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Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Heimat für Biber, Wolf und Kormoran?

Unter dem Titel „Heimat für Biber, Wolf und Kormoran? Naturschutz und Landwirtschaft in Brandenburg“ hatte die Europaabgeordnete Susanne Melior (SPD) zu einer Veranstaltung am 12. Oktober in die Heimvolkshochschule am Seddiner See eingeladen. Der nahezu voll besetzte Tagungssaal zeigte, wie groß das Interesse an der Thematik ist. So ging es in der Podiumsdiskussion dann auch munter zur Sache.

Ebenfalls im Saal saß Ulrich Böcker, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg und Mitglied im Geschäftsführerkollegium des „Forum Natur Brandenburg“. Er schrieb Susanne Melior im Anschluss einen Brief, in dem er seine Sicht der Dinge rund um das Thema Natura 2000 und FFH-Management zusammenfasst. Auszüge seines Briefes sind mit freundlicher Genehmigung des Verfassers im aktuellen Heft „DER MÄRKISCHE FISCHER“, Ausgabe 66 | Januar bis März 2018, veröffentlicht. Gerne geben wir die hochinteressanten Ausführungen hier wieder:

Sehr geehrte Frau Melior,

vielen Dank für die heutige – anregende − Veranstaltung zu Biber, Wolf und Kormoran in Neuseddin.

FFH- und „Vogelschutz“-Richtlinie entwickeln zunehmend Sprengkraft. Sie haben sich in Deutschland auf Bundes- wie Landesebene längst zu einem – zumindest gefühlt – kaum noch beherrschbaren Moloch entwickelt. Darunter leidet vor allem der ländliche Raum, und zwar massiv.

Gutachtenaufträge von zumeist in der entsprechenden Szene selbstverständlich gut verdrahteten Mitarbeitern in Regierung und Verwaltung halten eine ganze Industrie von Öko-Büros am Leben, deren Daseinszweck vor allem in der Abfassung von sog. „Managementplänen“ besteht (die sich als zunehmend nutzlose, für die Betroffenen gleichwohl gefährliche Papierberge erweisen). Eigens rekrutierte „Biber- oder Wolfsbeauftragte“ gehören in dieselbe Kategorie.

Mit dem „Monitoring“, der „Rissbegutachtung“ oder der genetischen Analyse von Spuren wie Kadavern lassen sich ganz neue Forschungszweige bzw. Fördertöpfe eröffnen und lässt sich vor allem trefflich Geld verdienen. Von Sekundärmärkten für z.B. technisches Gerät bis hin zum Verkauf von Wolfsdevotionalien ein Selbstbedienungsladen ersten Ranges. Dass dieses wahrlich florierende perpetuum mobile, koste es, was es wolle, unter allen Umständen am Laufen gehalten werden muss, versteht sich von selbst.  Die einschlägige NGO-Szene einschließlich nachgelagerter „Produktionszweige“ stößt sich daran finanziell gesund – und zwar auf Kosten des ländlichen Raumes.

Vor allem aber behalten bestimmte Kreise durch die Lenkung wie Monopolisierung des Themas und seine rechtliche Flankierung die Deutungshoheit über das FFH-Geschehen im Lande. Mit der FFH-Richtlinie wird die Machtfrage im ländlichen Raum neu gestellt. Denn eigentlich kann Land-, Forst- oder Fischereiwirt auf seinen Flächen im Rahmen des geltenden Rechts machen, was er will. Wenn seine Rechte, insbesondere solche nach Art. 14 GG (Eigentum), eingeschränkt werden, dann bedarf es dazu demokratisch legitimierter Gesetzesakte.

Im Falle der FFH-Richtlinie liegt der Fall dagegen anders: Die Richtlinie definiert qua Einstufung z. B. von Biber, Wolf und Kormoran total geschützte, mithin sakrosankte Arten. Wo auch immer diese aufkreuzen (und sie tun das – jedenfalls bislang – nicht in den Städten, sondern nur außerhalb im ländlichen Raum), verliert der Eigentümer jegliches Abwehrrecht. Er muss buchstäblich tatenlos zusehen, wie seine Fische massakriert, seine Schafe, Rinder oder Pferde gerissen, seine Flächen unter Wasser gesetzt oder seine Deiche geschwächt werden. Es ist absolut absehbar, dass es nicht bei Sachschäden bleibt, sondern irgendwann in der näheren oder ferneren Zukunft auch Menschen zu Schaden kommen.

Die Folgen des Verlustes individueller Freiheit selbst bei nur gefühlten Bedrohungsszenarien durch frei laufende Großraubtiere für die Menschen im ländlichen Raum lassen wir hier einmal außer Betracht. Fakt ist: Ohne jede demokratische Legitimation entscheiden angebliche oder wirkliche naturschutzfachliche Experten, wann der Zustrom selbst längst zur Plage gewordenen Arten ein Maß erreicht hat, das Eingriffe erfordert oder zumindest zulässt.

Dabei ist das auch heute wieder gehörte Mantra, dass allein naturschutzfachliche Gesichtspunkte über den Erhaltungszustand einer Art entscheiden, so irreführend wie falsch. Denn die (oftmals leider nur selbsternannten) „Experten“ entscheiden tatsächlich wie die sprichwörtlichen Fachidioten. Sie operieren mit Populationsgrößen, die sie bestimmten Flächeninhalten zuordnen. Bei dem Jonglieren mit Flächenvorgaben und Ausbreitungskoeffizienten werden politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, vor allem aber landschaftskulturelle Gegebenheiten explizit ausgeblendet.

Naturschutzfachlich möglicherweise sogar höchst qualifiziert, in der Sache aber absolut ignorant, nehmen die „Experten“ bei dieser Operation der Politik die Zügel vollständig aus der Hand. Und dann grassiert eben der ungehemmte Ausbreitungswahn. So selbstverständlich es ist, dass Wölfe auf dem Potsdamer Alten Markt aus Gründen fehlender öffentlicher Akzeptanz nichts verloren haben, eben weil dies politisch so gewollt ist, so ist es Aufgabe der Politik, Regionen, Bereiche oder Orte zu definieren, wo Wölfe geduldet werden können und wo nicht.

Denn das führt zu den schon jetzt unhaltbaren Zuständen: Wenn die total geschützte Art einen Schaden anrichtet, dann liegt es, so die zynische Argumentation, natürlich nicht am Biber-, Wolf- oder Kormoran-typischen Verhalten, sondern – und zwar ausschließlich – an fehlerhaften bzw. mangelnden Schutzmaßnahmen auf Seiten der Geschädigten. Die mit dieser eigentlich bodenlos unverfrorenen Argumentation einhergehende Aufrüstungsspirale verschlingt öffentliche wie private Ressourcen in einem Umfang, der schon heute abenteuerlich ist. Ganz abgesehen davon, dass die Verhältnisse in Deutschland sich regional schlicht nicht eignen, um z. B. flächendeckend meterhohe und unter elektrische Spannung gesetzte Zäune zu errichten – von der Verunstaltung der Landschaft einmal ganz abgesehen.

Der Verweis der Geschädigten auf finanziellen Schadensersatz ist dabei kein wirklicher Ausgleich, sondern eben nur „Ersatz“. Was monetär ersetzt wird, ist, wie jedermann weiß, nicht das, was der Geschädigte zuvor an dem geschädigten Gegenstand hatte. Schafe, Kälber oder Pferde sind für ihre Besitzer eben nicht nur pekuniäre Größen, die sich mit ein paar Euro ersetzen lassen. Es macht die Menschen im ländlichen Raum wütend und aggressiv, wenn sie sich derartige Parolen anhören müssen. Es geht schließlich um ihre persönliche Sicherheit, ihre Tiere, ihr Hab und Gut, es geht um ihre Heimat.

Wolf, Biber und Kormoran werden vor den Toren der Stadt deshalb längst als – dringend abzuwehrende – Einmischung Dritter in den eigenen Rechtskreis wahrgenommen. Nicht mehr Herr im eigenen Haus sein zu können, sondern sich Maßregelung, Gängelung und Schaden in einem Ausmaß gefallen lassen zu müssen, „nur“ um – fehlverstandenem – europäischem Artenschutz Rechnung zu tragen, führt zu den heute auch von anderen Diskutanten weithin beklagten Ohnmachtsgefühlen.

Der Eindruck, einer von bestimmten Interessengruppen ohne die erforderliche politische Kontrolle vorangetriebenen Entwicklung letztlich schutzlos ausgeliefert zu sein, ist mutmaßlich die stärkste Triebfeder für die landauf landab zu beobachtende Entwicklung, sich zu widersetzen, jedenfalls aber dem grassierenden Treiben keinesfalls länger tatenlos zuzusehen. Was das Maß vollmacht, ist schließlich die schlechthin unerträgliche Arroganz, mit der den Menschen im ländlichen Raum aus den städtischen Wärmestuben heraus vermittelt wird, was sie zu ertragen haben und was nicht.

Daran sollten Sie etwas ändern. Dann hätten Sie tatsächlich etwas gekonnt. Nicht nur für die Heimat von Biber, Wolf und Kormoran, sondern vor allem für die Heimat der Menschen in diesem Lande.

Mit freundlichen Grüßen!

Ulrich Böcker
Geschäftsführer der Familienbetriebe Land & Forst Brandenburg


Fauna, Flora, Habitat in Brandenburg: Es „könnte“ so einfach sein!

Fauna, Flora, Habitat in Brandenburg: Es „könnte“ so einfach sein!

 

Beyer: „Ohne Health Check wird Natura 2000 in Brandenburg zur zweiten Wassergesetzgebung – jahrelange Rechtsstreite drohen, das kann nicht unser gemeinsames Ziel sein!

Lasson: „Es drohen allein für die Wälder Entschädigungsleistungen von über einer halben Milliarde Euro. Wir fordern die Landeregierung zum Umsteuern auf!“

Weber: „Natura 2000 ist Dialog! Flächensicherung von FFH darf es zukünftig nicht mehr durch Schutzgebietsausweisung, sondern nur noch durch vertragliche Vereinbarung geben!“

Müller: „Diskriminierende Pachtverträge mit Anglern sind ein Skandal der Naturschutzpolitik Brandenburgs und stellen die gemeinsamen Erfolge der letzten 25 Jahren in Frage!“

Potsdam · Anlässlich des heute im Umweltausschuss des brandenburgischen Landtages stattfindenden Fachgesprächs zur „Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Brandenburg“ waren auch vier Vertreter des Forum Natur als Sachverständige geladen. In ihren jeweiligen Statements verwiesen diese auf die schwerwiegenden Umsetzungsdefizite im Land Brandenburg. Gleichzeitig wurden eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die dem Ziel dienen sollen, das „Natura 2000 Schutzgebietssystem“ trotz der grundsätzlichen und umsetzungsseitigen Defizite zu einem Erfolg zu führen.

Der Geschäftsführer des Forum Natur, Gregor Beyer, konzentrierte sich insbesondere auf die grundsätzlichen Umsetzungsdefizite. Er verglich den FFH-Ansatz in Brandenburg mit den Traumschlössern des bayrischen Königs Ludwigs II und macht deutlich, dass der Versuch eine Märchenwelt zu schaffen, die mit den politischen und gesellschaftlichen Realitäten nichts zu tun habe, auch bei FFH in Brandenburg scheitern werde. Dabei fokussierte er darauf, dass es gerade der Ansatz der nationalen Umsetzungsgesetzgebung sei, nach der „Natura 2000“ im Rahmen eines dynamischen Ansatzes durch ein dialogorientiertes Verfahren entwickelt werden soll. Er forderte daher für die Umsetzung mit Bezug auf den Art. 16 der FFH-Richtlinie, einen „brandenburgischen Health Check“ und verwies insbesondere auf die Möglichkeit, die rechtliche Sicherung von Natura 2000 Gebieten durch vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern zu erreichen.

Dr. Eberhard Lasson, Vorstand der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg, hob in seinen Ausführungen insbesondere auf die finanziellen Aspekte für die betroffenen Eigentümer ab. Dabei beschäftigte er sich intensiv mit dem ordnungsrechtlichen Ansatz von FFH und stellte dies in einen konkreten finanziellen Bezug. So konnte er darlegen, dass allein die Entschädigungsleistungen im Bereich der Wälder des Landes, selbst bei wohlwollender Durchschnittsberechnung, mindestens im Bereich von einer halben Milliarde Euro anzusetzen seien. Als Forderung der Verbände hob er insbesondere auf die Einrichtung einer neutralen Clearingstelle und auf ein vollständiges „Entsorgen“ des sogenannten Standardmaßnahmenkataloges ab.

Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg, fokussierte in seinen Ausführungen insbesondere auf die praktischen Aspekte für die Landnutzer. So zeigte er exemplarisch die Defizite in der Umsetzung auf, die auf dem Umstand der natürlichen Veränderungen in der Baumartenzusammensetzung unserer Wälder beruhten und auf die FFH keine Antwort liefert. Insbesondere beschäftigte er sich mit der Notwendigkeit menschlichen Handelns auch in den Naturschutzgebieten des Landes. Dabei verwies er auf den essentiellen Bedarf an einer ordnungsgemäßen Bejagung und der konsequenten Bewirtschaftung weiter Teile der Kulturlandschaft. In seinen Forderungen machte er deutlich, dass eine Flächensicherung von Natura 2000 Gebieten zukünftig nur noch durch Vereinbarung mit den Eigentümern umgesetzt werden dürfe und dass dabei ein Ausgleich der Einschränkungen durch ein Vertragsnaturschutz für alle Landnutzer notwendig sei.

Daniel Müller, Referent des Landesanglerverbandes, konzentrierte in seinen Ausführungen auf die vielfältigen Widersprüche in den Managementplanungen zu den aquatischen Lebensraumtypen. Am Beispiel des Lienewitzsee machte er deutlich, dass die gegenwärtige Politik des Landes auf eine faktische Verdrängung der Angler abzielt. Dass die Verwaltung des Landes unerfüllbare Bedingungen zur Grundlage von Pachtvertragsabschlüssen mache, bezeichnete er als handfesten Skandal. Ebenso stellte er die umfassenden Leistungen der Angler für die Erhaltung des Aalbesatzes in unseren Gewässern da und verwies auf den Umstand, dass allein der letzte Aalbesatz von 40 Kreisverbänden mit über 200 aktiven Anglern unterstützt wurde, was eine der wesentlichsten Voraussetzungen für das Überleben dieser Fischart in unseren Gewässern ist. Er schloss mit der klaren Forderung, zukünftig diskriminierungsfreie Pachtverträge abzuschließen und dem Erkenntnisappell, dass es ohne Angler – Landnutzer – zukünftig keinen Aal mehr geben werde.

Die Vertreter des Forum Natur schlossen mit Verweis auf den gegenwärtigen Slogan des Landes Brandenburg: „Es kann so einfach sein!“ Dabei machten sie deutlich, dass die Landnutzer den politischen Raum herzlich dazu einladen, die weit geöffnete Tür zu einem erfolgreichen Umsetzen von Natura 2000 in Brandenburg gemeinsam zu ergreifen und sich dabei bewusst zu machen:

„FFH in Brandenburg: Es „könnte“ so einfach sein!

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)


Kormoran, Biber, Wolf und Co -es bewegt sich was!

Kormoran, Biber, Wolf und Co -es bewegt sich was!

Die Debatte um die sogenannten Problemtierarten gewinnt in den vergangenen Wochen deutlich an Fahrt. Die immer deutlicheren Widersprüche zwischen verschiedenen Schutzzielen führen zu einer interessanten Dynamik in Land, Bund und EU.

Es ist für die Fischer, Angler und Teichwirte seit vielen Jahren leidvolle Erfahrung, dass ehemals gefährdete Arten aufgrund ihres Wiedererstarkens zu erheblichen Beeinträchtigungen der Fischereiwirtschaft führen. Dieses Phänomen trifft insbesondere auf den Kormoran mit seinem direkten Einfluss auf die Fischbestände zu. Weitere Arten, wie beispielsweise der Biber oder der Silberreiher führen zu neuen und sich immer stärker potenzieren Problemen.
Wurden diese Probleme über Jahre hinweg von der Gesellschaft und der Politik oftmals einfach abge-tan, so sind nun auch weitere Landnutzer betroffen. Die Speerspitze dieser Entwicklung bilden momentan unsere Weitetierhalter, die durch das Wiedererstarken der Wolfspopulation in Brandenburg betroffen sind. Und es bedarf keiner prophetischen Begabung um sich auszumalen, dass mit Tierarten wie dem Elch oder in jüngster Zeit sogar dem Wisent die Frage im Raum steht, wann auch die Forst-wirtschaft von ähnlichen Problemen betroffen sein wird.

Da diese Probleme trotz Vorhandensein dieser Arten über viele Jahrhunderte hinweg beherrschbar waren und das Management dieser Arten zum selbstverständlichen Handwerkszeug der Landnutzer gehörte, können die Ursachen dafür weder im Bereich der nicht vorhandenen Mittel, noch im fehlenden Wissen der Landnutzer liegen. Es ist vielmehr einzig und allein der falsch justiert rechtliche Handlungs-rahmen, der die Landnutzer in ihren Möglichkeiten erheblich einschränkt, in Bezug auf viele Arten ge-radezu zur Untätigkeit verurteilt.
Ursächlich dafür sind die „FFH- und die Vogelschutzrichtlinie“, die so etwas wie das Grundgesetz des Naturschutzrechts darstellen. Diese Richtlinien gingen seinerzeit von der Grundannahme aus, dass sich „der Zustand der natürlichen Lebensräume und Arten im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten unaufhörlich verschlechtert“. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, sehen sie die Schaffung eines Schutzgebietsnetzwerkes vor, in welchem die Lebensräume und die in ihnen lebenden Arten in einem „günstigen Erhaltungszustand“ gehalten werden sollten. Allerdings ordneten sie die Arten in annähernd unveränderliche Anhänge ein und band Änderung an einstimmige Ratsbeschlüsse. Mit dieser Scheinmöglichkeit der Veränderung des Schutzsatus hat die EU ein System geschaffen, gegen das die Planwirtschaft der ehemaligen DDR ein geradezu hochdynamischer marktwirtschaftlicher Ansatz war.
Dass die heutige Debatte eine solche Dynamik bekommt, hängt vor allem mit den immer deutlicher werdenden Widersprüchen zwischen verschiedenen Schutz- und Nutzungszielen und dem Unvermögen des Schutzsystems zusammen, auf den eigenen Erfolg und dadurch bedingte Veränderung in unseren Kulturlandschaften mit der notwendigen Schnelligkeit zu reagieren. Die Problemtierarten machen uns immer deutlicher, dass die von der Umweltseite gerne gepflegten Weltbilder sich spätestens bei der Konfrontation mit der Wirklichkeit in unseren Kulturlandschaften als Luftschlösser erweisen. So mag man den Gefährdungsgrad der Kormorane einschätzen wie man will, an ihrem erheblichen Einfluss auf ebenfalls geschützte Fischarten lässt sich langfristig nicht zweifeln.

Für die Öffentlichkeit noch deutlicher werden diese Widersprüche beim emotional diskutierten Thema der Wölfe, da diese zwischenzeitlich immer deutlicher die Existenz der Weidewirtschaft in unserem Land infrage stellen. Genau wie die Teichwirtschaft ist auch die Weidehaltung aber unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt vieler ebenfalls unter Schutz stehender Arten und Lebensräume. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass der maßgeblich durch den Landesfischereiverband mit organisierte Besuch des für Fischerei zuständigen EU-Kommissar, Karmenu Vella, auch zu einem intensiven Dialog auch unter Beteiligung von Ministerpräsident Dietmar Woidke geführt hat. In einem mehrseitigen Schreiben drang dieser im vergangenen Jahr darauf, gemeinsam konkrete Schritte zu unternehmen und so den notwendigen Artenschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Fischereibetriebe und Teichwirt-schaften unter einen Hut zu bringen. Das nunmehr vorliegende Antwortschreiben von Karmenu Vella geht ungewöhnlich umfangreich auf diese Anregung ein und schließt sich ihnen an.
Besonders erfreulich ist es, dass die Belange der Fischerei nun im Fokus einer Reihe von zukünftigen Vorhaben stehen sollen. Neben der Erarbeitung eines EU-weiten Managementansatzes für den Kormo-ran, soll ein intensiver Dialog über das Kormoranpopulationsmanagement auf biogeographischer Ebene angestoßen werden. In einem übergeordneten politischen Treffen sollen die Möglichkeiten einer rechtlich abgesicherten Entschädigungs- und Präventionspraxis geschaffen werden. Diese Aktivitäten korrespondieren erfreulicherweise auch mit vielfachen Initiativen sowohl auf der Bundes-, als auch auf der Landesebene. So ist die Überprüfung des Schutzstatuts verschiedener Tierarten Gegenstand mehrerer Befassungen im brandenburgischen Landtag. Ein durch die CDU-Fraktion vorangetriebener An-trag führt im Agrarausschuss des Landtages zur Befassung mit der Einführung einer sogenannten Schutzjagd auf Wölfe nach skandinavischem Vorbild. Alles dies zeigt deutlich, dass sich die bestehenden Widersprüche im FFH-Recht nicht mehr so einfach wegdiskutieren lassen.

Aktuellstes Beispiel dafür sind auch die Formulierungen im Koalitionsvertrag einer möglicherweise neuen Bundesregierung, wonach „die EU-Kommission auffordert wird, den Schutzstatus des Wolfes abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendigen Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Das genau dieser Ansatz noch dringlicher für die Arten Kormoran, Silberreiher und Biber ist, steht außer Zweifel.
Alles in allem zeigt sich deutlich, dass die Aktivitäten der Verbände in Brandenburg einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass diese seit vielen Jahren überfällige Diskussion jetzt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geführt wird und zum ersten Mal etwas Bewegung aufkommt. Um diesen Prozess aufrechtzuerhalten wird es auch weiterhin notwendig sein, dass die Verbände auf die intensive Unterstützung der von den Problemtierarten betroffenen Betriebe zurückgreifen können. Diesbezüglich geht ein herzlicher Dank sowohl an die Mitglieder des Landesfischereiverbandes Brandenburg, als auch an die vielen Angelvereine, die das Forum Natur im vergangenen Jahr nicht zuletzt durch ihre Beiträge und durch zahlreiche Spenden unterstützt haben.

Der Beitrag von Gregor Beyer ist erstmalig im „Märkischen Fischer“, Ausgabe 64 | April bis Juni 2018, erschienen.

„Märkischen Fischer“, Ausgabe 64 | April bis Juni 2018, zum download: MärkischerFischer_64_2018

Spreewaldkonferenz muss Bekenntnis zur Kulturlandschaft setzen!

Spreewaldkonferenz muss Bekenntnis zur Kulturlandschaft setzen!

Wendorff: „Weniger ist manchmal mehr! Erst die Nutzung schafft wertvolle Kulturlandschaft!“

Anlässlich der am heutigen Montag stattfindenden 10. Spreewaldkonferenz greifen die Verbände im Forum Natur die durch die Biosphärenreservatsverwaltung geplante Erweiterung der Kernzone des Schutzgebietes auf. „Die immer wieder vorgetragene Behauptung, dass eine Erweiterung der Kernzone zur Erreichung des sogenannten 3 % Zieles der UNESCO notwendig sei, ist schlichtweg falsch“, stellt Henrik Wendorff klar. So gäbe es, unabhängig von der Frage der Sinnhaftigkeit von Totalreservatsausweisungen in jahrhundertealter Kulturlandschaft, natürlich auch die Möglichkeit der Reduzierung der Gesamtflächenkulisse des Biosphärenreservates. „Wir begrüßen es daher sehr, dass die Organisatoren in diesem Jahr den Fokus auf den Spreewald als Wald gesetzt haben, da gerade dieser Aspekt die Probleme auch aller anderen Landzungen in besonderer Weise verdeutlicht“, so der Vorstand des Form Natur.

Wendorff macht sich dafür stark, die gute Entwicklung, die das Biosphärenreservat in den letzten Jahren genommen hat, nicht durch überzogene und unnötige Forderungen des Naturschutzes zu riskieren. „Es ist an der Zeit, dass der Naturschutz ein Zeichen setzt und einen kooperativen Weg seinen Partnern gegenüber einschlägt“. Überdies sei die Ausweitung weiterer Totalreservate naturschutzfachlich völlig kontraproduktiv. Insbesondere der Spreewald sei eine klassische Kulturlandschaft, die erst aus der Nutzung hervorgegangen ist. So hätten gerade in jüngster Zeit die katastrophalen Waldzerstörungen im Revier Schützenhaus gezeigt, dass die Aufgabe der behutsamen Bewirtschaftung der Wälder genau das Gegenteil von Naturschutz darstellt. „Es kann nicht sein, dass wir die stabilen Erlen-Eschenbestände des Spreewaldes durch Nichtstun in „Grauweiden-Sümpfe“ zurückwandeln, die touristisch wie naturschutzfachlich weitgehend unproduktiv sind“, so Wendorff. Gleiches gelte für viele Biotope, die auf eine Beweidung mit Tieren angewiesen seien, um ihren kulturlandschaftlichen Charakter und ihren naturschutzfachlichen Wert zu erhalten.

Die Verbände im Forum Natur appellieren daher an die Landesregierung, die in den Randbereichen des Biosphärenreservates reichlich vorhandenen Flächen, die ohnehin keinen sinnvollen Schutzstatus besitzen, für die Reduzierung der Gesamtflächenkulisse zu nutzen. „Wenn das Land Brandenburg meint, dass es weitere Totalreservate benötige, so stehen insbesondere im Bereich der Bergbaufolgelandschaften großflächige Räume für Experimente aller Art zur Verfügung. Wertvolle Kulturlandschaft zu zerstören, kann und darf nicht das Ziel des brandenburgischen Naturschutzes sein“, stellt Wendorff fest.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)

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Im Miteinander, nicht im Gegeneinander erweist sich gute Umweltpolitik

Im Miteinander, nicht im Gegeneinander erweist sich gute Umweltpolitik

Müller: „Die Personalentscheidungen in der Umweltverwaltung stärken den Naturschutz im Land!“

Zu den seit gestern im Umlauf befindlichen Aussagen eines Umweltverbandes, wonach im Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft personelle Veränderungen auf der Abteilungsleiterebene anstehen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Forums Natur Brandenburg, Rüdiger Müller, folgendes:

„In der Tat ist es zutreffend, dass es im Bereich der Umweltverwaltung in den vergangenen zwei Jahren eine Reihe von personellen Veränderungen gegeben hat. Die Verbände des ländlichen Raumes verfolgen solche Entwicklungen mit großem Interesse und können diesbezüglich feststellen, dass viele dieser Veränderungen zu einer deutlich besseren Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landnutzung beigetragen haben. Sowohl auf der übergeordneten Ebene des „Landesamtes für Umwelt“ (LfU), als beispielsweise auch im „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“, haben personelle Neubesetzungen zu einer deutlichen Entschärfung der Diskussionen um die FFH-Managementplanungen geführt. Ebenso zeigt das Spannungsfeld zwischen Mensch und Wolf, genauso wie beim Biber und anderen Konfliktarten, dass ein neuer Weg der Gemeinsamkeit zwischen Vertretern von Naturschutz und Betroffenen, erstmals zur wahrnehmbaren Entschärfung von Konflikten beiträgt.

Wir halten es deshalb auch für kontraproduktiv, wenn aktuelle Personalentscheidungen von interessierten Gruppen dahingehend uminterpretiert werden, dass diese im Rahmen einer sogenannten „Doppelstrategie“ zu einer Schwächung des Naturschutzes in Brandenburg führen sollen. Das Gegenteil ist der Fall! Wir stellten fest, dass mit den durch Minister Vogelsänger getroffenen Entscheidungen ein begrüßenswerter Weg eingeschlagen wurde, der zu einem neuen Miteinander und zu einer deutlichen Stärkung des Naturschutzes führt! Die Wagenburgmentalität der Konservierung alter Konflikte sollte nicht die Politik von Umweltverbänden sein. Ebenso begrüßen es die Verbände im Forum Natur, dass der Minister vorausschauend eine Personalpolitik betreibt, die der Tatsache des altersbedingten Ausscheidens verschiedenster Verantwortungsträger frühzeitig Rechnung trägt.

Die Verbände des ländlichen Raumes freuen sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Abteilungsleiter Naturschutz im Ministerium. Wir erwarten, dass dieser alle Naturschützer, einschließlich der Landnutzer, an einen Tisch bringt, um gemeinsam den Naturschutz im Land weiter voran zu bringen. Für diesen Weg, eines auf Kooperation aufbauenden Naturschutzes und dessen Weiterentwicklung, reichen wir den Verantwortungsträgern im den Ministerien, den Landesämtern wie der gesamten Naturschutzverwaltung die ausgestreckte Hand!

Ansprechpartner: Rüdiger Müller, Vorstand
Gregor Beyer, Geschäftsführer, (+49 151 22655769)

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