Wendorff: „Wir wollen eine gemeinsame Lösung, die trägt und die von den Landnutzern realistisch umgesetzt werden kann; mit Maximalforderungen ist nichts zu erreichen!“
Wellershoff: „Mit zivilgesellschaftlichem Engagement sind im letzten Jahr über 200 Blühflächen auf über 300 Hektar möglich geworden; hier an gilt es anzuknüpfen!“
Weber: „Der Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft ist notwendig; die Politik steht in der Pflicht, diesen in Ganz zu bringen!“
Anlässlich der heutigen Anhörung der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren“ im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz haben sich verschiedene Vertreter der Initiativenverbände mit vielfältigen Vorschlägen für den zukünftigen Insektenschutz positioniert. Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes, machte in seinem Eingangsstatement deutlich, dass die Volksinitiative die Stimme der Betroffenen sei, die Insektenschutz auf ganzer Fläche umsetzen könnten. Dies könne jedoch nur in einem konsequenten Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft gelingen. Er betonten in seinen Ausführungen, dass das Insektensterben zwischenzeitlich auch die Wälder erreicht hat. Neben den verschiedenen Maßnahmen der Forstwirtschaft müsse es aber auch darum gehen, dass jeder einzelne in die Bemühung um den Insektenschutz einbezogen wird.
Der Präsident des Landesjagdverbandes, Dr. Dirk-Henner Wellershoff, machte in seinen Ausführungen deutlich, dass die Jägerin und Jäger des Landes im Bemühen um den Schutz der Lebensräume von Insekten bereits vielfache Leistungen erbringen. Er mahnte diesbezüglich an, dass die Gesellschaft viel stärker auf dieses Potenzial zurückgreifen müsse und rief insbesondere dazu auf, dass das Thema Wildbrücken fokussiert und auch im Kontext der Insekten gesehen werden müsse. Er verwies in seinen Ausführungen auf das Blühflächenportal des Landesjagdverband, welches allein für das vergangene Jahr über 200 Blühflächen dokumentiert, die auf über 300 Hektar durch die Initiative verschiedener Landnutzer möglich geworden sind.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff, unterbreitete der Politik ein umfangreiches Angebot zur verstärkten Anstrengung beim Insektenschutz. So forderte er eine Koordinierungsstelle für die Insektenforschung und die unverzügliche Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates. Er betonte in seinen Ausführungen, dass es dem Ausschuss gelingen müsse, einen von beiden Initiativen gemeinsam mitgetragenen Beschlussantrag zu bearbeiten. Er machte ausdrücklich deutlich, dass die Landnutzerverbände im Kontext der vermutlich in Kürze eingereichten zweiten Volksinitiative der Umweltverbände, zu einer verbindlichen Erklärung auf Fristverzicht für die Beratungen des Landtages bereit sein. Er regte in diesem Kontext an, dass der Ausschuss auf Basis der Geschäftsordnung des Landtages einen Unterausschuss einsetzen solle, der beide Initiativen an einen Tisch holt und damit eine gemeinsame Lösung möglich macht.
Am 09.12.2019 hat der Umweltauschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen „Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ durchgeführt. Der Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg, war anlässlich der Befassung als anzuhörender Sachverständiger geladen. Es hat dabei deutlich gemacht, dass das Gesetzesvorhaben in seiner bislang geplanten Umsetzung droht ein „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu werden.
Die gesamte Anhörung mit den dazugehörigen Dokumenten findet sich auf den Seiten des Ausschusses Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages. Im Verlauf der Änhörung hat die Frage nach der Höhe des deutschen Wolfsbestandes eine zentrale Rolle eingenommen. Hierzu hat Gregor Beyer ausführlich die gegenwärtige Situation dargelegt und dabei auf das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erwiedert.
Die von dem Wiedererstarken der deutschen Wolfsbestände betroffenen Landnutzer begrüßen es unumwunden, dass sich der Deutsche Bundestag der dringend notwendigen Gesetzesänderung stellt, die insgesamt durch die Entwicklung der europäischen Wolfspopulation notwendig wird und deren Bedarf für ein „aktives Bestandsmanagement“ immer deutlicher zutage tritt. Wir begrüßen in diesem Kontext ebenso ausdrücklich, dass die Hauptzielsetzung für ihr Gesetzesvorhaben darin liegt, „die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen“. Dass es diesbezüglich einen grundsätzlichen Bedarf gibt, ist über die verschiedenen verbandspolitischen Positionierungen hinweg in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile unumstritten.
Gleichwohl stellt sich im Rahmen Ihrer Zielsetzung die für die Betroffenen geradezu essenzielle Frage, ob die Art und Weise ihrer gesetzesseitigen Umsetzung geeignet ist, diesem Ziel zu entsprechen. Gleichwohl muss die Frage erörtert werden, inwieweit Ihr Vorhaben insgesamt mit der sich gegenwärtig abzeichnenden Lage zur Betroffenheit der Landnutzung in der deutschen Kulturlandschaft geeignet ist, die bestehenden Konflikte mindestens zu minimieren und die Akzeptanz für die weiterhin ungebrochene Ausbreitung der Wölfe in Deutschland zu erhalten. Eingedenk dieser Vorbemerkung möchten wir die folgende Stellungnahme auf diese beiden Punkte konzentrieren.
I. Möglichkeit der Schaffung von Rechtsicherheit
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert vor der letalen Entnahme einzel-ner Wolfsindividuen bislang den Nachweis des Entstehens „erheblicher land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden“. Sie beabsichtigen diese Schadensdefinition abzustufen, indem Sie den Begriff der erheblichen Schäden in sogenannte ernsthafte Schäden umdefinieren wollen. Grundsätzlich ist diese Herangehensweise zu begrüßen, da die gegenwärtig gültige Rechtsprechung den bislang gültigen Begriff der erheblichen Schäden in einer Art und Weise auslegt, die faktisch den wirtschaftlichen Ruin eines betroffenen Unternehmens voraussetzt, bevor die Verwaltung die Entnahme einzelner Tiere bescheiden kann.
Dabei unterlassen Sie es jedoch in Ihrem Gesetzesvorhaben vollständig, den neuen Rechtsbegriff auch nur ansatzweise näher zu definieren. Weder beabsichtigen Sie, in das Gesetz eine „Positiv- bzw. Negativliste“ einzuführen, noch geben Sie ergänzende Hinweise im Gesetzestext, die die spätere Auslegung Ihres gesetzgeberischen Willens für die rechtlich wie praktisch Betroffenen möglich macht. Es ist daher davon auszugehen, dass die spätere Anwendung der Definition „ernsthafte Schäden“ die gleichen jahrelang betriebenen rechtlichen Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird, die in den vergangenen Jahren bereits im Rahmen der Auslegung des Begriffes „erheblicher Schäden“ zu beobachten war. Wir weisen diesbezüglich insbesondere auf die erfolgten Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland (Bundesland Brandenburg) und den dort aktiven Umwelt NGOs bezüglich der Entnahme von Bibern hin. Im Lichte dieser Auseinandersetzung erweist sich Ihr Gesetzesvorhaben als zutiefst kontraproduktiv, da die zwischenzeitlich eingetretene, wenn auch un-genügende Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung von „erheblichen Schäden“ im Zuge Ihres Gesetzesvorhabens von erneuten jahrelangen Auseinandersetzungen bezüglich des dann neuen Begriffes abgelöst werden wird.
Hingewiesen sei in diesem Kontext auch darauf, dass die Einschätzung der Bundesregierung zum „Erfüllungsaufwand“ Ihres Gesetzesentwurfes in allen drei Punkten nicht zutreffend ist. Sowohl für betroffenen Bürgerinnen und Bürger, gleichfalls wie von den Wölfen betroffene Wirtschaftsunternehmen (insb. Agrarunternehmen mit Weidetierhaltung), als auch für die betroffene Verwaltung wird im Zuge der Schaffung von Rechtssicherheit bezüglich der Auslegung des neuen Rechtsbegriffs erheblicher Aufwand entstehen, der sich nach allen vorangegangenen Erfahrungen über mehrere Jahre und über mehrere Instanzen der Rechtsprechung hinziehen wird. Gleiches gilt selbstverständlich für die Darlegung zu den nicht zu erwartenden weiteren Kosten. Selbstverständlich ist das durch das zu erwartende Beklagen der neuen Gesetzeslage bzw. der darauf fußenden Verwaltungsentscheidungen mit erheblichen Aufwendungen zu rechnen.
Ihr Vorhaben ist daher nicht geeignet, zur Rechtssicherheit beizutragen, sondern wird vielmehr eine erneute Phase akzeptanzminimierender Rechtsunsicherheit begründen.
Ferner beabsichtigen Sie zukünftig einen Eingriff bei Schäden an Nutztieren auch dann möglich zu machen, wenn das entstandene Schadensbild nicht zweifelsfrei und eindeutig einem verursachenden Wolfsindividuum zugeordnet werden kann. Sie schaffen damit in Bezug auf die teilweise bestehenden Regelungen in den Wolfverordnungen der Länder ein Stück weit Rechtssicherheit und bestätigen bundesgesetzlich die beispielsweise im Bundesland Brandenburg durch die Wolfsverordnung bereits heute bestehende Rechtssituation.
Zusätzlich beabsichtigen Sie eine Klarstellung bezüglich der Bestimmung für geeignete Personen, die eine Entnahme von Wölfen nach Erteilung einer Ausnahme durchführen sollen. Auch diese Neuregelung wird im Grundsatz begrüßt. Allerdings zeigen insbesondere aktuell vorliegende Erfahrungen (siehe hier aktuell insbesondere Bundesland Schleswig-Holstein), dass eine Entnahme von entsprechenden Wolfsindividuen nur auf dem Wege eines großflächigen Ansatzes durch die Jagdausübungsberechtigten innerhalb des deutschen Reviersystems realistisch ist. Es erweist sich daher als ungenügend, dass Sie in Ihrem Gesetzesvorhaben lediglich auf eine Einbeziehung der Jagdausübungsberechtigten „nach Möglichkeit“ abstellen wollen.
Dies entspricht auch nicht den bereits heute gültigen Regelungen, wie sie beispielsweise das Bundesland Brandenburg getroffen hat. Es ist daher eine Regelung anzuraten, bei der die Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich als „Erstzugriffsberechtigte“ zu benennen sind, während die Realisierung der Entnahme durch anderweitige Personen nur dann infrage kommen darf, wenn einzelne oder mehrere Jagdausübungsberechtigten ihre Bereitschaft für den Vollzug verweigern. Diesbezüglich wäre es deutlich anzuraten, dass die für die Entnahme notwendigen Jagdausübungsberechtigten für diese zukünftigen Aufgaben entsprechend qualifiziert werden und ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, indem die notwendige Entnahme auf Basis klarer und nachvollziehbarer Regelungen in einem zweifelsfrei bestehenden „Zustand von Rechtssicherheit“ erfolgen kann.
II. Kompatibilität des Vorhabens zur aktuellen „Wolfssituation“
Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen muss die Frage gestellt werden, inwieweit der von Ihnen beabsichtigte Regelungsbedarf der Lebenswirklichkeit Betroffener und der aktuellen Wolfsituation gerecht wird. Um den gegenwärtigen Zustand des „nationalen Wolfsbestandes“ und dessen Auswirkungen zu beurteilen, bieten sich insbesondere die Bestandszahlen und die aus diesen entstehenden Schäden an Nutztieren an. Bezüglich der Bestandszahlen der in der Bundesrepublik beheimateten Wölfe ist nicht nur deren Höhe von Interesse, sondern vor allem auch die Art und Weise, wie diese Bestandszahlen mit welchen Bezugszeitpunkten publiziert und wahrgenommen werden. So hatte beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz im nationalen Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie mit Beginn dieses Jahres 166 Wölfe als nationalen Bestand (kontinentale und atlantische Region) an die EU gemeldet. Dieser Umstand hat in den vergangenen Wochen für erhebliche Debatten und Irritationen gesorgt. Ursächlich dafür war der Umstand, dass diese Meldung lediglich den Wolfbestand in Deutschland mit Bezug zum Monitoringjahr 2015/16 wiedergegeben hat. Diese in der zeitlichen Abfolge der FFH-Berichte erklärbaren Bestandszahlen widersprechen jedoch diametral dem gegenwärtigen deutschen Wolfsbestand, mit dem sich die Betroffenen konfrontiert sehen.
Auch die in der vergangenen Woche durch das Bundesamt für Naturschutz gemeldeten sogenannten aktuellen Bestandszahlen sind zum Zeitpunkt ihrer Meldung bereits überholt. Rechnet man diese Zahlen (105 Rudel, 25 Wolfspaare und 13 Einzelindividuen) nach den wissenschaftlich anerkannten Kenngrößen (ein Rudel entspricht acht Individuen) auf Einzelindividuen um, so würde dies einer Anzahl von 878 Wölfen in Deutschland entsprechen. Allerdings ist hierbei zu berück-sichtigen, dass es sich dabei um den Frühjahrsbestand dieses Jahres handelt, also ohne den längst vorhandenen Nachwuchs. Ermittelt man diesen mit der ebenfalls wissenschaftlich anerkannten Zuwachsrate von 35-36 %, so leben offiziell gegenwärtig etwas über 1.190 Wölfe in Deutschland.
Will man sich diesbezüglich mit dem Handlungsbedarf für politische Entscheidungen auseinandersetzen, so muss man diese aktuelle Bestandszahl in einer mathematischen Simulation für die kommenden Jahre betrachten. Dies bedeutet, dass bereits im Spätjahr 2021 von deutlich über 2.200 Wölfen auszugehen ist, im Spätjahr 2024 die 5.000 Grenze deutlich überschritten sein wird und in etwa zehn Jahren von rund 25.000 Wölfen ausgegangen werden kann. Da für die deutsche Kulturlandschaft keine Kapazitätsgrenze erkennbar ist, die diesen alljährlichen Zuwachs in naher Zukunft begrenzen könnte, muss eine zehnjährige Betrachtungsreihe mit ungebrochenem Zuwachs als durchaus realistisch betrachtet werden.
Diese Bestandsentwicklung geht einher mit der Schadensituation an Nutztieren. Die aktuellen Zahlen vom Ende der letzten Woche machen mit 2.067 getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren im Jahr 2018 deutlich, was ein weiteres Anwachsen des Wolfsbestandes mit dem ebenso exponentiell Anwachsen der Schäden an Nutztieren für die Betroffenen zukünftig bedeuten wird.
Bezüglich dieser Darlegung muss man sich vergegenwärtigen, dass sich die Entwicklung des Wolfsbestandes in den verschiedenen deutschen Bundesländern völlig unterschiedlich darstellt. So mag die durch den Deutschen Bundestag angedachte Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz durchaus geeignet sein, um in jenen Bundesländern Wirkung zu entfalten, die erst am Anfang der Wiederbesiedlung mit Wöl-fen stehen. Insbesondere in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und auch Niedersachsen gestaltet sich die Situation allerdings gänzlich anders. Hier ist längst eine Grenze in der Bestandsermittlung erreicht, die die dringende Notwendigkeit begründet, die Weichen für ein zukünftiges „aktives Bestandsmanagement“ der Wölfe in Deutschland zu stellen. Mindestens in diesen betroffenen Bundesländern erweisen sich die jetzigen Regelungsvorschläge im BNatSchG daher als deutlich verspätet und werden keinen Beitrag zur Akzeptanzsicherung für den Wolf in Deutschland leisten.
III. Zusammenfassung
Das durch die Bundesregierung eingebrachte und im parlamentarischen Raum diskutierte Vorhaben von gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen des Umgangs mit Wölfen geht in einigen Punkten in die richtige Richtung. Gleichwohl wird das Vorhaben nicht seinem Anspruch gerecht, die gegenwärtig unbefriedigende Rechtslage einer umfassenden Verbesserung zuzuführen. Als besonders problematisch erweist es sich, dass die angedachten Neuregelungen, insbesondere in den vom Wiedererstarken des Wolfsbestandes besonders betroffenen Bundesländern, nicht mit der realen Wolfssituation korrespondieren. Den politisch Verantwortlichen verbleibt gegenwärtig nur noch ein geringer Zeithorizont, um jene politischen Entscheidungen zu treffen, die für ein Land mit flächendeckender Besiedlung von Wölfen essenziell sind. Die Vorschläge dazu sind umfänglich erarbeitet. Wir verweisen daher auf den „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, den wir dieser Stellungnahme in Anlage beifügen.
Bezüglich des vorgelegten Gesetzesentwurfes eines „zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ verweisen wir daher auf den nach unserer Auffassung falschen Namen für dieses Gesetz. Angebracht wäre es, das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Ausprägung als „Wolfsakzeptanzverlustbeschleunigungsgesetz (WAVBG)“ zu bezeichnen.
Das Vorhaben wird nach unserer Auffassung lediglich dazu beitragen, den gegenwärtig zu beobachtenden rapiden Verlust der Akzeptanz für Wölfe in unserer Kulturlandschaft zu forcieren. Wir appellieren an den politischen Raum, sich den Realitäten bezüglich des Wiedererstarken des nationalen Wolfsbestandes zu stellen und die europarechtlich zulässigen Ausnahmemöglichkeiten des Artikel 16 FFH-Richtline in bundesdeutsches Recht zu überführen. Jede andere Herangehensweise, die hinter diesem Anspruch zurückbleibt, bedeutet ein Versagen in den Bemühungen um die Ermöglichung einer Kulturlandschaft mit Wolf und Weidetieren!
Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages die zukünftige Entwicklung des Waldes und die aktuelle Lage in der Forstwirtschaft als kritisch beurteilt. Ausschussvorsitzender Alois Gerig (CDU/CSU) stellte eingangs fest, dass die Situation des Waldes derzeit in einem besonderen Fokus stehe, unterstreiche auch die Vielzahl von Anträgen, die am Montag, 11. November 2019, von gleich fünf Fraktionen zur Anhörung vorgelegt wurden.
Der Geschäftsführer des Forum Natur Brandenburg, Gregor Beyer, der als Einzelsachverständige geladen war, konstatierte einen Wechsel von der geregelten Forstwirtschaft hin zu einem ausschließlichen „Reperaturbetrieb“. Das Schadholzvolumen dieses und des letzten Jahres entspreche der durchschnittlichen normalen Nutzungsmenge der vergangenen Jahre. Das bedeute, dass zurzeit oder in naher Zukunft nicht die Waldbesitzer oder die Forstwirtschaft die Handlungsspielräume bestimmen würden, sondern das Wetter.
Beyer kritisierte, dass eine Reihe der zur Anhörung vorgelegten Anträge diesen ohnehin schon eingeschränkten Handlungsrahmen der direkt betroffenen Waldbesitzer durch zu viele Vorschriften und kleinteilige Anleitungen weiter einschränken würde. Stattdessen brauche es Freiheit zum Handeln, die möglichst vielfältige Optionen zulasse.
Die Ausführungen des Forum Natur Brandenburg wurden dem Ausschuss auch in einer Schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Diese regt als direkte Handlungsoptionen folgende Handlungsvorschläge an:
Bundesprogramm Wiederbewaldung und Klimafolgenfonds
Es bedarf einer Kompensation von Verlusten durch Schadholz und die Räumung der Schäden. Dazu bedarf es eines schnellen und unbürokrati-schen Bundesprogramms zur Wiederbewaldung. Nach ersten Schätzungen bedarf es dazu eines finanziellen Einsatzes von rund 700 Millionen Euro, die aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds erfolgen sollten. Diese Mittel müssen verbindlich im Haushaltsplan 2020 zweckgebunden eingestellt werden. Ferner ist ein Klimafolgenfonds zur künftigen Finanzierung vergleichbarer Ereignisse anzuraten.
Ökosystemare Mehrwerte in betriebliche Mehrwerte transferieren
Die CO2-Bepreisung muss zukünftig eine Honorierung der „Ökosystemleistung „CO2-Speicherung“, differenziert nach Zuwachs und Hiebsatz, beinhalten. Ein Berechnungsmodell auf Basis der Forsteinrichtung muss von den Ministerien in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft entwickelt werden. Ein Entwurf des „Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik“ liegt bereits vor. Die Mittel müssen den bewirtschafteten und aktiv gemanagten Flächen zufließen. Denn eine nachhaltige stoffliche Holzverwendung ist ange-wandter Klimaschutz. Nicht zuletzt aufgrund der Substitutionswirkung beim Ersatz klimaschädlicher Produkte bieten nachwachsende Rohstoffe einen erheblichen Mehrwert für die CO2-Festlegung gegenüber einem Nutzungsverzicht. Weitere Ökosystemleistungen müssen in dieses Sys-tem integriert werden. Die Mittel zur Finanzierung dieser Leistung sollten aus der CO2-Abgabe eingeworben werden.
Waldmehrung durch Ausgleich von Waldverlust
Der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik ist nach wie vor mit gegen-wärtig 100 ha pro Tag nicht gestoppt. Dieser Umstand steht im erhebli-chen Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen und muss zukünftig dringend kompensiert werden. Maximalen Nutzen kann man nur durch Waldmehrung als Ausgleich des Flächenverlustes erreichen. Dabei sollte jährlich ein bundesweites Erstaufforstungsziel von 11.000 Hektar sowie die Vereinfachung der komplexen Genehmigungsverfahren realisiert werden. Dieser Ansatz würde einen Flächenverbrauch von 30 Hektar pro Tag garantieren, die Klimapotenziale des Waldes ausschöpfen und zur Sicherung der Rohstoffverfügbarkeit von Holz für mehrere Generationen beitragen. Damit bestehende landwirtschaftliche Flächen weiterhin zur Produktion von Lebensmitteln genutzt werden können, müssen zur Waldmehrung insbesondere Konversionsflächen genutzt werden. Zu Finanzierung der Erstaufforstung von jährlich 11.000 Hektar sind mindestens 65 Millionen Euro zu veranschlagen, die zweckgebunden im Haushaltsplan 2020 – 2023 und folgende einzustellen sind.
Weber: „Forstwirtschaft in Brandenburg war 20 Jahre lang ein Steinbruch der menschlichen und materiellen Ressourcen; fangen Sie endlich an Entscheidungen zu treffen, die Sinn machen!“
Anlässlich der heutigen Anhörung in der Enquetekommission zur „Wertschöpfung der Forstwirt-schaft im ländlichen Raum“, hat der Vorsitzende des brandenburgischen Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, Thomas Weber, deutliche Worte zur desaströsen Forstpolitik gefunden. Die letzten 20 Jahre seien rückblickend für die Forstwirtschaft in Brandenburg eher ein Desaster und eine unglaubliche Kette von Fehlentscheidungen in der Politik und insbesondere in der Verwaltung gewesen. So lasse auch die Enquete entgegen des Auftrages aus dem Einsetzungsbeschluss nach mehreren Jahren Arbeit weder ein Konzept für die Forstwirtschaft erkennen, noch habe die Kommission sorgfältige Analysen vorgenommen, auf deren Basis die angeforderten Handlungsempfehlungen hätte erarbeitet werden können. Besonders unverständlich sei für die Waldbesitzer des Landes, dass man sich erst mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten wenden musste, um überhaupt Gehör in der Enquetekommission zu finden. „Dass für die heutige Anhörung ursprünglich gar keine Vertreter der brandenburgischen Privat- und Kommunalwaldwirtschaft vorgesehen waren, sondern diese nur im Falle der Absagen anderer Verbände angefragt werden sollen, ist ein erneutes Armutszeugnis für die Forstpolitik des Landes“, so Weber.
Bezüglich der Fragestellung aus der Enquetekommission, wie man Brandenburg zum Vorreiter ei-ner nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume machen könne, antwortet der Vorsitzende der Waldbesitzer mit der Gegenfrage, ob dies Tatendrang, Selbstüberschätzung oder schon Größenwahn sei. Das Land Brandenburg bediene sich seit Jahren großzügig an „AuE-Maßnahmen“, hielte die Bürger von den Ressourcen fern und leite die eingenommenen Gelder in eigene Stiftung um. Man müsse diesbezüglich schon fragen, wie weit weg man von den Menschen sein muss, um das für eine Entwicklung der ländlichen Räume zu halten.
Unabhängig davon haben die Waldbesitzer acht Empfehlungen im Detail vorgestellt, die sie der Landespolitik für das dringend notwendige Umsteuern anheim legen. Im Zentrum dieser Empfehlung steht der Aufruf, die Existenz des Waldes, der Forstwirtschaft und der Holz be- und verarbei-ten Betriebe zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Dabei dürften sich Wertschätzung für die Branche nicht nur in wohlfeilen Worten und in Feiertagsreden erschöpfen, sondern die Bedürfnisse der Forstwirtschaft müssten vielmehr Berücksichtigung im Tagesgeschäft der Politik finden. Insbesondere forderte Thomas Weber, dass die Politik endlich mal anfangen müsse zielführende Entscheidungen zu treffen.
Statt einer Forstpflegestation am kostenintensiven Gängelband der in den Köpfen immer noch vorhandenen Einheitsforstverwaltung ginge es darum, eine dynamische, unternehmerische und zukunftsfähige Forstwirtschaft im Land Brandenburg zu etablieren. Wenn man dies erreicht habe, dann sei es dringend notwendig, dass man die Forstverwaltung einfach mal ein paar Jahre nicht mehr reformiere und allen Beteiligten die Möglichkeit gebe, sich auf den einmal gefundenen Zu-stand auch mittel- und langfristig einstellen zu können.
Thomas Weber verwies abschließend auf die Unzahl von Stellungnahmen und Position der Ver-bände aus den letzten Jahren. „Wir arbeiten gerne für das Land Brandenburg – aber sinnlos arbeiten wir nicht gerne“, schloss er mit dem dringenden Appell, die permanenten Zuarbeit der Ver-bände im ländlichen Raum endlich zur Kenntnis zu nehmen und zumindest gelegentlich zur Grundlage für sinnvolle und zweckdienliche Entscheidungen zu machen.
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)