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Letzte Chance für ein zukunftsorientiertes Wolfsmanagement

Letzte Chance für ein zukunftsorientiertes Wolfsmanagement

Wendorff: „Wir wollen ein praxisgerechtes Wolfsmanagement, halbgare Absichtserklärungen werden wir nicht mehr mittragen!“

Anlässlich der für den morgigen Dienstag einberufenen Gremienberatung zum „Brandenburgischen Wolfsmanagement“ haben die Verbände im Forum Natur Brandenburg ihre Erwartungen an die Sitzung formuliert. Der morgige Termin sei entscheidend für den gesamten weiteren Verlauf des Prozesses. „Wir verhehlen nicht, dass wir selten zuvor mit einer so großen Erwartungshaltung in Beratungen gegangen sind“, betont Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Das Anwachsen des Wolfsbestandes im Land und der Umstand, dass sich immer mehr vermeintliche Lösungsansätze für eine praktikable Konfliktlösung als Wunschträume erwiesen haben, die der Wolfswirklichkeit nicht Stand hielten, mache intelligentes wie entschlossenes Handeln notwendig.

Hoffnungsvoll stimmt die Verbände, dass Minister Vogelsänger zuletzt einige deutliche Signale im Rahmen einer Bundesratsinitiative gesetzt habe. Zudem sei anzuerkennen, dass eine Reihe von Umweltverbänden in einem offenen Brief zur UMK einen deutlichen Positionswechsel vollzogen hätten. Wenn es nun gelänge, diese Positionen in einem tragfähigen Papier mit klaren und unmissverständlichen Handlungsaufträgen an die Exekutive zu adressieren, dann könne es in letzter Sekunde noch zu einem Erfolg kommen. „Selbst die EU hat sich bewegt und mögliche Zahlungen an Weidetierhalter beihilferechtlich freigestellt“, so Wendorf. „Selten gab es für das Ministerium eine günstigere Ausgangslage, um das Wolfsmanagement praxis- und zukunftsorientiert aufzustellen!“

Unmissverständlich klar sei für die Verbände im Forum allerdings auch, dass es keine Unterschriften mehr unter einem Wolfsmanagementplan mit einem Kapitel „ungelöster Probleme“ geben werde. „Das vorgelegte Thesen-Papier des Ministeriums ist ein guter Einstig in die Debatte“, so Wendorff. „Beim morgigen Termin geht es um den Mut, die formulierten Thesen mit praxistauglichen Arbeitsaufträgen zu untersetzen und damit das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Landespolitik wiederherzustellen!“ Dabei sei der „8-Punkte-Plan“ des Forum Natur für die Verbände der Leitfaden und die Basis für den Einstieg in ein „Aktives Wolfsmanagement“ sowie der Gradmesser, ob nach der drastischen Zunahme der Wolfsrisse und der dadurch immer stärker betroffenen Landbevölkerung noch in dieser Legislatur eine Fortschreibung des Managementplanes gelingen kann. „Wir wollen einen Managementplan, aber er muss eine ehrliche Perspektive für ein echtes Management des brandenburgischen Wolfsbestandes darstellen; halbgare Absichtserklärungen werde wir definitiv nicht mehr mittragen“, stellt Wendorff klar!

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)


DEMO in Potsdam: „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

DEMO in Potsdam: „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

Beyer: „Politik bedeutet für das als richtig Erkannte einzustehen und es populär zu machen! Wolfsgegner und Wolfskuschler sind für die Verbände im Forum Natur keine Begriffe des Diskurses!“ 

Die Verbände im Forum Natur werten die heutige Kundgebung vor dem Landtag mit rund 300 Teilnehmern als vollen Erfolg. „Es war richtig,dass wir unter dem Motto „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“ zu einer Beteiligung an der Veranstaltung aufgerufen haben“, stellt der Geschäftsführer des Forums, Gregor Beyer, nach der Veranstaltung klar. Die große Resonanz hätte gezeigt, wie wichtig es sei, dass sich die Landnutzer über die verschiedenen Nutzungsarten hinweg vernetzten und ihre jeweiligen Anliegen gemeinsam deutlich machten. In seiner Rede hob Beyer hervor, dass die Antwort auf die Probleme insbesondere der Tierhalter nur aus einem Mix mehrerer Maßnahmen bestehen könne. Dass es dafür keine Denkverbote geben dürfe, sei eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg.

Beyer stellte klar, dass es neuerdings einige hoffnungsvolle Zeichen für eine politische Bewegung in der Wolfsdebatte gebe. So hätten die jüngsten Äußerungen von Minister Vogelsänger gezeigt, dass dieser zumindest den dringenden Handlungsbedarf für Regionen, in denen der günstige Erhaltungszustand der Wölfe hergestellt sei, erkannt habe. Allerdings lasse man den Minister nicht mehr mit einigen wohlfeilen Sprüchen bei Bauerntagen vom Acker, wenn auf diese Ankündigungen nicht konsequente Maßnahmen folgten würden.

Insbesondere wies Beyer auf den offenen Brief einer illustren Gruppe verschiedener Verbände vom Vortag hin. In diesem hatten kleinere und größere Umweltverbände, ein eher kleiner Jagdverband der gerne ein großer wäre und einzelne Personen, die ein fast akrobatisches Unterschriftsmanagement zwischen diversen Ämtern an den Tag legen würden, Forderungen unterschrieben, bei denen man ihnen nur zurufen könne: „Jetzt seid ihr schon so weit gegangen, na dann springt doch noch über die letzte Hürde, dann gehört auch ihr zu den Guten! Wir sprechen ausdrücklich eine Einladung an euch aus!“

Abschließend wandte sich Beyer gegen einige Darstellungen, dass sich mit der heutigen Demonstration „populistische Wolfsgegner“ versammelt hätten. Er stellte klar, dass er bei der Veranstaltung keinen einzigen Wolfsgegner getroffen habe, sondern lediglich Menschen, die sich erlaubten darauf hinzuweisen, dass die Existenz des Wolfs in der Kulturlandschaft auch Areale bedürfe, in denen der Wolf konsequent vergrämt und letztlich auch gejagt werden müsse. Wer in Schubladen wie „Wolfsgegner“ und „Wolfskuschler“ denke, sei selbst Bestandteil des Problems. Beyer wandte sich diesbezüglich auch deutlich gegen den Populismusvorwurf und stellte klar, dass es der Sinn und das Wesen der Politik – insbesondere der demokratischen Politik – sei, für seine Überzeugungen zu kämpfen und diese populär zu machen. Dies könne für jeden, der sich auf den Boden der Vernunft stellen wolle, nur bedeuten:

„Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

 

Solidarisch zueinander stehen!

Solidarisch zueinander stehen!

Interview mit dem Geschäftsführer des FNB, Gregor Beyer, zur bevorstehenden Kundgebung: „Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

Erschienen in „WirJäger“, Ausgabe 11/2018

Wir Jäger: Herr Beyer, die Wolfsrisse sind in diesem Jahr exorbitant gestiegen. Nun wollen unsere Bauern vor dem Landtag demonstrieren?
Beyer: Das ist richtig! Am 10. November wird vor dem brandenburgischen Landtag eine durch den Bauernbund organisierte Kundgebung stattfinden. Die Verbände im Forum Natur rufen unter dem Motto „Aktives Wolfsmanagement jetzt“ zur Teilnahme auf. In der Woche, in der auch die Umweltministerkonferenz stattfinden wird, wollen wir deutlich machen, dass es mit der Wolfspolitik so in Deutschland nicht mehr weitergehen kann!

Wir Jäger: Sie sagen, dass der Bauernbund diese Demonstration organisiert. Gab es nicht zuletzt auch einige Diskussionen um den Begriff der sogenannten „Wolfsfreien Zonen“?
Beyer: Korrekt! Wir haben im Forum Natur und insbesondere auch in der Jägerschaft grundsätzlich gewisse Vorbehalte gegen „Wildtierfreie Zonen“ aller Art. Es ist ein Bestandteil unserer Ethik, wenn Sie so wollen der Waidgerechtigkeit, dass Wildtiere grundsätzlich ihren Lebensraum frei suchen dürfen; das gilt für den Rothirsch genauso wie für den Wolf! Unbenommen davon bleibt es natürlich in der Verantwortung eines aktiven Wildtiermanagements, dass es darüber hinaus Areale geben muss, in denen verschiedene Tierarten mit auch aller Konsequenz gejagt werden müssen – und sei es beispielsweise nur um die Scheu des Wolfs zu garantieren. Das wird aber niemals dazu führen, dass eine sogenannte „wolfsfreie Zone“ deshalb völlig wolfsfrei sein wird. Insofern ist der Begriff in der Tat missverständlich.

Wir Jäger: Dennoch rufen die Verbände im Forum Natur und damit auch die Jägerschaft zur Teilnahme an der Demonstration auf?
Beyer: Selbstverständlich! Auch der kritische Diskurs um die richtige Wortwahl ändert nichts daran, dass die Verbände des ländlichen Raums solidarisch zueinander stehen. Was momentan insbesondere unsere Weidetierhalter aushalten müssen – ganz abgesehen davon, dass auch die Jagd vor großen Herausforderungen in Sachen Wolf steht – verpflichtet uns gemeinsam für ein vernünftiges Wildtiermanagement zu kämpfen. Das Gegenüber sind dabei nicht einzelne Verbände, sondern eine Politik, die momentan an den Herausforderungen vernunftgemäßen Handelns scheitert.

Wir Jäger: Apropos Wolfsmanagement, wie geht es mit dem Wolfsmanagementplan für Brandenburg eigentlich weiter?
Beyer: Es ist geradezu ein Skandal, dass ausgerechnet Brandenburg, das erste deutsche Bundesland mit einem Wolfsmanagementplan, momentan nur mit einer peinlichen Loseblattsammlung dasteht. Richtigerweise hat Minister Vogelsänger vor wenigen Tagen eine lobenswerte Bundesratsinitiative gestartet. Gleichzeitig sich bei seinen Kollegen aber dem Vorwurf auszusetzen, dass im Land Brandenburg die landespolitischen Hausaufgaben nicht gemacht sind, konterkariert einen solchen Ansatz sträflich. Es geht daher darum Druck auf allen Ebenen auszuüben; vom Land, über den Bund, bis zur EU. Daher freuen wir uns, wenn wir am 10. November vor dem brandenburgischen Landtag auch viele Jäger begrüßen können!

Fachgespräch im Deutschen Bundestag

Fachgespräch im Deutschen Bundestag

Zum öffentlichen Fachgespräch „Wolf und Herdenschutz – Suche nach konstruktiven Lösungsansätzen“ am Montag, den 8. Oktober 2018, war auch das „Forum Natur Brandenburg“ als Expertenvertreter geladen. Der Geschäftsführer des FNB, Gregor Beyer, hat im Rahmen der Anhörung insbesondere auf die Situation in Brandenburg abgestellt und dabei die Möglichkeiten von Eingriff und Bejagung des Wolfsbestandes nach den gegenwärtigen und den zukünftigen rechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Ebenso ist er auf den Umstand eingegangen, dass es zur Sicherstellung der Akzeptanz für den Wolf zukünftig der Definition eines sogenannten „Nationalen Akzeptanzbestand“ und dessen rechtlicher Fassung bedarf. Mit Darlegungen für eine zukünftige „wildökologische Raumplanung“ hat er den dringenden Bedarf an Konkretisierung der parlamentarischen Anträge zur Umsetzung der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verdeutlicht.

Nachfolgend findet sich sein verschriftlichtes Eingangsstatement:


„Wolf und Herdenschutz – Suche nach konstruktiven Lösungsansätzen“

Gregor Beyer

Brandenburg ist zusammen mit Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eines derjenigen Bundesländer, in welchem sich die Probleme rund um das Wiedererstarken des nationalen Wolfsbestandes am deutlichsten manifestieren. Während in der ehemaligen DDR ununterbrochen einwandernde Wölfe konsequent erlegt wurden, genießen diese Tiere seit dem 1. April 1992 mit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes in den neuen Ländern faktisch den umfänglichen Schutz der europäischen FFH Naturschutzgesetzgebung.

Abbildung 1: Wolfsrisse an Nutztieren nach Angaben des MLUL Brandenburg, Stand 07/2018

Damit nahm eine Entwicklung ihren Lauf, die im ersten Wolfsmanagementplan für das Bundesland Brandenburg bereits 1994 minutiös vorausgesagt wurde. Durch das vollständige Einstellen der Bejagung des Wolfs und der dadurch wieder möglichen Reproduktion begann sich, ausgehend von großen Truppenübungsplätzen, innerhalb weniger Jahre ein stabiler Wolfsbestand aufzubauen. Gleichzeitig korrelieren seit dieser Zeit analog zum jährlichen Zuwachs von rund 30 % die zu beobachtenden Schäden an Nutztieren. Während in den ersten Jahren vor allem die Schafhalter betroffen waren, nehmen nunmehr auch die Schäden an Rindern deutlich zu. Dies deutet auf die aus vielen anderen Ländern bekannte Aufrüstungsspirale der Schutzmaßnahmen hin.

In dieser Situation haben die Betroffenen im Land Brandenburg große Hoffnungen in die Formulierung des Koalitionsvertrages der gegenwärtigen Bundesregierung gelegt. In diesem wird unter dem Kapitel „Weidetierhaltung“ wie folgt ausgeführt:

„Die Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.“

Diese Ausführungen decken sich vollumfänglich mit den Erfahrungen aus Brandenburg, wo die politische Debatte mittlerweile insbesondere auf das zukünftig dringend notwendige Bestandsmanagement des Wolfes abzielt. Umso enttäuschender sind die Ausführungen im Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD (Drucksache 19/2981), die diesen Aspekt bislang vollständig ausklammern.

Um zu einer befriedigenden Situation für die betroffenen Bundesländer zu gelangen, wird es unumgänglich sein, dass der Bundesgesetzgeber die bislang höchst strittigen Formulierungen zum „Bestandsmanagement“ einer streng geschützten Art im Bundesnaturschutzgesetz konkretisiert. Dabei steht der Gesetzgeber vor dem Problem, dass der sogenannte Eingriff in den Bestand einer streng geschützten Tierart nach § 45, Abs. 7 BNatSchG bereits heute als Einzelfallentscheidung möglich ist. Diese Möglichkeit hat das Bundesland Brandenburg durch Inanspruchnahme der Verordnungsermächtigung durch eine eigene Brandenburgische Wolfsverordnung (BbgWolfV) genutzt und bewegt sich damit unter Vorbehalt gegebenenfalls noch gerichtlich zu klärender Fragen „haarscharf“ an der Grenze dessen, was die Bundesgesetzgebung momentan ermöglicht.

Auf der anderen Seite der praktischen Möglichkeiten steht die sogenannte reguläre Bejagung, wie sie in Deutschland über die Revierjagd und in anderen EU-Ländern über die Lizenzjagd, ausgeübt wird. Solange der Wolf jedoch in den Anhang IV der FFH-Richtlinie eingestuft ist, besteht diese Möglichkeit in der Bundesrepublik für den Wolf nicht im praktischen Vollzug. Es wird daher eine dringend anzugehende Aufgabe der Bundespolitik sein, eine Umstufung des Wolfs in den Anhang V zu erreichen, wenngleich dafür ein „einstimmiger Ratsbeschluss“ auf EU-Ebene notwendig ist.

Abbildung 2: Darstellung der rechtlich möglichen und gegenwärtig nicht möglichen Varianten für ein Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland

Für die Lösung der gegenwärtigen praktischen Probleme bietet sich dem Bundesgesetzgeber in Umsetzung des Koalitionsvertrages daher nur die mittlere Säule des Bestandsmanagements an, die bislang unter dem Fachbegriff der „Schutzjagd“ geführt wird. Diese durchaus mögliche aber strittige Variante ergibt sich unter der Voraussetzung, dass für eine Bestandsbeeinflussung des Wolfes das mildeste Mittel versucht aber nicht zielführend angewendet werden konnte (Eskalationsstufen der eingesetzten Mittel) und von den getroffenen Maßnahmen keine negativen Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation ausgeht. Diese Möglichkeit des Bestandsmanagements für Wolfsbestände wird bereits von den skandinavischen Ländern angewandt und sollte auch für den Bundesgesetzgeber im Fokus der Betrachtung stehen. Eine praktische Umsetzung der Formulierung im Koalitionsvertrag kann nur dann gelingen, wenn der Bundesgesetzgeber die Umsetzung der FFH-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung im Bundesnaturschutzgesetz nachjustiert. Darin liegt der rechtliche Anspruch begründet, wenn zukünftig die Akzeptanz für den Wolf weiter erhalten bleiben soll.

Für die fachlich praktische Herangehensweise an die Bestandssteuerung im Rahmen des „Schutzjagdansatzes“ wird es zukünftig unumgänglich notwendig sein, dass sich die Bundesrepublik Deutschland (hierin umgesetzt und übertragen auf einzelne Bundesländer) auf einen sogenannten „Nationalen Akzeptanzbestand“ des Wolfes für Deutschland einigt. Unter einem „Akzeptanzbestand“ versteht man denjenigen nationalen Wolfsbestand, der einen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der europäischen Wolfspopulation leistet und dessen Schadenssituation vollumfänglich volkswirtschaftlich durch Rechtsanspruch für die Geschädigten in einem „Wildtierschadensausgleichsgesetz (WildSchadAusgG)“ abgesichert ist.

Abbildung 3: Darstellung eines Ansatzes für die Definition eines „nationalen Akzeptanzbestandes“ und der Möglichkeiten für dessen aktives Management

Eine zielführende und konfliktminimierende Herangehensweise kann nach Auffassung der Verbände in Brandenburg nur über einen solchen klar definierten Ansatz erreicht werden. Auf Basis eines definierten Akzeptanzbestandes wird es zukünftig möglich werden, sogenannte verhaltensauffällige Wölfe nach den bereits heute schon rechtlichen Möglichkeiten zu entnehmen und alle diejenigen Wölfe, die durch natürlichen Zuwachs oberhalb des Akzeptanzbestandes entstehen, zukünftig mit den Mitteln der Schutzjagd aktiv zu managen. Mit Übernahme des Wolfes in den Anhang V der FFH-Richtlinie wird dieser Schutzjagdansatz perspektivisch in eine reguläre Bejagung im Rahmen des bewährten deutschen Jagdrechts übergehen müssen.

Aus den Erfahrungen im Bundesland Brandenburg ist zudem zu empfehlen, dass sich die Bundesrepublik zukünftig der Herausforderung einer wildökologischen Raumplanung auch für den nationalen Wolfsbestand stellt. Dabei sind insgesamt drei sogenannte Wolfsareale zu definieren und auszuweisen, für die folgende Einstufung vorgeschlagen wird:

A) Wolfsschutzareale:

Große zusammenhängende Landschaftskomplexe (z.B. große Waldgebiete, Truppenübungsplätze, Bergbaufolgelandschaften oder große Schutzgebiete mit einer eher geringeren menschlichen Besiedlung und keiner intensiven Weidetierhaltung).


B) Wolfsmanagementareale:

Perspektivisch der deutlich größte Anteil möglicher Wolfslebensräume. Hier können Wolfsbestände grundsätzlich toleriert werden, müssen mit dem Instrumentarium des Schutzjagdansatzes bei Festlegung der im jeweiligen Bundesland geltenden Akzeptanzgrenze jedoch in ihrem Bestand gemanagt werden.


C) Wolfsproblemareale:

Alle jene Landschaftsbestandteile, in denen das Vorhandensein von Wölfen, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr heraus, nicht toleriert werden kann (z.B. alle urban geprägten Bereiche sowie der unmittelbare Siedlungsbereich um Wohnbebauungen im ländlichen Raum).
Auch solche Gebiete, in denen entweder eine intensive Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial zum Wolf betrieben wird oder Landschaftsbestandteile, in denen es nicht möglich ist, eine Koexistenz zwischen Wölfen und extensiver Weidewirtschaft zu gestalten (z.B. Deiche, Almen).

Die im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung geforderte Definition von geeigneten Kriterien für die letale Entnahme sind nach den Erfahrungen aus Brandenburg an diesem Arealkonzept zu orientieren.

Berlin, 08.10.2018


„Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

„Aktives Wolfsmanagement jetzt!“

Aufruf zur Teilnahme an der Kundgebung

Am Samstag, dem 10. November 2018, ab 10:00 Uhr,
findet in Potsdam vor dem brandenburgischen Landtag
eine Kundgebung statt.

Die Verbände im „Forum Natur“ erklären sich solidarisch mit den Veranstaltern und möchten diese Demonstration dazu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Zukunft von „Mensch, Weidetier und Wolf“ nur gemeinsam gedacht werden kann. Momentan verspielt die brandenburgische Landesregierung alle Chancen, die in einem aktiven Wolfsmanagement liegen. Was mit FFH und NATURA 2000 seinen Anfang nahm, mit Biber und Kormoran immer deutlicher wurde, findet nun seinen Höhepunkt beim Wolf! Die immer weiter gehende Entmündigung des ländlichen Raumes muss gestoppt werden. Naturschutz in der Kulturlandschaft Brandenburgs geht nur mit den Menschen!

Wir rufen zur aktiven Teilnahme an dieser Kundgebung auf! Setzen wir gemeinsam ein Zeichen dafür, dass sich der gesamte ländliche Raum solidarisch mit all jenen zeigt, die von der fehlgeleiteten Naturschutzpolitik im Land Brandenburg betroffen sind.

Unsere Forderung für die Neuorientierung des brandenburgischen Wolfsmanagements haben die Verbände im Forum Natur im Rahmen eines „8 Punkte-Planes“ deutlich gemacht. Unverhandelbar sind dabei die folgenden drei Punkte:

  1. Es muss zukünftig einen 100 % Schadens- und Präventionsausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden geben. Die Ausbreitung der Wölfe in Brandenburg darf nicht auf Kosten der betroffenen Weidetierhalter erfolgen. Weidetierhaltung ist aktiver Naturschutz!
  2. Der Wolf ist unverzüglich in das „Brandenburgische Jagdrecht“ aufzunehmen und parallel dazu ist eine auf naturschutzrechtlichen Einzelfallentscheidungen beruhende Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild zu etablieren.
  3. Für das Land Brandenburg ist unverzüglich ein gesellschaftlich breit diskutierter Wolfszielbestand festzulegen, dessen aktives Management zukünftig die Gewähr dafür bietet, dass der Schutz des Wolfes im Einklang mit allen anderen Interessen an und in unserer Kulturlandschaft steht.

Mitmachen und Kulturlandschaft weiterhin aktiv erhalten!