fbpx
Einseitige Aufkündigung des Insektendialogs

Einseitige Aufkündigung des Insektendialogs

Einseitige Aufkündigung des „Insektendialogs“ – Vertreter der Umweltverbände verlassen vereinbarte Verhandlungsgrundlage

Potsdam, 16.12.2022 – „Schade, die Insekten hätten eine bessere Behandlung verdient.“ – so eine enttäuschte Dr. Sabine Buder, Tierärztin und Geschäftsführerin des Forum Natur Brandenburg e.V. (FNB), gleichzeitig eine der Hauptakteurinnen im „moderierten Diskussionsprozess“ unter Beteiligung der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und der BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN sowie der Umweltverbände.

Der als „Insektendialog“ bezeichnete Diskussionsprozess war trotz erheblicher (und immer noch nicht vom Landesverfassungsgericht entschiedener) Zweifel an der Gültigkeit der 2020 von den Umweltverbänden initiierten
Volksinitiative zum Insektenschutz angeschoben worden. Die Landnutzer, deren eigene Volksinitiative zum Schutz der Insekten („Mehr als ein Summen“) zu diesem Zeitpunkt längst erfolgreich abgeschlossen war, wollten Entgegenkommen zeigen und den vielen eingesammelten Stimmen der wahrscheinlich ungültigen Volksinitiative der Umweltverbände dennoch Gewicht verleihen. Nur deshalb saßen die Vertreter der Umweltverbände mit am Verhandlungstisch, den sie gestern verlassen haben.

Mit der Umsetzung aller von den Umweltverbänden aufgestellten Forderungen wären Ertragsausfälle in der Größenordnung von jährlich 40 Mio. € verbunden gewesen. Dem stand das Angebot von jeweils 3 Mio. € Ausgleichzahlungen für die nächsten beiden Jahre seitens des Landes gegenüber. Ein vernünftiger Kompromiss sieht anders aus. Aber auch mit 6 Mio. € könnte man bereits viel erreichen.

Dr. Sabine Buder: „Statt den Verhandlungserfolg zu würdigen und den Dialogprozess fortzusetzen, erklären die Umweltverbände den Insektendialog nun als gescheitert. Sie verhalten sich dabei so ähnlich wie mein jüngstes Kind beim Einkauf im Spielzeugladen. Es lädt sich ebenfalls gerne schöne Sachen in den Warenkorb und verzweifelt dann an der Kasse, weil das Taschengeld nicht reicht. Anders als bei manchen Verbandsvertretern bin ich bei meinem Kind guter Hoffnung, dass es Frustrationstoleranz noch lernen wird.“

Henrik Wendorff, Präsident Landesbauernverband Brandenburg e.V. zeigt sich irritiert und enttäuscht: „Wir haben ein weitreichendes Angebot gemacht. Jeder, dem ernsthaft am Insektenschutz gelegen ist, wäre darauf eingegangen: ein Insektenschutzgesetz, das unter anderem das Verbot von Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Stickstoffdünger in Naturschutzgebieten auf immerhin 65.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche enthalten hätte. Wir können absolut nicht verstehen, warum dieser Vorschlag von den Umweltverbänden abgelehnt wurde. Dass gerade sie jetzt den Dialogprozess einseitig aufkündigen, macht fassungslos und lässt an der Aufrichtigkeit der geäußerten Anliegen in Bezug auf mehr Artenvielfalt und Biodiversität zweifeln. Wir hoffen, dass ein Scheitern der Verhandlungen noch abgewendet werden kann. Aber unabhängig vom Ausgang des Insektendialogs werden wir unseren Weg zwischen Erhalt unserer Natur und Lebensmittelerzeugung unbeirrt fortsetzen.“

Buder ergänzt: „Wer Maximalforderungen durchsetzen will, muss erklären, wie er den Ausfall der Lebensmittelproduktion wirtschaftlich kompensieren möchte. Daran fehlt es. Hinter den landwirtschaftlichen Betrieben stehen Menschen stehen, deren Grund und Boden unsere Lebensgrundlage bildet. Nur mit den Landwirten ist die Vielfalt der Arten und Biotope in der Agrarlandschaft zu erhalten – und bleiben Lebensmittel für uns alle bezahlbar.“

Insektenschutz – Erste Lesung im Landtag

Insektenschutz – Erste Lesung im Landtag

Am 20. Mai 2021 fand im Brandenburger Landtag die erste Lesung eines Gesetzentwurfes für die Stärkung von Insektenschutz und Artenvielfalt statt. Der Gesetzentwurf wurde von den drei Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (Bündnis 90 / Die Grünen), Johannes Funke (SPD) und Ingo Senftleben (CDU) eingebracht. Das Gesetz sieht vor, dass in Naturschutzgebieten ab 2028 sowohl chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, als auch mineralische Stickstoffdünger verboten sind. Zusätzlich soll es Änderungen im Naturschutzausführungsgesetz, im Wassergesetz und im Grundstücksverwertungsgesetz geben.
Der Gesetzesentwurf geht auf die beiden Volksinitiativen „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren“ und „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ zurück. Die Abgeordneten aller Parteien haben erkannt, dass dieses Thema den Menschen wirklich wichtig ist. Immerhin haben über 100.000 Brandenburger Bürgerinnen und Bürger diese Volksinitiativen unterzeichnet. Die Abgeordnete Isabell Hiekel nannte dies ein starkes Zeichen. Beide Volksinitiativen wurden im Umweltausschuss angehört und konnten ihre Vorschläge ausführen. Dann gab es ein echtes Novum im Brandenburger Landtag: Es wurde zum ersten Mal ein extern moderierter Diskussionsprozess zwischen den erfolgreichen Volksinitiativen ins Leben gerufen. Im sogenannten „Insektendialog“ fand ein neun Monate andauernder Diskussions- und Verhandlungsprozess statt, in den auch Abgeordnete der im Landtag vertretenen Fraktionen beteiligt waren. Im Ergebnis konnte ein gemeinsamer Gesetzentwurf und zwölf Entschließungsanträge vereinbart werden. Diese wurden von allen Beteiligten unterzeichnet und am 10. März 2021 der Landtagspräsidentin übergeben.
Der Abgeordnete Thomas Domres ( Linke) bemängelt in seinem Redebeitrag, dass der Gesetzentwurf nicht von der Koalition, sondern nur von drei Abgeordneten eingebracht wurde: „Geringer kann man das Ergebnis des Insektendialogs nicht schätzen.“ Der Abgeordnete Johannes Funke (SPD) wies auf einen fundamentalen Umbau der Agrarförderung zugunsten einer naturschutzfachlichen Aufwertung durch das erneuerte Gesetz hin. Der Abgeordnete Ingo Senftleben (CDU) schließt seinen Redebeitrag mit dem Wunsch: „Es wäre schön, wenn der Geist der Moderation des Dialogverfahrens zwischen den Volksinitiativen auch Einzug hält jetzt bei der Debatte hier im Parlament!“. Die Abgeordnete Christine Wernicke (BVB/Freie Wähler) erinnert daran, dass alle bisherigen Maßnahmen zum Insektenschutz zu Lasten der Landwirte gingen. Sie fordert: „Es müssen Ausgleichszahlungen kalkuliert und Förderprogramme aufgelegt werden!“ Der Abgeordnete Steeven Bretz (CDU) machte deutlich, dass der in einen Ausschuss überwiesene Gesetzentwurf nicht an Verfahrensfragen scheitern soll. Minister Axel Vogel (Bündnis 90 / Die Grünen), sieht keinen Grund für ein Scheitern. Der Bund arbeite auch gerade an einem neuen Naturschutzgesetz.
Eine Mehrheit der Abgeordneten verweis schließlich das Artikelgesetz zur Beratung in den zuständigen Ausschuss. Dort wurde der Termin für die Anhörung zwischenzeitlich auf den 11. August 2021 terminiert. Bei diesem Termin werden 12 Beteiligte angehört, darunter zwei Vertreter der Volksinitiativen und der kommunalen Spitzenverbände. Auch aus den Fraktionen werden weitere Vorschläge für Anzuhörende erwartet. In der Anhörung werden nicht nur der Gesetzentwurf, sondern auch der Antrag und die Finanzfrage erörtert. Auch die Ausschüsse für Inneres und Finanzen werden von dem federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz eingeladen. Das Begleitgremium soll aus vier Vertretern der Volksinitiativen, drei Abgeordneten der Koalition und einem Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, wahrscheinlich Staatssekretär Bender, bestehen. Es ist noch offen, wer die Moderation für dieses Gremium übernehmen soll.
Unsere drei Vertreter in der Volksinitiative, Henrik Wendorff, Dr. Dirk-Henner Wellershoff und Gregor Beyer bewerten das jetzt vorliegende Ergebnis mit „Licht und Schatten“. Man hätte sich gewünscht, dass das Artikelgesetz, die Entschließungsanträge und die Finanzfrage in einem Paket in den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Gleichsam sind nunmehr allerdings auch die Voraussetzung geschaffen, um den Insektenschutz in Brandenburg – wie zwischen den drei Partnergruppen vereinbart – auf ein neues Fundament zu stellen. Die Anhörung im zuständigen Ausschuss wird nun die nächste Gelegenheit bieten, das Themenfeld nochmals aus den unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten.

Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Wendorff: „Mit deutlichem Vertrauensvorschuss für die Politik setzen Agrar- und Waldwirtschaft, Gewässer und Infrastruktur nun auf die verbindlichen Zusagen für einen neuen gemeinsamen Weg in der Kulturlandschaft!“

Weber: „Wir haben heute einen guten Tag in der Geschichte unseres Landes! Wir haben uns auf einen größtmöglichen Korridor zum Insekten- und Artenschutz verständigt. Dabei ist es auch gelungen, den Wald in den Fokus zu nehmen.

Potsdam • Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützern und Landnutzern mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz bei Aus-gleich der sich draus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.

„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrauensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte – das ist ein guter Tag für Brandenburg!“

Laut Vereinbarung sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelungen für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket um-fasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusichern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab.

Die Vertreter beider Volksinitiativen bewerten das gesamte Verfahren, welches sich über fast ein Jahr in 11 Dialogrunden erstreckt hat, als genauso erfolgreich wie beispielgebend für politische Verständigungen dieser Art. Es ist ein bedeutsames und weitreichendes Ereignis, dass sich klassische Landnutzerverbände zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbände auf ein solches Ergebnis verständigen konnten, aus dem wichtige Impulse für den Arten- und Insektenschutz und für die Entwicklung der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erwarten sind.

Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes, erklärt: „Wir haben heute einen guten Tag in der Geschichte unseres Landes! Wir haben uns auf einen größtmöglichen Korridor zum Insekten- und Artenschutz verständigt. Dabei ist es auch gelungen, den Wald in den Fokus zu nehmen. Da viele Wälder in Schutzgebieten und FFH-Gebiete liegen, muss es auch dort Entschädigungsregelung für Waldeigentümer geben, wenn Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen sind. Und natürlich gilt dies umso mehr, wenn es dort zu Bestandsauflösung oder gar zum Totalverlust von Waldflächen kommt. Von daher vielen Dank an alle Akteure, die sich für die Belange der Wälder eingebracht haben und genauso für den Dialog mit den Naturschutzverbänden. Dies ist ein gutes Zeichen und kann hoffnungsfroh stimmen! Gemeinsam die Probleme, die vor uns liegen angehen – gerade im Klimawandel – ist unser aller Auftrag!“

Friedhelm Schmitz-Jersch erklärt: „Wir wollten einen eindeutigen Schutz durch klare Regelungen bei gleichzeitigem finanziellem Ausgleich für die Landwirte erreichen. Das ist uns gemeinsam gelungen. Wir sind froh, dass nach einer Übergangszeit ab 2023 chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus allen Naturschutzgebieten und ab 2028 diese Mittel auch aus den FFH-Gebieten, die nicht Naturschutzgebiete sind, verbannt sind. Darüber hinaus ist in allen Naturschutz- und FFH-Gebieten ab 2028 der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern untersagt. Gewässerrandstreifen, die ebenfalls ab 2023 dauerhaft begrünt und frei von allen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sein müssen, tragen wesentlich zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der Artenvielfalt bei. Die Landwirtschaftsförderung soll darüber hinaus wirksamer auf den Arten- und Insektenschutz ausgerichtet werden. Trotz unterschiedlicher Interessen und Ausgangslage war dieses Ergebnis möglich. Dieses gegenseitige Verständnis sollten wir auch künftig für die Zusammenarbeit nutzen.“

Henrik Wendorff erklärt: „Wir haben erreicht, dass eine Reihe unserer Forderungen, wie die Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates oder auch der Sitz im Stiftungsrat des Naturschutzfonds Brandenburg, bereits vor dem heutigen Ergebnis umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus sind nun weitere klare Regelungen getroffen worden, für die es feste Vereinbarungen für die dringend notwendige finanzielle Begleitung gibt. Bei Weidetierhaltung und Gewässerrandstreifen betreten wir zudem Neuland. Wir geben mit diesem Ergebnis auch ein großes Stück Vertrauensvorschuss in die politischen Hände von Parlament und Verwaltung. Verbunden mit dem vereinbarten gemein-samen Umsetzungsgremium sehen wir jedoch die einmalige Chance, dass zukünftig Forderungen der Gesellschaft mit der Frage nach der Betroffenheit von Bauern und Weidetierhaltern, Waldbesitzern, Fischern und Anglern und allen anderen Landnutzern, verbunden werden. Dies könnte in der Tat ein neuer gemeinsamer Weg in der Agrar- und Umweltpolitik, mit einer Verlässlichkeit für die kommenden Jahre, werden.“

Rückfragen der Presse an:
• Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender NABU Brandenburg, +49 (171) 3667469
• Gregor Beyer, Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg, +49 (151) 22655769

Beschlussdokumente:
Beschlussvereinbarung zum Insektendialog zur Zusammenführung von zwei Volksinitiativen
Übersicht zu den wichtigsten Punkten der Beschlussvereinbarung