jahr hatte der Landtag nach einem zweijährigen Verfahren die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Als eine der vielen Neuregelungen wurde das Umweltministerium vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Verordnungen auf den Weg zu bringen, die insbesondere für unsere Angler von besonderem Interesse ist. Nun hat der Minister die „Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO)“ in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung ist zukünftig das Befahren von Seen erlaubt, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften: „Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen“, so Minister Vogelsänger.

Damit ist ein besonders vom Forum Natur und dem Landesanglerverband verfolgtes Anliegen landesweit geregelt. Insbesondere mit Blick auf die älteren Verbandsmitglieder wird dem Wunsch nach erweiterten Möglichkeiten für das Fahren mit Elektrobooten Rechnung getragen. Hierzu gab es im Wassergesetz eine Verordnungsermächtigung, um das Befahren von nichtschiffbaren Gewässern mit elektrobetriebenen Motorbooten zu regeln. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde und stehende Gewässer dürfen von jedermann mit Elektro-Motorbooten mit einer Motorleistung bis zu einem Kilowatt befahren werden.

Auch wenn das Vorhaben deutlich einfacher auf direktem gesetzlichen Wege hätte erreicht werden können und zudem die konkrete Umsetzung der Verordnung durch die Unteren Wasserbehörden abzuwarten sei, so sei das jetzige Ergebnis sehr zu begrüßen. „Wir freuen uns zusammen mit unseren Anglern, dass sich ein sehr langer gemeinsamer Weg nun gelohnt hat und endlich Elektromotoren auch in der Angelfischerei eingesetzt werden können“, so Gregor Beyer. Es habe sich wiedereinmal gezeigt, dass man nur zusammen stark sei und gehe nun um so optimistischer in die neue Angelsaison im kommenden Jahr.


Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Unter dem Titel „Heimat für Biber, Wolf und Kormoran? Naturschutz und Landwirtschaft in Brandenburg“ hatte die Europaabgeordnete Susanne Melior (SPD) zu einer Veranstaltung am 12. Oktober in die Heimvolkshochschule am Seddiner See eingeladen. Der nahezu voll besetzte Tagungssaal zeigte, wie groß das Interesse an der Thematik ist. So ging es in der Podiumsdiskussion dann auch munter zur Sache.

Ebenfalls im Saal saß Ulrich Böcker, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg und Mitglied im Geschäftsführerkollegium des „Forum Natur Brandenburg“. Er schrieb Susanne Melior im Anschluss einen Brief, in dem er seine Sicht der Dinge rund um das Thema Natura 2000 und FFH-Management zusammenfasst. Auszüge seines Briefes sind mit freundlicher Genehmigung des Verfassers im aktuellen Heft „DER MÄRKISCHE FISCHER“, Ausgabe 66 | Januar bis März 2018, veröffentlicht. Gerne geben wir die hochinteressanten Ausführungen hier wieder:

Sehr geehrte Frau Melior,

vielen Dank für die heutige – anregende − Veranstaltung zu Biber, Wolf und Kormoran in Neuseddin.

FFH- und „Vogelschutz“-Richtlinie entwickeln zunehmend Sprengkraft. Sie haben sich in Deutschland auf Bundes- wie Landesebene längst zu einem – zumindest gefühlt – kaum noch beherrschbaren Moloch entwickelt. Darunter leidet vor allem der ländliche Raum, und zwar massiv.

Gutachtenaufträge von zumeist in der entsprechenden Szene selbstverständlich gut verdrahteten Mitarbeitern in Regierung und Verwaltung halten eine ganze Industrie von Öko-Büros am Leben, deren Daseinszweck vor allem in der Abfassung von sog. „Managementplänen“ besteht (die sich als zunehmend nutzlose, für die Betroffenen gleichwohl gefährliche Papierberge erweisen). Eigens rekrutierte „Biber- oder Wolfsbeauftragte“ gehören in dieselbe Kategorie.

Mit dem „Monitoring“, der „Rissbegutachtung“ oder der genetischen Analyse von Spuren wie Kadavern lassen sich ganz neue Forschungszweige bzw. Fördertöpfe eröffnen und lässt sich vor allem trefflich Geld verdienen. Von Sekundärmärkten für z.B. technisches Gerät bis hin zum Verkauf von Wolfsdevotionalien ein Selbstbedienungsladen ersten Ranges. Dass dieses wahrlich florierende perpetuum mobile, koste es, was es wolle, unter allen Umständen am Laufen gehalten werden muss, versteht sich von selbst.  Die einschlägige NGO-Szene einschließlich nachgelagerter „Produktionszweige“ stößt sich daran finanziell gesund – und zwar auf Kosten des ländlichen Raumes.

Vor allem aber behalten bestimmte Kreise durch die Lenkung wie Monopolisierung des Themas und seine rechtliche Flankierung die Deutungshoheit über das FFH-Geschehen im Lande. Mit der FFH-Richtlinie wird die Machtfrage im ländlichen Raum neu gestellt. Denn eigentlich kann Land-, Forst- oder Fischereiwirt auf seinen Flächen im Rahmen des geltenden Rechts machen, was er will. Wenn seine Rechte, insbesondere solche nach Art. 14 GG (Eigentum), eingeschränkt werden, dann bedarf es dazu demokratisch legitimierter Gesetzesakte.

Im Falle der FFH-Richtlinie liegt der Fall dagegen anders: Die Richtlinie definiert qua Einstufung z. B. von Biber, Wolf und Kormoran total geschützte, mithin sakrosankte Arten. Wo auch immer diese aufkreuzen (und sie tun das – jedenfalls bislang – nicht in den Städten, sondern nur außerhalb im ländlichen Raum), verliert der Eigentümer jegliches Abwehrrecht. Er muss buchstäblich tatenlos zusehen, wie seine Fische massakriert, seine Schafe, Rinder oder Pferde gerissen, seine Flächen unter Wasser gesetzt oder seine Deiche geschwächt werden. Es ist absolut absehbar, dass es nicht bei Sachschäden bleibt, sondern irgendwann in der näheren oder ferneren Zukunft auch Menschen zu Schaden kommen.

Die Folgen des Verlustes individueller Freiheit selbst bei nur gefühlten Bedrohungsszenarien durch frei laufende Großraubtiere für die Menschen im ländlichen Raum lassen wir hier einmal außer Betracht. Fakt ist: Ohne jede demokratische Legitimation entscheiden angebliche oder wirkliche naturschutzfachliche Experten, wann der Zustrom selbst längst zur Plage gewordenen Arten ein Maß erreicht hat, das Eingriffe erfordert oder zumindest zulässt.

Dabei ist das auch heute wieder gehörte Mantra, dass allein naturschutzfachliche Gesichtspunkte über den Erhaltungszustand einer Art entscheiden, so irreführend wie falsch. Denn die (oftmals leider nur selbsternannten) „Experten“ entscheiden tatsächlich wie die sprichwörtlichen Fachidioten. Sie operieren mit Populationsgrößen, die sie bestimmten Flächeninhalten zuordnen. Bei dem Jonglieren mit Flächenvorgaben und Ausbreitungskoeffizienten werden politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, vor allem aber landschaftskulturelle Gegebenheiten explizit ausgeblendet.

Naturschutzfachlich möglicherweise sogar höchst qualifiziert, in der Sache aber absolut ignorant, nehmen die „Experten“ bei dieser Operation der Politik die Zügel vollständig aus der Hand. Und dann grassiert eben der ungehemmte Ausbreitungswahn. So selbstverständlich es ist, dass Wölfe auf dem Potsdamer Alten Markt aus Gründen fehlender öffentlicher Akzeptanz nichts verloren haben, eben weil dies politisch so gewollt ist, so ist es Aufgabe der Politik, Regionen, Bereiche oder Orte zu definieren, wo Wölfe geduldet werden können und wo nicht.

Denn das führt zu den schon jetzt unhaltbaren Zuständen: Wenn die total geschützte Art einen Schaden anrichtet, dann liegt es, so die zynische Argumentation, natürlich nicht am Biber-, Wolf- oder Kormoran-typischen Verhalten, sondern – und zwar ausschließlich – an fehlerhaften bzw. mangelnden Schutzmaßnahmen auf Seiten der Geschädigten. Die mit dieser eigentlich bodenlos unverfrorenen Argumentation einhergehende Aufrüstungsspirale verschlingt öffentliche wie private Ressourcen in einem Umfang, der schon heute abenteuerlich ist. Ganz abgesehen davon, dass die Verhältnisse in Deutschland sich regional schlicht nicht eignen, um z. B. flächendeckend meterhohe und unter elektrische Spannung gesetzte Zäune zu errichten – von der Verunstaltung der Landschaft einmal ganz abgesehen.

Der Verweis der Geschädigten auf finanziellen Schadensersatz ist dabei kein wirklicher Ausgleich, sondern eben nur „Ersatz“. Was monetär ersetzt wird, ist, wie jedermann weiß, nicht das, was der Geschädigte zuvor an dem geschädigten Gegenstand hatte. Schafe, Kälber oder Pferde sind für ihre Besitzer eben nicht nur pekuniäre Größen, die sich mit ein paar Euro ersetzen lassen. Es macht die Menschen im ländlichen Raum wütend und aggressiv, wenn sie sich derartige Parolen anhören müssen. Es geht schließlich um ihre persönliche Sicherheit, ihre Tiere, ihr Hab und Gut, es geht um ihre Heimat.

Wolf, Biber und Kormoran werden vor den Toren der Stadt deshalb längst als – dringend abzuwehrende – Einmischung Dritter in den eigenen Rechtskreis wahrgenommen. Nicht mehr Herr im eigenen Haus sein zu können, sondern sich Maßregelung, Gängelung und Schaden in einem Ausmaß gefallen lassen zu müssen, „nur“ um – fehlverstandenem – europäischem Artenschutz Rechnung zu tragen, führt zu den heute auch von anderen Diskutanten weithin beklagten Ohnmachtsgefühlen.

Der Eindruck, einer von bestimmten Interessengruppen ohne die erforderliche politische Kontrolle vorangetriebenen Entwicklung letztlich schutzlos ausgeliefert zu sein, ist mutmaßlich die stärkste Triebfeder für die landauf landab zu beobachtende Entwicklung, sich zu widersetzen, jedenfalls aber dem grassierenden Treiben keinesfalls länger tatenlos zuzusehen. Was das Maß vollmacht, ist schließlich die schlechthin unerträgliche Arroganz, mit der den Menschen im ländlichen Raum aus den städtischen Wärmestuben heraus vermittelt wird, was sie zu ertragen haben und was nicht.

Daran sollten Sie etwas ändern. Dann hätten Sie tatsächlich etwas gekonnt. Nicht nur für die Heimat von Biber, Wolf und Kormoran, sondern vor allem für die Heimat der Menschen in diesem Lande.

Mit freundlichen Grüßen!

Ulrich Böcker
Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg


Anhörung in der Enquete: „Forstwirtschaft im ländlichen Raum“

Anhörung in der Enquete: „Forstwirtschaft im ländlichen Raum“

Weber: „Forstwirtschaft in Brandenburg war 20 Jahre lang ein Steinbruch der menschlichen und materiellen Ressourcen; fangen Sie endlich an Entscheidungen zu treffen, die Sinn machen!“

Anlässlich der heutigen Anhörung in der Enquetekommission zur „Wertschöpfung der Forstwirt-schaft im ländlichen Raum“, hat der Vorsitzende des brandenburgischen Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, Thomas Weber, deutliche Worte zur desaströsen Forstpolitik gefunden. Die letzten 20 Jahre seien rückblickend für die Forstwirtschaft in Brandenburg eher ein Desaster und eine unglaubliche Kette von Fehlentscheidungen in der Politik und insbesondere in der Verwaltung gewesen. So lasse auch die Enquete entgegen des Auftrages aus dem Einsetzungsbeschluss nach mehreren Jahren Arbeit weder ein Konzept für die Forstwirtschaft erkennen, noch habe die Kommission sorgfältige Analysen vorgenommen, auf deren Basis die angeforderten Handlungsempfehlungen hätte erarbeitet werden können. Besonders unverständlich sei für die Waldbesitzer des Landes, dass man sich erst mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten wenden musste, um überhaupt Gehör in der Enquetekommission zu finden. „Dass für die heutige Anhörung ursprünglich gar keine Vertreter der brandenburgischen Privat- und Kommunalwaldwirtschaft vorgesehen waren, sondern diese nur im Falle der Absagen anderer Verbände angefragt werden sollen, ist ein erneutes Armutszeugnis für die Forstpolitik des Landes“, so Weber.

Bezüglich der Fragestellung aus der Enquetekommission, wie man Brandenburg zum Vorreiter ei-ner nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume machen könne, antwortet der Vorsitzende der Waldbesitzer mit der Gegenfrage, ob dies Tatendrang, Selbstüberschätzung oder schon Größenwahn sei. Das Land Brandenburg bediene sich seit Jahren großzügig an „AuE-Maßnahmen“, hielte die Bürger von den Ressourcen fern und leite die eingenommenen Gelder in eigene Stiftung um. Man müsse diesbezüglich schon fragen, wie weit weg man von den Menschen sein muss, um das für eine Entwicklung der ländlichen Räume zu halten.

Unabhängig davon haben die Waldbesitzer acht Empfehlungen im Detail vorgestellt, die sie der Landespolitik für das dringend notwendige Umsteuern anheim legen. Im Zentrum dieser Empfehlung steht der Aufruf, die Existenz des Waldes, der Forstwirtschaft und der Holz be- und verarbei-ten Betriebe zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Dabei dürften sich Wertschätzung für die Branche nicht nur in wohlfeilen Worten und in Feiertagsreden erschöpfen, sondern die Bedürfnisse der Forstwirtschaft müssten vielmehr Berücksichtigung im Tagesgeschäft der Politik finden. Insbesondere forderte Thomas Weber, dass die Politik endlich mal anfangen müsse zielführende Entscheidungen zu treffen.

Statt einer Forstpflegestation am kostenintensiven Gängelband der in den Köpfen immer noch vorhandenen Einheitsforstverwaltung ginge es darum, eine dynamische, unternehmerische und zukunftsfähige Forstwirtschaft im Land Brandenburg zu etablieren. Wenn man dies erreicht habe, dann sei es dringend notwendig, dass man die Forstverwaltung einfach mal ein paar Jahre nicht mehr reformiere und allen Beteiligten die Möglichkeit gebe, sich auf den einmal gefundenen Zu-stand auch mittel- und langfristig einstellen zu können.

Thomas Weber verwies abschließend auf die Unzahl von Stellungnahmen und Position der Ver-bände aus den letzten Jahren. „Wir arbeiten gerne für das Land Brandenburg – aber sinnlos arbeiten wir nicht gerne“, schloss er mit dem dringenden Appell, die permanenten Zuarbeit der Ver-bände im ländlichen Raum endlich zur Kenntnis zu nehmen und zumindest gelegentlich zur Grundlage für sinnvolle und zweckdienliche Entscheidungen zu machen.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)


Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Wendorff: „Wir wünschen einen guten Start und hoffen angesichts der sprunghaft ansteigenden Zahlen gerissener Nutztiere, dass es tatsächlich ein Informations- und Herdenschutzzentrum wird!“werden wir nicht mehr mittragen!“

Wellershoff: „Wort und Tat aus einem Guss muss wieder Markenkern brandenburgische Landnutzungspolitik werden; beim Wolf und auch in jedem anderen Feld!“

Die Verbände im ländlichen Raum begrüßen die morgige Eröffnung eines „Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrums“ in Groß Schönebeck. „Wenn Minister Vogelsänger am Nikolaustag das dringend benötigte Zent-rum eröffnet, ist das eine grundsätzlich gute Entwicklung. Wir wünschen den Betreibern ausdrücklich viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei der Bewältigung des umfassenden Informationsbedarfs in Sachen Wolf“, so Henrik Wendorf, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Es ist eine richtige Entwicklung, dass die Einrichtung in der notwendigen Verbindung als Informationszentrum und als Kompetenzzent-rum für den Herdenschutz ins Leben gerufen wird.

Enttäuscht zeigen sich die Verbände von dem Umstand, dass keine Vertreter der vom Wolf tatsächlich betroffenen Landnutzer zu der Eröffnung eingeladen sind. Es ist befremdlich, dass sich die Grußworte zur Eröffnung mit Vertretern des Informationscharakters zum Wolf erschöpfen. „Wir wollen hoffen, dass die Bezeichnung „Herdenschutzinformationszentrum“ nicht nur ein Feigenblatt ist, um die Finanzierung aus Mitteln des „Europäischen Agrarfonds“ zu rechtfertigen“, macht Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Es sei ein eigentlich richtiger Ansatz, wenn man das Zentrum dem „Brandenburger Weg“ folgend, als Kommunikationseinrichtung zwischen verschiedenen Partnern etablieren wolle. Dass dieser Ansatz insbesondere in der Umwelt- und Agrarpolitik immer mehr zur einer Worthülse mit Erinnerungscharakter an vergangene Tage verkommt, wirft erneut kein gutes Licht auf das Agieren des Ministeriums in der Wolfspolitik.

Ausdrücklich bedanken sich die Verbände im ländlichen Raum bei all jenen, die bereits in der Vergangenheit wertvolle Partner des Brandenburgischen Wolfsmanagements waren, so insbesondere bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes Forst und der Umweltverwaltung; deren Expertise würde auch weiterhin dringend gebraucht. Dass nach Auskunft des Ministeriums zukünftig eine private Firma die Vergrämung, den Fang und auch die Tötung von „Problemwölfen“ im Land Brandenburg übernehmen soll, sehen die Landnutzerverbände kritisch. Angesichts der aktuellen Probleme bei der Rissbegutachtung fürchten sie ähnliche, für die Betroffenen nicht hinnehmbare Zustände, auch bei den weiteren Elementen des Wolfsmanagements.

Angesichts der rasant steigenden Zahlen von Wolfsübergriffen auch auf vorschriftsmäßig geschützte Nutztiere, müsse die zügige Entnahme der dafür verantwortlichen Wölfe zukünftig ein selbstverständliches Element des Herdenschutzes sein. „Wie das eine private Firma leisten soll, ist uns ein Rätsel. Wir brauchen dafür vielmehr die enge Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort, insbesondere auch mit der Jägerschaft“, betont Henrik Wendorff. Das Zurückweisen kostenneutraler aber flächendeckender Angebote der Verbände sei ein erneuter Beleg für das gleichermaßen desaströse wie konzeptlose Agieren in Teilen der Agrarpolitik. „Wir hoffen, dass zukünftige Nikolaustage wieder eine Einheit von Wort und Tat und eine Landnutzungspolitik aus einem Guss mit sich bringen“, macht auch Wellershoff deutlich.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)