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Anhörung Wolf zur Änderung des BNatSchG

Anhörung Wolf zur Änderung des BNatSchG

Am 09.12.2019 hat der Umweltauschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen „Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ durchgeführt. Der Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg, war anlässlich der Befassung als anzuhörender Sachverständiger geladen. Es hat dabei deutlich gemacht, dass das Gesetzesvorhaben in seiner bislang geplanten Umsetzung droht ein „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu werden.

Eingangsatement von Gregor Beyer zur Änderung des BNatschG

Die gesamte Anhörung mit den dazugehörigen Dokumenten findet sich auf den Seiten des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages. Im Verlauf der Änhörung hat die Frage nach der Höhe des deutschen Wolfsbestandes eine zentrale Rolle eingenommen. Hierzu hat Gregor Beyer ausführlich die gegenwärtige Situation dargelegt und dabei auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erwiedert.

Der aktuelle nationale Wolfsbestand und dessen Schäden wird von Gregor Beyer eingeschätzt

Die verschriftlichte Stellungnahme des Forum Natur Brandenburg lautet wie folgt:

Die von dem Wiedererstarken der deutschen Wolfsbestände betroffenen Landnutzer begrüßen es unumwunden, dass sich der Deutsche Bundestag der dringend notwendigen Gesetzesänderung stellt, die insgesamt durch die Entwicklung der europäischen Wolfspopulation notwendig wird und deren Bedarf für ein „aktives Bestandsmanagement“ immer deutlicher zutage tritt. Wir begrüßen in diesem Kontext ebenso ausdrücklich, dass die Hauptzielsetzung für ihr Gesetzesvorhaben darin liegt, „die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen“. Dass es diesbezüglich einen grundsätzlichen Bedarf gibt, ist über die verschiedenen verbandspolitischen Positionierungen hinweg in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile unumstritten.

Gleichwohl stellt sich im Rahmen Ihrer Zielsetzung die für die Betroffenen geradezu essenzielle Frage, ob die Art und Weise ihrer gesetzesseitigen Umsetzung geeignet ist, diesem Ziel zu entsprechen. Gleichwohl muss die Frage erörtert werden, inwieweit Ihr Vorhaben insgesamt mit der sich gegenwärtig abzeichnenden Lage zur Betroffenheit der Landnutzung in der deutschen Kulturlandschaft geeignet ist, die bestehenden Konflikte mindestens zu minimieren und die Akzeptanz für die weiterhin ungebrochene Ausbreitung der Wölfe in Deutschland zu erhalten.
Eingedenk dieser Vorbemerkung möchten wir die folgende Stellungnahme auf diese beiden Punkte konzentrieren.

I. Möglichkeit der Schaffung von Rechtsicherheit

Das Bundesnaturschutzgesetz fordert vor der letalen Entnahme einzel-ner Wolfsindividuen bislang den Nachweis des Entstehens „erheblicher land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden“. Sie beabsichtigen diese Schadensdefinition abzustufen, indem Sie den Begriff der erheblichen Schäden in sogenannte ernsthafte Schäden umdefinieren wollen. Grundsätzlich ist diese Herangehensweise zu begrüßen, da die gegenwärtig gültige Rechtsprechung den bislang gültigen Begriff der erheblichen Schäden in einer Art und Weise auslegt, die faktisch den wirtschaftlichen Ruin eines betroffenen Unternehmens voraussetzt, bevor die Verwaltung die Entnahme einzelner Tiere bescheiden kann.

Dabei unterlassen Sie es jedoch in Ihrem Gesetzesvorhaben vollständig, den neuen Rechtsbegriff auch nur ansatzweise näher zu definieren. Weder beabsichtigen Sie, in das Gesetz eine „Positiv- bzw. Negativliste“ einzuführen, noch geben Sie ergänzende Hinweise im Gesetzestext, die die spätere Auslegung Ihres gesetzgeberischen Willens für die rechtlich wie praktisch Betroffenen möglich macht. Es ist daher davon auszugehen, dass die spätere Anwendung der Definition „ernsthafte Schäden“ die gleichen jahrelang betriebenen rechtlichen Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird, die in den vergangenen Jahren bereits im Rahmen der Auslegung des Begriffes „erheblicher Schäden“ zu beobachten war. Wir weisen diesbezüglich insbesondere auf die erfolgten Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland (Bundesland Brandenburg) und den dort aktiven Umwelt NGOs bezüglich der Entnahme von Bibern hin. Im Lichte dieser Auseinandersetzung erweist sich Ihr Gesetzesvorhaben als zutiefst kontraproduktiv, da die zwischenzeitlich eingetretene, wenn auch un-genügende Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung von „erheblichen Schäden“ im Zuge Ihres Gesetzesvorhabens von erneuten jahrelangen Auseinandersetzungen bezüglich des dann neuen Begriffes abgelöst werden wird.

Hingewiesen sei in diesem Kontext auch darauf, dass die Einschätzung der Bundesregierung zum „Erfüllungsaufwand“ Ihres Gesetzesentwurfes in allen drei Punkten nicht zutreffend ist. Sowohl für betroffenen Bürgerinnen und Bürger, gleichfalls wie von den Wölfen betroffene Wirtschaftsunternehmen (insb. Agrarunternehmen mit Weidetierhaltung), als auch für die betroffene Verwaltung wird im Zuge der Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung des neuen Rechtsbegriffs erheblicher Aufwand entstehen, der sich nach allen vorangegangenen Erfahrungen über mehrere Jahre und über mehrere Instanzen der Rechtsprechung hinziehen wird. Gleiches gilt selbstverständlich für die Darlegung zu den nicht zu erwartenden weiteren Kosten. Selbstverständlich ist das durch das zu erwartende Beklagen der neuen Gesetzeslage bzw. der darauf fußenden Verwaltungsentscheidungen mit erheblichen Aufwendungen zu rechnen.

Ihr Vorhaben ist daher nicht geeignet, zur Rechtssicherheit beizutragen, sondern wird vielmehr eine erneute Phase akzeptanzminimierender Rechtsunsicherheit begründen.

Ferner beabsichtigen Sie zukünftig einen Eingriff bei Schäden an Nutztieren auch dann möglich zu machen, wenn das entstandene Schadensbild nicht zweifelsfrei und eindeutig einem verursachenden Wolfsindividuum zugeordnet werden kann. Sie schaffen damit in Bezug auf die teilweise bestehenden Regelungen in den Wolfverordnungen der Länder ein Stück weit Rechtssicherheit und bestätigen bundesgesetzlich die beispielsweise im Bundesland Brandenburg durch die Wolfsverordnung bereits heute bestehende Rechtssituation.

Zusätzlich beabsichtigen Sie eine Klarstellung bezüglich der Bestimmung für geeignete Personen, die eine Entnahme von Wölfen nach Erteilung einer Ausnahme durchführen sollen. Auch diese Neuregelung wird im Grundsatz begrüßt. Allerdings zeigen insbesondere aktuell vorliegende Erfahrungen (siehe hier aktuell insbesondere Bundesland Schleswig-Holstein), dass eine Entnahme von entsprechenden Wolfsindividuen nur auf dem Wege eines großflächigen Ansatzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb des deutschen Reviersystems realistisch ist. Es erweist sich daher als ungenügend, dass Sie in Ihrem Gesetzesvorhaben lediglich auf eine Einbeziehung der Jagdausübungsberechtigten „nach Möglichkeit“ abstellen wollen.

Dies entspricht auch nicht den bereits heute gültigen Regelungen, wie sie beispielsweise das Bundesland Brandenburg getroffen hat. Es ist daher eine Regelung anzuraten, bei der die Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich als „Erstzugriffsberechtigte“ zu benennen sind, während die Realisierung der Entnahme durch anderweitige Personen nur dann infrage kommen darf, wenn einzelne oder mehrere Jagdausübungsberechtigten ihre Bereitschaft für den Vollzug verweigern. Diesbezüglich wäre es deutlich anzuraten, dass die für die Entnahme notwendigen Jagdausübungsberechtigten für diese zukünftigen Aufgaben entsprechend qualifiziert werden und ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, indem die notwendige Entnahme auf Basis klarer und nachvollziehbarer Regelungen in einem zweifelsfrei bestehenden „Zustand von Rechtssicherheit“ erfolgen kann.

II. Kompatibilität des Vorhabens zur aktuellen „Wolfssituation“

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen muss die Frage gestellt werden, inwieweit der von Ihnen beabsichtigte Regelungsbedarf der Lebenswirklichkeit Betroffener und der aktuellen Wolfsituation gerecht wird. Um den gegenwärtigen Zustand des „nationalen Wolfsbestandes“ und dessen Auswirkungen zu beurteilen, bieten sich insbesondere die Bestandszahlen und die aus diesen entstehenden Schäden an Nutztieren an.
Bezüglich der Bestandszahlen der in der Bundesrepublik beheimateten Wölfe ist nicht nur deren Höhe von Interesse, sondern vor allem auch die Art und Weise, wie diese Bestandszahlen mit welchen Bezugszeitpunkten publiziert und wahrgenommen werden. So hatte beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz im nationalen Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie mit Beginn dieses Jahres 166 Wölfe als nationalen Bestand (kontinentale und atlantische Region) an die EU gemeldet. Dieser Umstand hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Debatten und Irritationen gesorgt. Ursächlich dafür war der Umstand, dass diese Meldung lediglich den Wolfbestand in Deutschland mit Bezug zum Monitoringjahr 2015/16 wiedergegeben hat. Diese in der zeitlichen Abfolge der FFH-Berichte erklärbaren Bestandszahlen widersprechen jedoch diametral dem gegenwärtigen deutschen Wolfsbestand, mit dem sich die Betroffenen konfrontiert sehen.

Auch die in der vergangenen Woche durch das Bundesamt für Naturschutz gemeldeten sogenannten aktuellen Bestandszahlen sind zum Zeitpunkt ihrer Meldung bereits überholt. Rechnet man diese Zahlen (105 Rudel, 25 Wolfspaare und 13 Einzelindividuen) nach den wissenschaftlich anerkannten Kenngrößen (ein Rudel entspricht acht Individuen) auf Einzelindividuen um, so würde dies einer Anzahl von 878 Wölfen in Deutschland entsprechen. Allerdings ist hierbei zu berück-sichtigen, dass es sich dabei um den Frühjahrsbestand dieses Jahres handelt, also ohne den längst vorhandenen Nachwuchs. Ermittelt man diesen mit der ebenfalls wissenschaftlich anerkannten Zuwachsrate von 35-36 %, so leben offiziell gegenwärtig etwas über 1.190 Wölfe in Deutschland.

Will man sich diesbezüglich mit dem Handlungsbedarf für politische Entscheidungen auseinandersetzen, so muss man diese aktuelle Bestandszahl in einer mathematischen Simulation für die kommenden Jahre betrachten. Dies bedeutet, dass bereits im Spätjahr 2021 von deutlich über 2.200 Wölfen auszugehen ist, im Spätjahr 2024 die 5.000 Grenze deutlich überschritten sein wird und in etwa zehn Jahren von rund 25.000 Wölfen ausgegangen werden kann. Da für die deutsche Kulturlandschaft keine Kapazitätsgrenze erkennbar ist, die diesen alljährlichen Zuwachs in naher Zukunft begrenzen könnte, muss eine zehnjährige Betrachtungsreihe mit ungebrochenem Zuwachs als durchaus realistisch betrachtet werden.

Simualtion des Wolfsbestandes von 2019 bis 2020
Abb.: Simulation des nationales Wolfsbestandes auf Basis der gegenwärtigen Bestandsentwicklung. Unbekannt ist die Kapazitätsgrenze des Lebensraumes bei ungehinderter Entwicklung.

Diese Bestandsentwicklung geht einher mit der Schadensituation an Nutztieren. Die aktuellen Zahlen vom Ende der letzten Woche machen mit 2.067 getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren im Jahr 2018 deutlich, was ein weiteres Anwachsen des Wolfsbestandes mit dem ebenso exponentiell Anwachsen der Schäden an Nutztieren für die Betroffenen zukünftig bedeuten wird.

Bezüglich dieser Darlegung muss man sich vergegenwärtigen, dass sich die Entwicklung des Wolfsbestandes in den verschiedenen deutschen Bundesländern völlig unterschiedlich darstellt. So mag die durch den Deutschen Bundestag angedachte Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz durchaus geeignet sein, um in jenen Bundesländern Wirkung zu entfalten, die erst am Anfang der Wiederbesiedlung mit Wöl-fen stehen. Insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Niedersachsen gestaltet sich die Situation allerdings gänzlich anders. Hier ist längst eine Grenze in der Bestandsermittlung erreicht, die die dringende Notwendigkeit begründet, die Weichen für ein zukünftiges „aktives Bestandsmanagement“ der Wölfe in Deutschland zu stellen. Mindestens in diesen betroffenen Bundesländern erweisen sich die jetzigen Regelungsvorschläge im BNatSchG daher als deutlich verspätet und werden keinen Beitrag zur Akzeptanzsicherung für den Wolf in Deutschland leisten.

Wolfsituation in den Bundeländern
Abb.: Der nationale Wolfsbestand gestaltet sich gegenwärtig in den Bundesländern deutlich unterschiedlich. Es bedarf daher eines bundesgesetzlichen Rahmens, der den Ländern weitgehende Handlungsfreiheit für angepasste Landeslösungen lässt.

III. Zusammenfassung

Das durch die Bundesregierung eingebrachte und im parlamentarischen Raum diskutierte Vorhaben von gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen des Umgangs mit Wölfen geht in einigen Punkten in die richtige Richtung. Gleichwohl wird das Vorhaben nicht seinem Anspruch gerecht, die gegenwärtig unbefriedigende Rechtslage einer umfassenden Verbesserung zuzuführen. Als besonders problematisch erweist es sich, dass die angedachten Neuregelungen, insbesondere in den vom Wiedererstarken des Wolfsbestandes besonders betroffenen Bundesländern, nicht mit der realen Wolfssituation korrespondieren. Den politisch Verantwortlichen verbleibt gegenwärtig nur noch ein geringer Zeithorizont, um jene politischen Entscheidungen zu treffen, die für ein Land mit flächendeckender Besiedlung von Wölfen essenziell sind. Die Vorschläge dazu sind umfänglich erarbeitet. Wir verweisen daher auf den „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, den wir dieser Stellungnahme in Anlage beifügen.

Bezüglich des vorgelegten Gesetzesentwurfes eines „zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ verweisen wir daher auf den nach unserer Auffassung falschen Namen für dieses Gesetz. Angebracht wäre es, das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Ausprägung als „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu bezeichnen.

Das Vorhaben wird nach unserer Auffassung lediglich dazu beitragen, den gegenwärtig zu beobachtenden rapiden Verlust der Akzeptanz für Wölfe in unserer Kulturlandschaft zu forcieren. Wir appellieren an den politischen Raum, sich den Realitäten bezüglich des Wiedererstarken des nationalen Wolfsbestandes zu stellen und die europarechtlich zulässigen Ausnahmemöglichkeiten des Artikel 16 FFH-Richtline in bundesdeutsches Recht zu überführen. Jede andere Herangehensweise, die hinter diesem Anspruch zurückbleibt, bedeutet ein Versagen in den Bemühungen um die Ermöglichung einer Kulturlandschaft mit Wolf und Weidetieren!

Brandenburger Wolfsmanagementplan überarbeitet

Brandenburger Wolfsmanagementplan überarbeitet

Potsdam – Das Umweltministerium hat heute den überarbeiteten Wolfsmanagementplan vorgelegt. Dieser umfasst drei Teile. Neben aktualisierten Angaben zum laufenden Wolfsmanagement gibt es einen umfassenden Serviceteil mit allen wichtigen Kontaktdaten, Förderrichtlinien und Vorschriften zum Wolf. Als bundesweite Besonderheit sind im Mittelabschnitt des Plans insgesamt 29 Thesen über die künftige Weiterentwicklung des Wolfsmanagements in Brandenburg enthalten. Die Thesen sind von den Landnutzer- und Naturschutzverbänden und dem Ministerium gemeinsam entwickelt worden und werden von allen Beteiligten mitgetragen.

Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger betont: „Der neue Wolfsmanagementplan hat insbesondere durch die gemeinsam mit Landnutzer und Naturschutzverbänden erarbeiteten Thesen an Qualität gewonnen. Es ist beachtlich, dass es trotz der scheinbar häufig weit auseinanderliegenden Positionen zum Wolf gelungen ist, ein gemeinsam getragenes Thesenpapier zu entwickeln.“

Die Erarbeitung der Thesen erfolgte in einem längeren Dialogprozess, zu dem das Ministerium eingeladen hatte.

Kommunikationsexperten der Universität Viadrina Frankfurt (Oder) unterstützten dabei die Diskussion. Auf dieser Grundlage soll künftig konstruktiv weitergearbeitet werden, so dass die Thesen auch praktikabel und zeitnah mit Leben gefüllt werden. Ein erstes Ergebnis ist auch schon erreicht: die geforderte vollständige Förderung der Anschaffung von Herdenschutzhunden und Herdenschutzzäunen wurde durch die EU genehmigt. Eine entsprechende Richtlinie ist seit einiger Zeit in Kraft und kommt zur Anwendung.

Stellvertretend auch für die Landesverbände von BUND, NaturFreunden, ÖJV sowie für IFAW und WWF äußert sich Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, optimistisch: „Unabhängig von der Zahl der Wölfe ist Weidetierhaltung nur mit guten Präventionsmaßnahmen möglich und der Abschuss von Wölfen soll auch weiterhin das letzte Mittel sein, um regionalen Konflikten entgegenzutreten. Doch damit ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich ist, brauchen wir auch Forschung und technische Entwicklung für neue Wege der Prävention. Die sachlichen und konstruktiven Gespräche sollten daher dringend fortgesetzt und vertieft werden.“

„Der nunmehr dritte Wolfsmanagementplan für Brandenburg ist für keinen der beteiligten Verbände eine Ideallösung. Sehr wohl aber ein nach einem langen Weg gemein-sam gefundener Kompromiss für die Lösung der zukünftigen Herausforderungen“, so Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbands und Vorstand im Forum Natur. Man gehe diesen Weg mit, weil unter der Voraussetzung der Feststellung des „günstigen Erhaltungszustandes“ der Wölfe durch die Bundesministerien, der Weg zu einem aktiven Management erstmals deutlich aufgezeigt wird. „Dies ist ein bundesweites Novum für einen Wolfsmanagementplan. Damit übernimmt Brandenburg, das erste deutsche Bundesland mit einem Wolfsmanagement und einer Wolfsverordnung, erneut eine Vorreiterrolle, von der wir uns für die Zukunft viel versprechen“, so Wendorff. Gleichwohl gelte es nun gemeinsam den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, wozu man ausdrücklich auch die Umweltverbände einlade.

Auch der Vorsitzende des Schafzuchtverbands Knut Kucznik betont: „Mitentscheidend für die Akzeptanz ist die hundertprozentige Finanzierung der Anschaffung und des Unterhalts der Präventionsmaßnahmen incl. Mehraufwand für Herdenschutzmaßnahmen, der Weidetierhaltern durch die Anwesenheit von Wölfen entsteht.“

Hintergrund:

An der Erarbeitung des Wolfsmanagementplans waren u.a. folgende Verbände beteiligt:

  • Bauernbund Brandenburg
  • BUND Brandenburg
  • Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg
  • Forum Natur Brandenburg
  • IFAW
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg
  • Landesbauernverband Brandenburg
  • Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände
  • Landesjagdverband Brandenburg
  • Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg
  • NABU Brandenburg
  • Ökologischer Jagdverband
  • Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt
  • RBB Rinderproduktion Berlin-Brandenburg
  • Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg
  • Waldbesitzerverband Brandenburg
  • WWF

Der neue Wolfsmanagementplan Brandenburg umfasst drei Teile.

Der erste Teil beschreibt den Status quo des Wolfsmanagements in Brandenburg, das aus Beratung/Information durch Wolfsbeauftragte vor Ort, einem Monitoringsystem mit Darstellung der Entwicklung der Wolfspopulation und des Rissgeschehens, den Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Herdenschutzhunden und wolfssicheren Zäunen, den Regelungen zum Schadensausgleich bei Wolfsrissen und den Regelungen zum Umgang mit sogenannten Problemwölfen in der Wolfsverordnung besteht.

Der zweite Teil umfasst die 29 gemeinsam entwickelten Thesen zu Wolf – Mensch, Weidetierhaltung – Wolf, Aktives Management, Monitoring, Zukunft der Weidetierhaltung, Prävention, Präventionsförderung, Schadensausgleich, Kommunikation und Forschung sowie Rissbegutachtung. Nicht die Unterscheide zwischen den Auffassungen werden dort betont, sondern die gemeinsame Sicht auf erforderliche Handlungsansätze steht im Mittelpunkt dieser Thesen.

Der dritte Teil ist eine Übersicht aller relevanten Ansprechpartner und Richtlinien zum Thema Wölfe in Brandenburg. Hier werden Adresslisten/Kontakte/Meldestellen, Mindeststandards, zumutbare Herdenschutzmaßnahmen, die Schadensausgleichsrichtlinie, die Richtlinie Prävention und die Brandenburgische Wolfsverordnung (BbgWolfV) zusammengefasst.

Die Aufhebung der engen Beihilfeobergrenze für Prävention ist eine wichtige Grundlage um auch künftig Präventionsmaßnahmen in angemessenem Umfang fördern zu können. Bislang war diese Förderung nur bis maximal 15.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Betrieb möglich. Durch eine entsprechende Genehmigung der EU konnte dies nun aufgehoben werden und schlägt sich in der Förderrichtlinie des Landes entsprechend nieder (https://mlul.brandenburg.de/mlul/de/service/foerderung/natur/praevention-schaeden-wolf-biber).

Extensive Weidetierhaltung ist nicht nur eine Form der artgerechten Erzeugung tierischer Produkte, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Landschaftspflege und zum Erhalt von Lebensräumen und Arten.


V. i. S. d. P.:

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Pressesprecher Dr. Jens-Uwe Schade
Telefon: +49 (0331) 866 70 16
Fax: +49 (331) 866 70 18
E-Mail: Pressestelle@mlul.brandenburg.de
Internet: www.mlul.brandenburg.de

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Neue Wege im Wolfsmanagement gehen!

Wendorff: „Wenn der Wolf bleiben soll, dann wird das nicht mit Konzepten aus dem vergangenen Jahrhundert gelingen, als noch kaum ein Wolf da war!“

Wellershoff: „Der Wolf hat die gleiche Existenzberechtigung in Europa wie der Rothirsch! Aktives Bestandsma-nagement bedeutet daher auch, sich ehrlich zu machen und neue Wege zu gehen“

Anlässlich des durch das „Aktionsbündnis Forum Natur“ heute in Berlin vorgestellten Handlungsvorschlages für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands zeigen sich die Verbände des ländlichen Raums in Brandenburg überaus zufrieden. Erstmalig sei damit ein für das gesamte Bundesgebiet durchdachtes Konzept vorgelegt worden, mit dem die Rückkehr des Wolfes gelingen könnte. „Es wird Zeit, dass wir die Realitäten anerkennen und auf beiden Seiten die Schützengräben verlassen“, so Henrik Wendorff, Präsident des Bauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Der Wolf ist da und wird in Brandburg eine Zukunft haben, das sage ich als Präsident des Bauernverbandes ausdrücklich! Nun müssen die Partner auf Seiten der Umweltverbände auch realisieren, dass wir mit einem Bestand von knapp 1.000 Tieren in Deutschland und einer osteuropäischen Population von über 8.000 an der Schwelle zum aktiven Bestandsmanagement stehen!“

Mit dem vorgestellten Handlungsvorschlag stellt das Autorenteam unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog erstmalig einen Akzeptanzbestand für den Wolf und eine wildökologische Raumplanung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei wird differenziert nach der sehr unterschiedlichen Entwicklung in den Bundesländern ein umfängliches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das auch langfristig den positiven Beitrag des Wolfsbestandes zum günstigen Erhaltungszustand der Population garantiert. Gleichzeitig garantiert das Konzept die Weidetierwirtschaft in der Kulturlandschaft durch Schadensausgleich auf gesetzlichem Wege und durch eine wildökologische Raumplanung, die der unterschiedlichen Raumnutzung des Wolfes gerecht wird. Dabei haben die Verfasser den Blick auf das rechtlich Mögliche gelegt und der Politik konkrete Handlungsvorschläge unterbreitet, die sofort umgesetzt werden können.

„Ich freue mich sehr, dass das Konzept eine starke Brandenburger Handschrift trägt“, so Dr. Dirk Wellershoff, Präsident des Jagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Brandenburg sei das Land mit dem bislang größten Wolfsbestand und damit in der besonderen Verantwortung, beispielhaft Wege für die anderen Länder zu finden, die annähernd alle eine vergleichbare Entwicklung vor sich hätten. „Wir werden den Vorschlag der Bildung von „Wolfskompetenzteams“ unverzüglich aufgreifen und fordern die Landesregierung auf, diesen Weg zu unterstützen!“ Es gälte nun vorbereitet zu sein und auch das Konzept der „wildökologischen Raumplanung“ zügig anzugehen. Wer, wenn nicht Brandenburg, wäre aufgerufen, die vorgeschlagenen „Schutz- und Managementareale“ für den Wolf beispielhaft zu schaffen. „Vom Wolf bis zum Rotwild, wir müssen endlich stolz auf unsere Tierarten sein und es als Chance begreifen, wenn diese nicht gefährdet sind. Den Menschen zu vermitteln, dass das nachhaltiges und aktives Management aller Arten bedeutet, ist unser gemeinsamer Naturschutzauftrag“, so Wellershoff.


Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Landnutzer wünschen Wolfszentrum in Groß Schönebeck viel Erfolg

Wendorff: „Wir wünschen einen guten Start und hoffen angesichts der sprunghaft ansteigenden Zahlen gerissener Nutztiere, dass es tatsächlich ein Informations- und Herdenschutzzentrum wird!“werden wir nicht mehr mittragen!“

Wellershoff: „Wort und Tat aus einem Guss muss wieder Markenkern brandenburgische Landnutzungspolitik werden; beim Wolf und auch in jedem anderen Feld!“

Die Verbände im ländlichen Raum begrüßen die morgige Eröffnung eines „Wolfs- und Herdenschutzinformationszentrums“ in Groß Schönebeck. „Wenn Minister Vogelsänger am Nikolaustag das dringend benötigte Zent-rum eröffnet, ist das eine grundsätzlich gute Entwicklung. Wir wünschen den Betreibern ausdrücklich viel Erfolg und ein glückliches Händchen bei der Bewältigung des umfassenden Informationsbedarfs in Sachen Wolf“, so Henrik Wendorf, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Es ist eine richtige Entwicklung, dass die Einrichtung in der notwendigen Verbindung als Informationszentrum und als Kompetenzzent-rum für den Herdenschutz ins Leben gerufen wird.

Enttäuscht zeigen sich die Verbände von dem Umstand, dass keine Vertreter der vom Wolf tatsächlich betroffenen Landnutzer zu der Eröffnung eingeladen sind. Es ist befremdlich, dass sich die Grußworte zur Eröffnung mit Vertretern des Informationscharakters zum Wolf erschöpfen. „Wir wollen hoffen, dass die Bezeichnung „Herdenschutzinformationszentrum“ nicht nur ein Feigenblatt ist, um die Finanzierung aus Mitteln des „Europäischen Agrarfonds“ zu rechtfertigen“, macht Dirk Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Es sei ein eigentlich richtiger Ansatz, wenn man das Zentrum dem „Brandenburger Weg“ folgend, als Kommunikationseinrichtung zwischen verschiedenen Partnern etablieren wolle. Dass dieser Ansatz insbesondere in der Umwelt- und Agrarpolitik immer mehr zur einer Worthülse mit Erinnerungscharakter an vergangene Tage verkommt, wirft erneut kein gutes Licht auf das Agieren des Ministeriums in der Wolfspolitik.

Ausdrücklich bedanken sich die Verbände im ländlichen Raum bei all jenen, die bereits in der Vergangenheit wertvolle Partner des Brandenburgischen Wolfsmanagements waren, so insbesondere bei den Mitarbeitern des Landesbetriebes Forst und der Umweltverwaltung; deren Expertise würde auch weiterhin dringend gebraucht. Dass nach Auskunft des Ministeriums zukünftig eine private Firma die Vergrämung, den Fang und auch die Tötung von „Problemwölfen“ im Land Brandenburg übernehmen soll, sehen die Landnutzerverbände kritisch. Angesichts der aktuellen Probleme bei der Rissbegutachtung fürchten sie ähnliche, für die Betroffenen nicht hinnehmbare Zustände, auch bei den weiteren Elementen des Wolfsmanagements.

Angesichts der rasant steigenden Zahlen von Wolfsübergriffen auch auf vorschriftsmäßig geschützte Nutztiere, müsse die zügige Entnahme der dafür verantwortlichen Wölfe zukünftig ein selbstverständliches Element des Herdenschutzes sein. „Wie das eine private Firma leisten soll, ist uns ein Rätsel. Wir brauchen dafür vielmehr die enge Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort, insbesondere auch mit der Jägerschaft“, betont Henrik Wendorff. Das Zurückweisen kostenneutraler aber flächendeckender Angebote der Verbände sei ein erneuter Beleg für das gleichermaßen desaströse wie konzeptlose Agieren in Teilen der Agrarpolitik. „Wir hoffen, dass zukünftige Nikolaustage wieder eine Einheit von Wort und Tat und eine Landnutzungspolitik aus einem Guss mit sich bringen“, macht auch Wellershoff deutlich.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)


Letzte Chance für ein zukunftsorientiertes Wolfsmanagement

Letzte Chance für ein zukunftsorientiertes Wolfsmanagement

Wendorff: „Wir wollen ein praxisgerechtes Wolfsmanagement, halbgare Absichtserklärungen werden wir nicht mehr mittragen!“

Anlässlich der für den morgigen Dienstag einberufenen Gremienberatung zum „Brandenburgischen Wolfsmanagement“ haben die Verbände im Forum Natur Brandenburg ihre Erwartungen an die Sitzung formuliert. Der morgige Termin sei entscheidend für den gesamten weiteren Verlauf des Prozesses. „Wir verhehlen nicht, dass wir selten zuvor mit einer so großen Erwartungshaltung in Beratungen gegangen sind“, betont Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Das Anwachsen des Wolfsbestandes im Land und der Umstand, dass sich immer mehr vermeintliche Lösungsansätze für eine praktikable Konfliktlösung als Wunschträume erwiesen haben, die der Wolfswirklichkeit nicht Stand hielten, mache intelligentes wie entschlossenes Handeln notwendig.

Hoffnungsvoll stimmt die Verbände, dass Minister Vogelsänger zuletzt einige deutliche Signale im Rahmen einer Bundesratsinitiative gesetzt habe. Zudem sei anzuerkennen, dass eine Reihe von Umweltverbänden in einem offenen Brief zur UMK einen deutlichen Positionswechsel vollzogen hätten. Wenn es nun gelänge, diese Positionen in einem tragfähigen Papier mit klaren und unmissverständlichen Handlungsaufträgen an die Exekutive zu adressieren, dann könne es in letzter Sekunde noch zu einem Erfolg kommen. „Selbst die EU hat sich bewegt und mögliche Zahlungen an Weidetierhalter beihilferechtlich freigestellt“, so Wendorf. „Selten gab es für das Ministerium eine günstigere Ausgangslage, um das Wolfsmanagement praxis- und zukunftsorientiert aufzustellen!“

Unmissverständlich klar sei für die Verbände im Forum allerdings auch, dass es keine Unterschriften mehr unter einem Wolfsmanagementplan mit einem Kapitel „ungelöster Probleme“ geben werde. „Das vorgelegte Thesen-Papier des Ministeriums ist ein guter Einstig in die Debatte“, so Wendorff. „Beim morgigen Termin geht es um den Mut, die formulierten Thesen mit praxistauglichen Arbeitsaufträgen zu untersetzen und damit das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Landespolitik wiederherzustellen!“ Dabei sei der „8-Punkte-Plan“ des Forum Natur für die Verbände der Leitfaden und die Basis für den Einstieg in ein „Aktives Wolfsmanagement“ sowie der Gradmesser, ob nach der drastischen Zunahme der Wolfsrisse und der dadurch immer stärker betroffenen Landbevölkerung noch in dieser Legislatur eine Fortschreibung des Managementplanes gelingen kann. „Wir wollen einen Managementplan, aber er muss eine ehrliche Perspektive für ein echtes Management des brandenburgischen Wolfsbestandes darstellen; halbgare Absichtserklärungen werde wir definitiv nicht mehr mittragen“, stellt Wendorff klar!

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)


DEMO in Potsdam: „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

DEMO in Potsdam: „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

Beyer: „Politik bedeutet für das als richtig Erkannte einzustehen und es populär zu machen! Wolfsgegner und Wolfskuschler sind für die Verbände im Forum Natur keine Begriffe des Diskurses!“ 

Die Verbände im Forum Natur werten die heutige Kundgebung vor dem Landtag mit rund 300 Teilnehmern als vollen Erfolg. „Es war richtig,dass wir unter dem Motto „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“ zu einer Beteiligung an der Veranstaltung aufgerufen haben“, stellt der Geschäftsführer des Forums, Gregor Beyer, nach der Veranstaltung klar. Die große Resonanz hätte gezeigt, wie wichtig es sei, dass sich die Landnutzer über die verschiedenen Nutzungsarten hinweg vernetzten und ihre jeweiligen Anliegen gemeinsam deutlich machten. In seiner Rede hob Beyer hervor, dass die Antwort auf die Probleme insbesondere der Tierhalter nur aus einem Mix mehrerer Maßnahmen bestehen könne. Dass es dafür keine Denkverbote geben dürfe, sei eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg.

Beyer stellte klar, dass es neuerdings einige hoffnungsvolle Zeichen für eine politische Bewegung in der Wolfsdebatte gebe. So hätten die jüngsten Äußerungen von Minister Vogelsänger gezeigt, dass dieser zumindest den dringenden Handlungsbedarf für Regionen, in denen der günstige Erhaltungszustand der Wölfe hergestellt sei, erkannt habe. Allerdings lasse man den Minister nicht mehr mit einigen wohlfeilen Sprüchen bei Bauerntagen vom Acker, wenn auf diese Ankündigungen nicht konsequente Maßnahmen folgten würden.

Insbesondere wies Beyer auf den offenen Brief einer illustren Gruppe verschiedener Verbände vom Vortag hin. In diesem hatten kleinere und größere Umweltverbände, ein eher kleiner Jagdverband der gerne ein großer wäre und einzelne Personen, die ein fast akrobatisches Unterschriftsmanagement zwischen diversen Ämtern an den Tag legen würden, Forderungen unterschrieben, bei denen man ihnen nur zurufen könne: „Jetzt seid ihr schon so weit gegangen, na dann springt doch noch über die letzte Hürde, dann gehört auch ihr zu den Guten! Wir sprechen ausdrücklich eine Einladung an euch aus!“

Abschließend wandte sich Beyer gegen einige Darstellungen, dass sich mit der heutigen Demonstration „populistische Wolfsgegner“ versammelt hätten. Er stellte klar, dass er bei der Veranstaltung keinen einzigen Wolfsgegner getroffen habe, sondern lediglich Menschen, die sich erlaubten darauf hinzuweisen, dass die Existenz des Wolfs in der Kulturlandschaft auch Areale bedürfe, in denen der Wolf konsequent vergrämt und letztlich auch gejagt werden müsse. Wer in Schubladen wie „Wolfsgegner“ und „Wolfskuschler“ denke, sei selbst Bestandteil des Problems. Beyer wandte sich diesbezüglich auch deutlich gegen den Populismusvorwurf und stellte klar, dass es der Sinn und das Wesen der Politik – insbesondere der demokratischen Politik – sei, für seine Überzeugungen zu kämpfen und diese populär zu machen. Dies könne für jeden, der sich auf den Boden der Vernunft stellen wolle, nur bedeuten:

„Aktives Wolfsmanagement jetzt!“