Beyer: „Ohne Health Check wird Natura 2000 in Brandenburg zur zweiten Wassergesetzgebung – jahrelange Rechtsstreite drohen, das kann nicht unser gemeinsames Ziel sein!
Lasson: „Es drohen allein für die Wälder Entschädigungsleistungen von über einer halben Milliarde Euro. Wir fordern die Landeregierung zum Umsteuern auf!“
Weber: „Natura 2000 ist Dialog! Flächensicherung von FFH darf es zukünftig nicht mehr durch Schutzgebietsausweisung, sondern nur noch durch vertragliche Vereinbarung geben!“
Müller: „Diskriminierende Pachtverträge mit Anglern sind ein Skandal der Naturschutzpolitik Brandenburgs und stellen die gemeinsamen Erfolge der letzten 25 Jahren in Frage!“
Potsdam · Anlässlich des heute im Umweltausschuss des brandenburgischen Landtages stattfindenden Fachgesprächs zur „Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Brandenburg“ waren auch vier Vertreter des Forum Natur als Sachverständige geladen. In ihren jeweiligen Statements verwiesen diese auf die schwerwiegenden Umsetzungsdefizite im Land Brandenburg. Gleichzeitig wurden eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die dem Ziel dienen sollen, das „Natura 2000 Schutzgebietssystem“ trotz der grundsätzlichen und umsetzungsseitigen Defizite zu einem Erfolg zu führen.
Der Geschäftsführer des Forum Natur, Gregor Beyer, konzentrierte sich insbesondere auf die grundsätzlichen Umsetzungsdefizite. Er verglich den FFH-Ansatz in Brandenburg mit den Traumschlössern des bayrischen Königs Ludwigs II und macht deutlich, dass der Versuch eine Märchenwelt zu schaffen, die mit den politischen und gesellschaftlichen Realitäten nichts zu tun habe, auch bei FFH in Brandenburg scheitern werde. Dabei fokussierte er darauf, dass es gerade der Ansatz der nationalen Umsetzungsgesetzgebung sei, nach der „Natura 2000“ im Rahmen eines dynamischen Ansatzes durch ein dialogorientiertes Verfahren entwickelt werden soll. Er forderte daher für die Umsetzung mit Bezug auf den Art. 16 der FFH-Richtlinie, einen „brandenburgischen Health Check“ und verwies insbesondere auf die Möglichkeit, die rechtliche Sicherung von Natura 2000 Gebieten durch vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern zu erreichen.
Dr. Eberhard Lasson, Vorstand der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg, hob in seinen Ausführungen insbesondere auf die finanziellen Aspekte für die betroffenen Eigentümer ab. Dabei beschäftigte er sich intensiv mit dem ordnungsrechtlichen Ansatz von FFH und stellte dies in einen konkreten finanziellen Bezug. So konnte er darlegen, dass allein die Entschädigungsleistungen im Bereich der Wälder des Landes, selbst bei wohlwollender Durchschnittsberechnung, mindestens im Bereich von einer halben Milliarde Euro anzusetzen seien. Als Forderung der Verbände hob er insbesondere auf die Einrichtung einer neutralen Clearingstelle und auf ein vollständiges „Entsorgen“ des sogenannten Standardmaßnahmenkataloges ab.
Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg, fokussierte in seinen Ausführungen insbesondere auf die praktischen Aspekte für die Landnutzer. So zeigte er exemplarisch die Defizite in der Umsetzung auf, die auf dem Umstand der natürlichen Veränderungen in der Baumartenzusammensetzung unserer Wälder beruhten und auf die FFH keine Antwort liefert. Insbesondere beschäftigte er sich mit der Notwendigkeit menschlichen Handelns auch in den Naturschutzgebieten des Landes. Dabei verwies er auf den essentiellen Bedarf an einer ordnungsgemäßen Bejagung und der konsequenten Bewirtschaftung weiter Teile der Kulturlandschaft. In seinen Forderungen machte er deutlich, dass eine Flächensicherung von Natura 2000 Gebieten zukünftig nur noch durch Vereinbarung mit den Eigentümern umgesetzt werden dürfe und dass dabei ein Ausgleich der Einschränkungen durch ein Vertragsnaturschutz für alle Landnutzer notwendig sei.
Daniel Müller, Referent des Landesanglerverbandes, konzentrierte in seinen Ausführungen auf die vielfältigen Widersprüche in den Managementplanungen zu den aquatischen Lebensraumtypen. Am Beispiel des Lienewitzsee machte er deutlich, dass die gegenwärtige Politik des Landes auf eine faktische Verdrängung der Angler abzielt. Dass die Verwaltung des Landes unerfüllbare Bedingungen zur Grundlage von Pachtvertragsabschlüssen mache, bezeichnete er als handfesten Skandal. Ebenso stellte er die umfassenden Leistungen der Angler für die Erhaltung des Aalbesatzes in unseren Gewässern da und verwies auf den Umstand, dass allein der letzte Aalbesatz von 40 Kreisverbänden mit über 200 aktiven Anglern unterstützt wurde, was eine der wesentlichsten Voraussetzungen für das Überleben dieser Fischart in unseren Gewässern ist. Er schloss mit der klaren Forderung, zukünftig diskriminierungsfreie Pachtverträge abzuschließen und dem Erkenntnisappell, dass es ohne Angler – Landnutzer – zukünftig keinen Aal mehr geben werde.
Die Vertreter des Forum Natur schlossen mit Verweis auf den gegenwärtigen Slogan des Landes Brandenburg: „Es kann so einfach sein!“ Dabei machten sie deutlich, dass die Landnutzer den politischen Raum herzlich dazu einladen, die weit geöffnete Tür zu einem erfolgreichen Umsetzen von Natura 2000 in Brandenburg gemeinsam zu ergreifen und sich dabei bewusst zu machen:
„FFH in Brandenburg: Es „könnte“ so einfach sein!
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)
Zum öffentlichen Fachgespräch „Wolf und Herdenschutz – Suche nach konstruktiven Lösungsansätzen“ am Montag, den 8. Oktober 2018, war auch das „Forum Natur Brandenburg“ als Expertenvertreter geladen. Der Geschäftsführer des FNB, Gregor Beyer, hat im Rahmen der Anhörung insbesondere auf die Situation in Brandenburg abgestellt und dabei die Möglichkeiten von Eingriff und Bejagung des Wolfsbestandes nach den gegenwärtigen und den zukünftigen rechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Ebenso ist er auf den Umstand eingegangen, dass es zur Sicherstellung der Akzeptanz für den Wolf zukünftig der Definition eines sogenannten „Nationalen Akzeptanzbestand“ und dessen rechtlicher Fassung bedarf. Mit Darlegungen für eine zukünftige „wildökologische Raumplanung“ hat er den dringenden Bedarf an Konkretisierung der parlamentarischen Anträge zur Umsetzung der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verdeutlicht.
Nachfolgend findet sich sein verschriftlichtes Eingangsstatement:
„Wolf und Herdenschutz – Suche nach konstruktiven
Lösungsansätzen“
Gregor Beyer
Brandenburg ist zusammen mit Sachsen und
Mecklenburg-Vorpommern eines derjenigen Bundesländer, in welchem sich die
Probleme rund um das Wiedererstarken des nationalen Wolfsbestandes am
deutlichsten manifestieren. Während in der ehemaligen DDR ununterbrochen
einwandernde Wölfe konsequent erlegt wurden, genießen diese Tiere seit dem 1. April
1992 mit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes in den neuen Ländern faktisch den
umfänglichen Schutz der europäischen FFH Naturschutzgesetzgebung.
Abbildung 1:
Wolfsrisse an Nutztieren nach Angaben des MLUL Brandenburg, Stand 07/2018
Damit nahm eine Entwicklung ihren Lauf, die
im ersten Wolfsmanagementplan für das Bundesland Brandenburg bereits 1994
minutiös vorausgesagt wurde. Durch das vollständige Einstellen der Bejagung des
Wolfs und der dadurch wieder möglichen Reproduktion begann sich, ausgehend von
großen Truppenübungsplätzen, innerhalb weniger Jahre ein stabiler Wolfsbestand
aufzubauen. Gleichzeitig korrelieren seit dieser Zeit analog zum jährlichen
Zuwachs von rund 30 % die zu beobachtenden Schäden an Nutztieren. Während in
den ersten Jahren vor allem die Schafhalter betroffen waren, nehmen nunmehr
auch die Schäden an Rindern deutlich zu. Dies deutet auf die aus vielen anderen
Ländern bekannte Aufrüstungsspirale der Schutzmaßnahmen hin.
In dieser Situation haben die Betroffenen im Land Brandenburg
große Hoffnungen in die Formulierung des Koalitionsvertrages der gegenwärtigen
Bundesregierung gelegt. In diesem wird unter dem Kapitel „Weidetierhaltung“ wie
folgt ausgeführt:
„Die
Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie
zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit
dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die
EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem
Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu
können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen
geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln.
Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale
Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune
überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.“
Diese Ausführungen decken sich vollumfänglich mit den
Erfahrungen aus Brandenburg, wo die politische Debatte mittlerweile
insbesondere auf das zukünftig dringend notwendige Bestandsmanagement des
Wolfes abzielt. Umso enttäuschender sind die Ausführungen im Antrag der Regierungsfraktionen
von CDU/CSU und SPD (Drucksache 19/2981), die diesen Aspekt bislang vollständig
ausklammern.
Um zu einer befriedigenden Situation für die betroffenen
Bundesländer zu gelangen, wird es unumgänglich sein, dass der Bundesgesetzgeber
die bislang höchst strittigen Formulierungen zum „Bestandsmanagement“ einer
streng geschützten Art im Bundesnaturschutzgesetz konkretisiert. Dabei steht
der Gesetzgeber vor dem Problem, dass der sogenannte Eingriff in den Bestand
einer streng geschützten Tierart nach § 45, Abs. 7 BNatSchG bereits heute als
Einzelfallentscheidung möglich ist. Diese Möglichkeit hat das Bundesland
Brandenburg durch Inanspruchnahme der Verordnungsermächtigung durch eine eigene
Brandenburgische Wolfsverordnung (BbgWolfV) genutzt und bewegt sich damit unter
Vorbehalt gegebenenfalls noch gerichtlich zu klärender Fragen „haarscharf“ an
der Grenze dessen, was die Bundesgesetzgebung momentan ermöglicht.
Auf der anderen Seite der praktischen
Möglichkeiten steht die sogenannte reguläre Bejagung, wie sie in Deutschland
über die Revierjagd und in anderen EU-Ländern über die Lizenzjagd, ausgeübt
wird. Solange der Wolf jedoch in den Anhang IV der FFH-Richtlinie eingestuft
ist, besteht diese Möglichkeit in der Bundesrepublik für den Wolf nicht im
praktischen Vollzug. Es wird daher eine dringend anzugehende Aufgabe der
Bundespolitik sein, eine Umstufung des Wolfs in den Anhang V zu erreichen,
wenngleich dafür ein „einstimmiger Ratsbeschluss“ auf EU-Ebene notwendig ist.
Abbildung 2:
Darstellung der rechtlich möglichen und gegenwärtig nicht möglichen Varianten
für ein Bestandsmanagement des Wolfes in Deutschland
Für die Lösung der gegenwärtigen praktischen
Probleme bietet sich dem Bundesgesetzgeber in Umsetzung des Koalitionsvertrages
daher nur die mittlere Säule des Bestandsmanagements an, die bislang unter dem
Fachbegriff der „Schutzjagd“ geführt wird. Diese durchaus mögliche aber
strittige Variante ergibt sich unter der Voraussetzung, dass für eine
Bestandsbeeinflussung des Wolfes das mildeste Mittel versucht aber nicht
zielführend angewendet werden konnte (Eskalationsstufen der eingesetzten
Mittel) und von den getroffenen Maßnahmen keine negativen Auswirkung auf den
Erhaltungszustand der Wolfspopulation ausgeht. Diese Möglichkeit des
Bestandsmanagements für Wolfsbestände wird bereits von den skandinavischen
Ländern angewandt und sollte auch für den Bundesgesetzgeber im Fokus der
Betrachtung stehen. Eine praktische Umsetzung der Formulierung im Koalitionsvertrag
kann nur dann gelingen, wenn der Bundesgesetzgeber die Umsetzung der FFH-Richtlinie
in die nationale Gesetzgebung im Bundesnaturschutzgesetz nachjustiert. Darin
liegt der rechtliche Anspruch begründet, wenn zukünftig die Akzeptanz für den
Wolf weiter erhalten bleiben soll.
Für die fachlich praktische Herangehensweise an die
Bestandssteuerung im Rahmen des „Schutzjagdansatzes“ wird es zukünftig
unumgänglich notwendig sein, dass sich die Bundesrepublik Deutschland (hierin
umgesetzt und übertragen auf einzelne Bundesländer) auf einen sogenannten „Nationalen
Akzeptanzbestand“ des Wolfes für Deutschland einigt. Unter einem „Akzeptanzbestand“
versteht man denjenigen nationalen Wolfsbestand, der einen Beitrag zum
günstigen Erhaltungszustand der europäischen Wolfspopulation leistet und dessen
Schadenssituation vollumfänglich volkswirtschaftlich durch Rechtsanspruch für
die Geschädigten in einem „Wildtierschadensausgleichsgesetz (WildSchadAusgG)“ abgesichert
ist.
Abbildung 3:
Darstellung eines Ansatzes für die Definition eines „nationalen
Akzeptanzbestandes“ und der Möglichkeiten
für dessen aktives Management
Eine zielführende und konfliktminimierende Herangehensweise kann nach Auffassung der Verbände in Brandenburg nur über einen solchen klar definierten Ansatz erreicht werden. Auf Basis eines definierten Akzeptanzbestandes wird es zukünftig möglich werden, sogenannte verhaltensauffällige Wölfe nach den bereits heute schon rechtlichen Möglichkeiten zu entnehmen und alle diejenigen Wölfe, die durch natürlichen Zuwachs oberhalb des Akzeptanzbestandes entstehen, zukünftig mit den Mitteln der Schutzjagd aktiv zu managen. Mit Übernahme des Wolfes in den Anhang V der FFH-Richtlinie wird dieser Schutzjagdansatz perspektivisch in eine reguläre Bejagung im Rahmen des bewährten deutschen Jagdrechts übergehen müssen.
Aus den Erfahrungen im Bundesland Brandenburg ist zudem zu
empfehlen, dass sich die Bundesrepublik zukünftig der Herausforderung einer wildökologischen
Raumplanung auch für den nationalen Wolfsbestand stellt. Dabei sind insgesamt
drei sogenannte Wolfsareale zu definieren und auszuweisen, für die folgende
Einstufung vorgeschlagen wird:
A) Wolfsschutzareale:
Große zusammenhängende Landschaftskomplexe (z.B. große Waldgebiete, Truppenübungsplätze, Bergbaufolgelandschaften oder große Schutzgebiete mit einer eher geringeren menschlichen Besiedlung und keiner intensiven Weidetierhaltung).
B) Wolfsmanagementareale:
Perspektivisch der deutlich größte Anteil möglicher Wolfslebensräume. Hier können Wolfsbestände grundsätzlich toleriert werden, müssen mit dem Instrumentarium des Schutzjagdansatzes bei Festlegung der im jeweiligen Bundesland geltenden Akzeptanzgrenze jedoch in ihrem Bestand gemanagt werden.
C) Wolfsproblemareale:
Alle jene Landschaftsbestandteile, in denen das Vorhandensein von Wölfen, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr heraus, nicht toleriert werden kann (z.B. alle urban geprägten Bereiche sowie der unmittelbare Siedlungsbereich um Wohnbebauungen im ländlichen Raum). Auch solche Gebiete, in denen entweder eine intensive Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial zum Wolf betrieben wird oder Landschaftsbestandteile, in denen es nicht möglich ist, eine Koexistenz zwischen Wölfen und extensiver Weidewirtschaft zu gestalten (z.B. Deiche, Almen).
Die im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung
geforderte Definition von geeigneten Kriterien für die letale Entnahme sind
nach den Erfahrungen aus Brandenburg an diesem Arealkonzept zu orientieren.
Am Samstag, dem 10. November 2018, ab 10:00 Uhr, findet in Potsdam vor dem brandenburgischen Landtag eine Kundgebung statt.
Die Verbände im „Forum Natur“
erklären sich solidarisch mit den Veranstaltern und möchten diese Demonstration
dazu nutzen, um deutlich zu machen, dass die Zukunft von „Mensch, Weidetier und
Wolf“ nur gemeinsam gedacht werden kann. Momentan verspielt die brandenburgische
Landesregierung alle Chancen, die in einem aktiven Wolfsmanagement liegen. Was
mit FFH und NATURA 2000 seinen Anfang nahm, mit Biber und Kormoran immer
deutlicher wurde, findet nun seinen Höhepunkt beim Wolf! Die immer weiter
gehende Entmündigung des ländlichen Raumes muss gestoppt werden. Naturschutz in
der Kulturlandschaft Brandenburgs geht nur mit den Menschen!
Wir rufen zur aktiven
Teilnahme an dieser Kundgebung auf! Setzen wir gemeinsam ein Zeichen dafür, dass
sich der gesamte ländliche Raum solidarisch mit all jenen zeigt, die von der fehlgeleiteten
Naturschutzpolitik im Land Brandenburg betroffen sind.
Unsere Forderung für
die Neuorientierung des brandenburgischen Wolfsmanagements haben die Verbände
im Forum Natur im Rahmen eines „8 Punkte-Planes“ deutlich gemacht.
Unverhandelbar sind dabei die folgenden drei Punkte:
Es muss zukünftig einen 100 %
Schadens- und Präventionsausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die
durch Wölfe verursachten Schäden geben. Die Ausbreitung der Wölfe in
Brandenburg darf nicht auf Kosten der betroffenen Weidetierhalter erfolgen.
Weidetierhaltung ist aktiver Naturschutz!
Der Wolf ist unverzüglich in
das „Brandenburgische Jagdrecht“ aufzunehmen und parallel dazu ist eine auf
naturschutzrechtlichen Einzelfallentscheidungen beruhende Schutzjagd nach
skandinavischem Vorbild zu etablieren.
Für das Land Brandenburg ist
unverzüglich ein gesellschaftlich breit diskutierter Wolfszielbestand festzulegen,
dessen aktives Management zukünftig die Gewähr dafür bietet, dass der Schutz
des Wolfes im Einklang mit allen anderen Interessen an und in unserer
Kulturlandschaft steht.
Mitmachen und Kulturlandschaft weiterhin aktiv erhalten!