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Jagdgesetz: Vorschläge für Jagd und Wildtiermanagement

Jagdgesetz: Vorschläge für Jagd und Wildtiermanagement

Wellershoff: „Wir wollen nicht auf ein Gesetz warten, welches den Anforderungen der Landnutzer nicht genügt, sondern gehen in die Offensive und unterbreiten der Gesellschaft ein Angebot!“

Weber: „Die aktuellen Herausforderungen in der Kulturlandschaft sind ohne jagdliches Management nicht zu meistern. Dabei gilt es zusammenzuarbeiten und die Gesellschaft in den Dialog mit einzubeziehen!“

Wendorff: „Jagd ist von je her Dialog in der Kulturlandschaft – wir rufen die Politik dazu auf, bei der Novelle des Jagdgesetzes auf die Expertise derer zu setzen, die diesen Dialog seit je her leben!

Die Verbände des ländlichen Raums haben heute einen umfassenden Vorschlag für die Novelle des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt. Anlass dafür ist die Festlegung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, dass das Gesetz umfassend überarbeitet werden soll. „Wir schlagen daher einen offensiven Weg ein und unterbreiten der Landespolitik einen umfassenden Vorschlag, der mit Augenmaß den praktischen Bedarf für die Überarbeitung in den Fokus nimmt und sich dabei der Herausforderung stellt, die Jagd unter den gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu justieren“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Der Novellierungsvorschlag beinhalte daher für annähernd alle Regelungsgegenstände des Gesetzes Vorschläge, gehe aber nicht den Weg, durch ein sogenanntes Vollgesetz quasi alles, so auch das Bewährte, infrage zu stellen.

So hätten im Rahmen der Vorschläge insbesondere auch Fragen der Betroffenheit der Grundeigentümer und der Landnutzer im Fokus gestanden. „Mit der neuen Möglichkeit der Bildung von Jagdbezirken durch Forstbetriebsgemeinschaften, der Neuregelung der Abschussplanung inklusive einem landesweiten System zur Aufnahme des Wildeinflusses auf die Vegetation und den Möglichkeiten einer Wildschadensgeneralklausel stehen gute Vorschläge im Raum, die das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentumsrechts stärken“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Damit dieses jedoch auch in der Praxis gelingen könne, läge ein weiterer Schwerpunkt auf Vorschlägen zum praktikablen Handlungsrahmen für die Jägerschaft, die ihr Handwerk zukünftig stärker zielorientiert ausüben muss. Daher seien auch viele Detailfragen, wie beispielsweise der Einsatz von Jagdhunden, die Schaffung der Institution eines Stadtjägers und die Frage der Entbürokratisierung bei der Abschussplanung, in den Katalog der Vorschläge eingeflossen.

„Jagdlicher Erfolg ist vom Dialog verschiedener Partner abhängig, weshalb die Landnutzer bei der Vermeidung von Wildschäden mitwirken müssen“, so auch Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Erstmalig solle daher auch Mitwirkung an der Wildschadensvermeidung, die Duldung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen und die Anlage von Schussschneisen im Gesetz geregelt werden. Dabei gelte es sich im Rahmen der Wildschadensfrage auch völlig neuen Herausforderung zu stellen, so unter anderem bezüglich neu oder verstärkt auftretender Wildarten wie dem Elch, für die zukünftig ein Schadensausgleich aus der Staatskasse vorgesehen werden müsse.

„Jagd ist angewandter Naturschutz, Kulturlandschaftsschutz und essenzielle Voraussetzung für die Erreichung der Ziele der Flächeneigentümer. Die brandenburgische Kulturlandschaft ist ohne jagdliches Management nicht denkbar, weshalb die Novelle sich dem Anspruch stellen muss, die Jagd unter dem heute gängigen Begriff des Wildtiermanagements zu justieren“, so abschließend Dirk Wellershoff. Man verstehe den Vorschlag daher insbesondere als Appell an den politischen Raum. Die Novelle müsse das Ziel verfolgen, dass sowohl die Jägerinnen und Jäger als auch weite Teile der Gesellschaft das neue Jagdgesetz als ihr Gesetz anerkennen und zukünftig mit Motivation und Freude nach ihm verfahren.


Broschüre: „Die Novelle des Jagdgesetzes für Brandenburg 2020/21

Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Wendorff: „Wir können das Mitwirken an dieser realitätsfernen Wolfspolitik vor den Brandenburgerinnen und Brandburgern nicht mehr verantworten – nun trägt die Landesregierung für alles was passiert die Verantwortung allein!

Wellershoff: „Alibiveranstaltungen, die eine Beteiligung von Verbänden lediglich vorgaukeln sollen, um am Ende so zu verfahren, wie man es vom ersten Tag an vorhatte, wird es mit uns nicht mehr geben!“

Weber: „Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sieht man sich wieder.“

Potsdam • Die Vorstände der Verbände des ländlichen Raumes sind heute in Potsdam zu einer Sitzung zusammenkommen, um unter anderem das weitere Vorgehen im Rahmen des brandenburgischen Wolfsmanagements zu beraten. Anlass dafür war eine in der letzten Woche stattgefundene Sitzung der „Grundsatz Arbeitsgruppe Wolf“ im brandenburgischen Agrar- und Umweltministerium. Im Ergebnis dieser Beratung geben die Verbände geschlossen bekannt, dass sie sich mit sofortiger Wirkung aus allen Gremien des brandenburgischen Wolfsma-nagements zurückziehen werden. „Von nun an übernimmt die brandenburgische Landesverwaltung und die sie darin unterstützenden Organisationen die alleinige und volle Verantwortung für das Wolfsmanagement“, so Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Wir können es unse-ren Mitgliedern und auch den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gegenüber nicht mehr verantworten, die völlig unrealistische Politik des Landes Brandenburgs bezüglich der weiteren Ausbreitung der Wolfsbestände mitzutragen!“

Hintergrund für die Entscheidung sei, dass die u. a. in der letzten Legislatur eingerichteten Gremien des Wolfs-managements, zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommen seien. Ursprünglich sei es darum gegangen, dass grundlegende Fragen zur Wolfspolitik zwischen der Verwaltung und den betroffenen Verbänden abgestimmt werden. „Mit der Einladung zur Sitzung in der letzten Woche wurde den Verbänden eine von Minister Vogel bereits unterschriebene Richtlinie für die Schadensprävention vorgelegt, in die lediglich noch das Datum einzutragen war“, macht auch Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Gleichsam wurde die dringend notwendige Debatte um die Novelle der brandenburgi-schen Wolfsverordnung vom zuständigen Referatsleiter damit eingeleitet, dass über keine von den Verbänden angeregt Neuregelung auch nur nachgedacht werden könne. Es dürfe lediglich darum gehen, die neue Wolfsverordnung sprachlich an die Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes anzugleichen, wobei anwesende Vertreter der Landesverwaltung selbst eingeräumt haben, dass die Regelungen des Bundes ungenügend und insgesamt eher problematisch seien. Die Verbände machen diesbezüglich auch deutlich, dass dieses Verfahren der Alibibeteiligungen zunehmend zu beobachten sei, weshalb hier auch Minister Vogel in der Pflicht sei, dass Partizipation in seinem Hause nicht zur lästigen Pflichtveranstaltung verkommt.

Die Verbände haben immer wieder substanzielle Vorschläge, so zur Wolfsverordnung und zur Überarbeitung des Managementplanes, in die verschiedenen Debatten eingebracht und dabei auch deutlich gemacht, dass sie sich zu einer Wiederkehr von Wölfen auch in die brandenburgische Kulturlandschaft bekennen. Darüber hin-aus wurde mit dem „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, sogar ein umfassender Vorschlag für die Lösung bestehender Probleme angeregt (Anlage). Wenn sich die Politik des brandenburgischen Wolfsmanagements jedoch trotz der Tatsache, dass nirgendwo auf der Welt die Bestandsdichte von Wölfen so hoch ist wie in Brandenburg, weiterhin jeglicher Frage nach einer zukünftigen Bestandsregulation verweigere, so könne dies von Seiten der Verbände nicht mehr unterstützt werden. „Wenn die Verwaltung diesbezüglich weiterhin nach dem Grundsatz verfährt, was interessieren uns die Nöte der Landnutzer, gleichwohl annähernd jedes Land in dieser Welt mit Wolfvorkommen ganz andere und teils deutlich konfliktfreiere Wege geht, so muss die Landesregierung für diese Politik die Verantwortung selbst übernehmen“, stellt auch Thomas Weber, der Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, klar. Mit großen Waldgebieten, Truppenübungsplätzen und anderen von den Verbänden als „Wolfs-schutzareale“ vorgeschlagenen Bereichen, hätte Brandenburg eigentlich alle Voraussetzungen, um die Koexis-tenz mit dem Wolf in der Kulturlandschaft beispielhaft vorzuleben. „Momentan riskieren wir diese einmalige Chance zu verspielen und verursachen selbst das deutliche Schwinden der Akzeptanz für den Wolf“, so Weber.

Die Verbände haben gleichzeitig deutlich gemacht, dass wenn die Verwaltung wieder an der Expertise der Betroffenen interessiert ist, die Kontaktdaten der entsprechenden Vertreter bekannt sind. Bis dahin gelte der Grundsatz des aktuellen brandenburgischen Wolfsmanagementplanes, der für den Fall der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfsbestände, ein „aktives Management“ vorsieht. Dass dieser Zustand längst, und nicht nur für das Bundesland Brandenburg gegeben ist, könne außer Frage stehen. Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sehe man sich wieder.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)

Anlage: „Wildtiermanagement Wolf – Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“

Dokument des Misstrauens gegenüber ländlichem Raum – Minister Vogels neue Biberverordnung

Dokument des Misstrauens gegenüber ländlichem Raum – Minister Vogels neue Biberverordnung

Wendorff: „Dass Minister Vogel die zahlreichen Novellierungsvorhaben der Legislaturperiode mit einer Scheinbefassung beginnt, ist eine schwere Hypothek für die kommenden vier Jahre!

Weber: „Nachdem Brandenburg mit der ersten Biberverordnung den bundesweiten Maßstab vorgelegt hatte, bekundet der Minister nunmehr sein umfassendes Misstrauen und konterkariert diesen Erfolgsansatz!“

Wellershoff: „Die gegenwärtige Situation zu missbrauchen, um eine Verordnung ohne weiteren Dialog zu unterzeichnen, ist extrem schlechter politischer Stil, den wir so von Minister Vogel nicht erwartet hätten!

Potsdam • Mit Unverständnis haben die Verbände des ländlichen Raums auf die gestern Abend eilig in Umlauf gebrachte neue Biberverordnung des Landes reagiert. „Wir wollten es zuerst nicht glauben, dass das Ministeri-um dies auch noch „nach breiter Beteiligung von Landnutzungs- und Umweltverbänden“ versucht zu kommunizieren“, zeigt sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, überaus enttäuscht. Die jetzt vorgelegte Verordnung sei ein völlig neuer Text, den keiner der Verbände jemals vorher gesehen, geschweige denn sich dazu geäußert hätte.

Die Verbände machten in ihrer Kritik deutlich, dass neben einer neuen Verordnungssystematik nur rudimentäre Anregungen zur Evaluierung der Verordnung aus der letzten Legislaturperiode übernommen worden seien. „Wir müssen darüber hinaus zur Kenntnis nehmen, dass selbst die wenigen aufgegriffenen Anregungen zusätzlich durch einen Misstrauensparagrafen in ihr Gegenteil verdreht werden“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Dass nunmehr jede einzelne Maßnahme der Biberverordnung unter dem Vorbehalt einer Anzeige bei der zuständigen Behörde stehen solle, mache eigentlich nur deutlich, dass das Ministerium unter seinem neuen Minister den Menschen im ländlichen Raum offenbar zutiefst misstraue. So hätten gerade die letzten fünf Jahre im Umgang mit dem Biber deutlich gezeigt, dass alle Beteiligten überaus verantwortungsvoll mit den Regelungen in Brandenburg umgegangen seien. Es sei daher grotesk, dass der eigentliche Ansatz der Evaluierung einer Verordnung, nämlich diese in Hinblick auf ihre Praktikabilität zu optimieren, von Ministerium offenbar gar nicht gewollt sei.

Ebenso trifft auf Unverständnis, dass mit geradezu verschrobenen pseudowissenschaftlichen Argumenten weite Teile Brandenburgs nunmehr aus der Biberverordnung zusätzlich ausgenommen werden sollen. Die Krönung setzte dem Ganzen allerdings der Umstand auf, dass das Ministerium mit Verweis auf die gegenwärtig schwere Situation diese missbrauche, um eine Zeichnung des Ministers ohne jede weitere Debatte oder Erklärung zu exekutieren. So wäre auch in der gegenwärtigen Situation völlig problemlos beispielsweise eine Telefonkonferenz möglich gewesen. „Ganz unabhängig vom Inhalt der Biberverordnung läuft dem Minister hier das dialogorientierte Verfahren vollkommen aus dem Ruder. Mit mehr Misstrauen in die vor uns stehenden Gesetzesvorhaben konnte man gar nicht starten“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, abschließend.

Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Unter dem Titel „Heimat für Biber, Wolf und Kormoran? Naturschutz und Landwirtschaft in Brandenburg“ hatte die Europaabgeordnete Susanne Melior (SPD) zu einer Veranstaltung am 12. Oktober in die Heimvolkshochschule am Seddiner See eingeladen. Der nahezu voll besetzte Tagungssaal zeigte, wie groß das Interesse an der Thematik ist. So ging es in der Podiumsdiskussion dann auch munter zur Sache.

Ebenfalls im Saal saß Ulrich Böcker, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg und Mitglied im Geschäftsführerkollegium des „Forum Natur Brandenburg“. Er schrieb Susanne Melior im Anschluss einen Brief, in dem er seine Sicht der Dinge rund um das Thema Natura 2000 und FFH-Management zusammenfasst. Auszüge seines Briefes sind mit freundlicher Genehmigung des Verfassers im aktuellen Heft „DER MÄRKISCHE FISCHER“, Ausgabe 66 | Januar bis März 2018, veröffentlicht. Gerne geben wir die hochinteressanten Ausführungen hier wieder:

Sehr geehrte Frau Melior,

vielen Dank für die heutige – anregende − Veranstaltung zu Biber, Wolf und Kormoran in Neuseddin.

FFH- und „Vogelschutz“-Richtlinie entwickeln zunehmend Sprengkraft. Sie haben sich in Deutschland auf Bundes- wie Landesebene längst zu einem – zumindest gefühlt – kaum noch beherrschbaren Moloch entwickelt. Darunter leidet vor allem der ländliche Raum, und zwar massiv.

Gutachtenaufträge von zumeist in der entsprechenden Szene selbstverständlich gut verdrahteten Mitarbeitern in Regierung und Verwaltung halten eine ganze Industrie von Öko-Büros am Leben, deren Daseinszweck vor allem in der Abfassung von sog. „Managementplänen“ besteht (die sich als zunehmend nutzlose, für die Betroffenen gleichwohl gefährliche Papierberge erweisen). Eigens rekrutierte „Biber- oder Wolfsbeauftragte“ gehören in dieselbe Kategorie.

Mit dem „Monitoring“, der „Rissbegutachtung“ oder der genetischen Analyse von Spuren wie Kadavern lassen sich ganz neue Forschungszweige bzw. Fördertöpfe eröffnen und lässt sich vor allem trefflich Geld verdienen. Von Sekundärmärkten für z.B. technisches Gerät bis hin zum Verkauf von Wolfsdevotionalien ein Selbstbedienungsladen ersten Ranges. Dass dieses wahrlich florierende perpetuum mobile, koste es, was es wolle, unter allen Umständen am Laufen gehalten werden muss, versteht sich von selbst.  Die einschlägige NGO-Szene einschließlich nachgelagerter „Produktionszweige“ stößt sich daran finanziell gesund – und zwar auf Kosten des ländlichen Raumes.

Vor allem aber behalten bestimmte Kreise durch die Lenkung wie Monopolisierung des Themas und seine rechtliche Flankierung die Deutungshoheit über das FFH-Geschehen im Lande. Mit der FFH-Richtlinie wird die Machtfrage im ländlichen Raum neu gestellt. Denn eigentlich kann Land-, Forst- oder Fischereiwirt auf seinen Flächen im Rahmen des geltenden Rechts machen, was er will. Wenn seine Rechte, insbesondere solche nach Art. 14 GG (Eigentum), eingeschränkt werden, dann bedarf es dazu demokratisch legitimierter Gesetzesakte.

Im Falle der FFH-Richtlinie liegt der Fall dagegen anders: Die Richtlinie definiert qua Einstufung z. B. von Biber, Wolf und Kormoran total geschützte, mithin sakrosankte Arten. Wo auch immer diese aufkreuzen (und sie tun das – jedenfalls bislang – nicht in den Städten, sondern nur außerhalb im ländlichen Raum), verliert der Eigentümer jegliches Abwehrrecht. Er muss buchstäblich tatenlos zusehen, wie seine Fische massakriert, seine Schafe, Rinder oder Pferde gerissen, seine Flächen unter Wasser gesetzt oder seine Deiche geschwächt werden. Es ist absolut absehbar, dass es nicht bei Sachschäden bleibt, sondern irgendwann in der näheren oder ferneren Zukunft auch Menschen zu Schaden kommen.

Die Folgen des Verlustes individueller Freiheit selbst bei nur gefühlten Bedrohungsszenarien durch frei laufende Großraubtiere für die Menschen im ländlichen Raum lassen wir hier einmal außer Betracht. Fakt ist: Ohne jede demokratische Legitimation entscheiden angebliche oder wirkliche naturschutzfachliche Experten, wann der Zustrom selbst längst zur Plage gewordenen Arten ein Maß erreicht hat, das Eingriffe erfordert oder zumindest zulässt.

Dabei ist das auch heute wieder gehörte Mantra, dass allein naturschutzfachliche Gesichtspunkte über den Erhaltungszustand einer Art entscheiden, so irreführend wie falsch. Denn die (oftmals leider nur selbsternannten) „Experten“ entscheiden tatsächlich wie die sprichwörtlichen Fachidioten. Sie operieren mit Populationsgrößen, die sie bestimmten Flächeninhalten zuordnen. Bei dem Jonglieren mit Flächenvorgaben und Ausbreitungskoeffizienten werden politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, vor allem aber landschaftskulturelle Gegebenheiten explizit ausgeblendet.

Naturschutzfachlich möglicherweise sogar höchst qualifiziert, in der Sache aber absolut ignorant, nehmen die „Experten“ bei dieser Operation der Politik die Zügel vollständig aus der Hand. Und dann grassiert eben der ungehemmte Ausbreitungswahn. So selbstverständlich es ist, dass Wölfe auf dem Potsdamer Alten Markt aus Gründen fehlender öffentlicher Akzeptanz nichts verloren haben, eben weil dies politisch so gewollt ist, so ist es Aufgabe der Politik, Regionen, Bereiche oder Orte zu definieren, wo Wölfe geduldet werden können und wo nicht.

Denn das führt zu den schon jetzt unhaltbaren Zuständen: Wenn die total geschützte Art einen Schaden anrichtet, dann liegt es, so die zynische Argumentation, natürlich nicht am Biber-, Wolf- oder Kormoran-typischen Verhalten, sondern – und zwar ausschließlich – an fehlerhaften bzw. mangelnden Schutzmaßnahmen auf Seiten der Geschädigten. Die mit dieser eigentlich bodenlos unverfrorenen Argumentation einhergehende Aufrüstungsspirale verschlingt öffentliche wie private Ressourcen in einem Umfang, der schon heute abenteuerlich ist. Ganz abgesehen davon, dass die Verhältnisse in Deutschland sich regional schlicht nicht eignen, um z. B. flächendeckend meterhohe und unter elektrische Spannung gesetzte Zäune zu errichten – von der Verunstaltung der Landschaft einmal ganz abgesehen.

Der Verweis der Geschädigten auf finanziellen Schadensersatz ist dabei kein wirklicher Ausgleich, sondern eben nur „Ersatz“. Was monetär ersetzt wird, ist, wie jedermann weiß, nicht das, was der Geschädigte zuvor an dem geschädigten Gegenstand hatte. Schafe, Kälber oder Pferde sind für ihre Besitzer eben nicht nur pekuniäre Größen, die sich mit ein paar Euro ersetzen lassen. Es macht die Menschen im ländlichen Raum wütend und aggressiv, wenn sie sich derartige Parolen anhören müssen. Es geht schließlich um ihre persönliche Sicherheit, ihre Tiere, ihr Hab und Gut, es geht um ihre Heimat.

Wolf, Biber und Kormoran werden vor den Toren der Stadt deshalb längst als – dringend abzuwehrende – Einmischung Dritter in den eigenen Rechtskreis wahrgenommen. Nicht mehr Herr im eigenen Haus sein zu können, sondern sich Maßregelung, Gängelung und Schaden in einem Ausmaß gefallen lassen zu müssen, „nur“ um – fehlverstandenem – europäischem Artenschutz Rechnung zu tragen, führt zu den heute auch von anderen Diskutanten weithin beklagten Ohnmachtsgefühlen.

Der Eindruck, einer von bestimmten Interessengruppen ohne die erforderliche politische Kontrolle vorangetriebenen Entwicklung letztlich schutzlos ausgeliefert zu sein, ist mutmaßlich die stärkste Triebfeder für die landauf landab zu beobachtende Entwicklung, sich zu widersetzen, jedenfalls aber dem grassierenden Treiben keinesfalls länger tatenlos zuzusehen. Was das Maß vollmacht, ist schließlich die schlechthin unerträgliche Arroganz, mit der den Menschen im ländlichen Raum aus den städtischen Wärmestuben heraus vermittelt wird, was sie zu ertragen haben und was nicht.

Daran sollten Sie etwas ändern. Dann hätten Sie tatsächlich etwas gekonnt. Nicht nur für die Heimat von Biber, Wolf und Kormoran, sondern vor allem für die Heimat der Menschen in diesem Lande.

Mit freundlichen Grüßen!

Ulrich Böcker
Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg


Anhörung in der Enquete: „Forstwirtschaft im ländlichen Raum“

Anhörung in der Enquete: „Forstwirtschaft im ländlichen Raum“

Weber: „Forstwirtschaft in Brandenburg war 20 Jahre lang ein Steinbruch der menschlichen und materiellen Ressourcen; fangen Sie endlich an Entscheidungen zu treffen, die Sinn machen!“

Anlässlich der heutigen Anhörung in der Enquetekommission zur „Wertschöpfung der Forstwirt-schaft im ländlichen Raum“, hat der Vorsitzende des brandenburgischen Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, Thomas Weber, deutliche Worte zur desaströsen Forstpolitik gefunden. Die letzten 20 Jahre seien rückblickend für die Forstwirtschaft in Brandenburg eher ein Desaster und eine unglaubliche Kette von Fehlentscheidungen in der Politik und insbesondere in der Verwaltung gewesen. So lasse auch die Enquete entgegen des Auftrages aus dem Einsetzungsbeschluss nach mehreren Jahren Arbeit weder ein Konzept für die Forstwirtschaft erkennen, noch habe die Kommission sorgfältige Analysen vorgenommen, auf deren Basis die angeforderten Handlungsempfehlungen hätte erarbeitet werden können. Besonders unverständlich sei für die Waldbesitzer des Landes, dass man sich erst mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten wenden musste, um überhaupt Gehör in der Enquetekommission zu finden. „Dass für die heutige Anhörung ursprünglich gar keine Vertreter der brandenburgischen Privat- und Kommunalwaldwirtschaft vorgesehen waren, sondern diese nur im Falle der Absagen anderer Verbände angefragt werden sollen, ist ein erneutes Armutszeugnis für die Forstpolitik des Landes“, so Weber.

Bezüglich der Fragestellung aus der Enquetekommission, wie man Brandenburg zum Vorreiter ei-ner nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume machen könne, antwortet der Vorsitzende der Waldbesitzer mit der Gegenfrage, ob dies Tatendrang, Selbstüberschätzung oder schon Größenwahn sei. Das Land Brandenburg bediene sich seit Jahren großzügig an „AuE-Maßnahmen“, hielte die Bürger von den Ressourcen fern und leite die eingenommenen Gelder in eigene Stiftung um. Man müsse diesbezüglich schon fragen, wie weit weg man von den Menschen sein muss, um das für eine Entwicklung der ländlichen Räume zu halten.

Unabhängig davon haben die Waldbesitzer acht Empfehlungen im Detail vorgestellt, die sie der Landespolitik für das dringend notwendige Umsteuern anheim legen. Im Zentrum dieser Empfehlung steht der Aufruf, die Existenz des Waldes, der Forstwirtschaft und der Holz be- und verarbei-ten Betriebe zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Dabei dürften sich Wertschätzung für die Branche nicht nur in wohlfeilen Worten und in Feiertagsreden erschöpfen, sondern die Bedürfnisse der Forstwirtschaft müssten vielmehr Berücksichtigung im Tagesgeschäft der Politik finden. Insbesondere forderte Thomas Weber, dass die Politik endlich mal anfangen müsse zielführende Entscheidungen zu treffen.

Statt einer Forstpflegestation am kostenintensiven Gängelband der in den Köpfen immer noch vorhandenen Einheitsforstverwaltung ginge es darum, eine dynamische, unternehmerische und zukunftsfähige Forstwirtschaft im Land Brandenburg zu etablieren. Wenn man dies erreicht habe, dann sei es dringend notwendig, dass man die Forstverwaltung einfach mal ein paar Jahre nicht mehr reformiere und allen Beteiligten die Möglichkeit gebe, sich auf den einmal gefundenen Zu-stand auch mittel- und langfristig einstellen zu können.

Thomas Weber verwies abschließend auf die Unzahl von Stellungnahmen und Position der Ver-bände aus den letzten Jahren. „Wir arbeiten gerne für das Land Brandenburg – aber sinnlos arbeiten wir nicht gerne“, schloss er mit dem dringenden Appell, die permanenten Zuarbeit der Ver-bände im ländlichen Raum endlich zur Kenntnis zu nehmen und zumindest gelegentlich zur Grundlage für sinnvolle und zweckdienliche Entscheidungen zu machen.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)