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Kleine Vögel, die für große Fragen stehen

Kleine Vögel, die für große Fragen stehen

Gedanken zu Europa oder zur Unabhängigkeitserklärung?

Erstmalig erschienen im „Märkischen Fischer“

MF – Ausgabe 67 | April bis Juni 2019

von Gregor Beyer

Am 26. Mai dieses Jahrs sind die Bürgerinnen und Bürger auch in Deutschland aufgerufen, zum neunten Mal in Form einer Direktwahl die Abgeordneten des europäischen Parlaments zu bestimmen. Eigentlich sollte es für jeden Wahlberechtigten eine Selbstverständlichkeit sein, sich an dieser Wahl zu beteiligen. Denn in der Tat ist zutreffend, worauf in mancherlei Publikationen zu diesem Datum sehr zu Recht hingewiesen wird. Niemals zuvor hat eine staatliche Organisationsform daran mitgewirkt, dass annähernd ein gesamter Kontinent so umfänglich und lange in Frieden existieren konnte. Diese mittlerweile 70-jährige Friedenszeit, die gemessen an den historischen Erfahrungen vergangener Jahrhunderte alles andere als selbstverständlich ist, ist nicht zuletzt auch der staatlich und administrativ organisierten Europäischen Union zu verdanken.

Man mag darüber philosophieren, ob wir diese Friedensperiode mittlerweile nicht als viel zu selbstverständlich hinnehmen. Tatsache ist es aber eben auch, dass die Menschen dieses Europa nicht nur an dieser Friedenszeit messen, sondern vor allem an ihren alltäglichen Erfahrungen mit der Europäischen Union. Hört man in das Land hinein, so fällt immer stärker und überdeutlich auf, dass nicht nur die Landnutzer, aber eben insbesondere auch diese, mit diesem Europa hadern. Ursächlich dafür ist das Empfinden, dass diejenige, die die reichhaltige europäische Kulturlandschaft bewahren bzw. erst geschaffen haben, immer stärker zu Gästen im eigenen Haus werden. Abgesehen von den großen Fragen des Schutzgebietssystems „Natura 2000“, ist es vor allem der Umgang mit einzelnen Arten, die einen immer größeren Einfluss auf die Möglichkeiten der Landnutzung erlangen, und die für diese Skepsis sorgen. Wollte man dies exemplarisch verdeutlichen, so sind die Fischer und Angler des Landes insbesondere von einer Tierart betroffen, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fischerei, insbesondere der europäischen Binnenfischerei, maßgeblich infrage stellt.

Umso hoffnungsfroher waren die betroffenen Betriebe gestimmt, als das Europäische Parlament am 12. Juli des vergangenen Jahres einen Antrag beschloss, der den für europäische Papiere typisch sperrigen Namen „Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche“ trägt. Auch wenn der 23-seitige Beschlusstext selbst für interessierte und geneigte Leser nicht ganz einfach zu erfassen ist, zudem über weite Teile einer nicht enden wollenden Aufzählungen gleicht und in einer unendlichen Darlegung von Erwägungen gipfelt, so beinhaltet er doch einige recht erstaunliche und überaus konkrete Festlegungen. Diese gipfeln im Punkt 91 schließlich in einer klaren Aufforderung an die Kommission, „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, das einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entstehen lässt und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abwendet“. Deutlicher kann man einen Parlamentsbeschluss als Auftrag an eine vollziehende Regierung eigentlich nicht fassen! Und dennoch, nach mittlerweile über einem halben Jahr muss man ernüchtert auf die Frage, was denn nun konkret passiert ist, feststellen: Nichts!

Weiterhin werden geschützte Arten in Europa und insbesondere in Deutschland um ihres Schutzes willen geschützt und nicht etwa deshalb, weil sie als gefährdet anzusehen wären. Und unabhängig vom Kormoran trifft diese Feststellung auf eine Reihe von für die Kulturlandschaft bedeutenden Arten zu, wie beispielsweise den Biber oder in der jüngsten Diskussion insbesondere auch den Wolf. Dass Europa mittlerweile einen solch großen Frust auslöst und sich viele Landnutzer fragen, inwieweit eine Beteiligung an einer Europawahl als sinnvoll erscheint, hängt mit dieser vielfach zu beobachtenden Form des organisierten Staatsversagens zusammen. Dass dies so ist, hat viel mit der Art und Weise zu tun, wie wir dieses Europa aufgebaut haben, gleichfalls aber auch mit der Umsetzung des europäischen Rechts in die nationale Gesetzgebung und mit dem Umstand, dass zwischenzeitlich auch im eigenen Land das Verhältnis von Parlament und Verwaltung immer weniger dem Anspruch an eine gelebte Gewaltenteilung genügt. Realistischerweise muss man feststellen, dass genauso, wie das europäische Parlament im eigentlichen Sinne kein Souverän mit direktem Durchgriffsrecht auf die Verwaltung ist, wir es auch in der Bundesrepublik wie in den Ländern zugelassen haben, dass die Parlamente immer stärker entmachtet werden.

Dies führte schlussendlich dazu, dass auf allen Ebenen Bürokraten den Ton angeben, die oftmals jegliche Verbindung zur Realität verloren haben. Jener genannte Beschluss zur europäischen Aquakultur bringt es selbst auf den Punkten, wenn unter Aufzählung 32 auf die „bewährten Verfahren in der Branche und die Beispiele guter Zusammenarbeit auf der Grundlage von freiwilligen Abkommen“ abgehoben wird. Gerade erst versuchen wir zum ersten Mal überhaupt im Land Brandenburg, dass ein FFH-Gebiet auf dem Wege einer freiwilligen Vereinbarung mit betroffenen Eigentümern umgesetzt wird. Man fragt sich, in welchem geistigen Zustand sich ein Parlament befindet und in welchem Europa es eigentlich lebt, wenn es zu einer solchen weltfremden Feststellung kommt. Und alles dies wird noch dadurch verschärft, dass unsere Naturschutzabteilungen der Ministerien oftmals zu reinen Propagandaabteilungen der sogenannten Naturschutzverbände verkommen sind, die mit dem Instrument des Verbandsklagerechts den Staat zum erpressbaren Vollstrecker demokratisch nicht legitimierter Ziele gemacht haben.

Wenn man sich das Europa der heutigen Tage anschaut, so kommt einem gelegentlich die amerikanische Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 in den Sinn. Darin heben die dreizehn Unterzeichnerstaaten auf die vielfachen Missstände einer übergeordneten Willkürherrschaft ab. So schreiben sie, „er (der englische König) hat eine große Zahl neuer Ämter eingerichtet und eine Menge von Beamten gesandt, um unser Volk zu drangsalieren und um von ihm zu leben“. Man kann fast den Eindruck gewinnen, hier schreibt jemand über die heutige EU, während es momentan die Engländer sind, die sich emanzipieren. Und bezeichnenderweise kommt die Unabhängigkeitserklärung schließlich zu dem Schluss, dass „ein Fürst, dessen Charakter durch jene Handlung in solcher Weise gekennzeichnet ist, als Tyrann bezeichnet werden kann und als Herrscher über ein freies Volk ungeeignet ist“. Ja, man kommt nicht ganz umhin, Parallelen zwischen der damaligen Bestrebung nach Unabhängigkeit in einem anderen Teil dieser Welt und der heutigen EU zu sehen, die von vielen Menschen, allen voran im ländlichen Raum, immer mehr als ein Instrument der Willkürherrschaft verstanden wird.

Dennoch, es ist unser Europa und bei Licht betrachtet wird es mehr gebraucht denn je. Man fragt sich, wie wir uns die verlorene Idee von unserem Europa zurückholen. Es war gedacht als ein Europa, das den Frieden in den Regionen garantiert, ohne diese Regionen zu bevormunden. Alfred Andersch lässt seinen zweifelnden Pfarrer Helander in „Sansibar oder der letzte Grund“ feststellen, dass ein Gott, der den Seien nicht beisteht, gezüchtigt werden muss! Vielleicht müssen wir tatsächlich ein stückweit zurück zu diesem alten Schamanenglaube, an die Anfänge, dahin, wo es um den Frieden und nicht um die Interessen ging. Allerdings hatte jener Helander auch sehr zu Recht erkannt, dass das „Reich auf keinen Fall den anderen überlassen werden darf“, jenen, die den Zweifel missbrauchen und den Frieden missachten! Vielleicht müssen wir es tatsächlich ein klein wenig züchtigen, weil wir es lieben – unser altes Europa!

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Märkischer Fischer – Ausgabe 67 | April bis Juni 2019

Kormoran, Biber, Wolf und Co -es bewegt sich was!

Kormoran, Biber, Wolf und Co -es bewegt sich was!

Die Debatte um die sogenannten Problemtierarten gewinnt in den vergangenen Wochen deutlich an Fahrt. Die immer deutlicheren Widersprüche zwischen verschiedenen Schutzzielen führen zu einer interessanten Dynamik in Land, Bund und EU.

Es ist für die Fischer, Angler und Teichwirte seit vielen Jahren leidvolle Erfahrung, dass ehemals gefährdete Arten aufgrund ihres Wiedererstarkens zu erheblichen Beeinträchtigungen der Fischereiwirtschaft führen. Dieses Phänomen trifft insbesondere auf den Kormoran mit seinem direkten Einfluss auf die Fischbestände zu. Weitere Arten, wie beispielsweise der Biber oder der Silberreiher führen zu neuen und sich immer stärker potenzieren Problemen.
Wurden diese Probleme über Jahre hinweg von der Gesellschaft und der Politik oftmals einfach abge-tan, so sind nun auch weitere Landnutzer betroffen. Die Speerspitze dieser Entwicklung bilden momentan unsere Weitetierhalter, die durch das Wiedererstarken der Wolfspopulation in Brandenburg betroffen sind. Und es bedarf keiner prophetischen Begabung um sich auszumalen, dass mit Tierarten wie dem Elch oder in jüngster Zeit sogar dem Wisent die Frage im Raum steht, wann auch die Forst-wirtschaft von ähnlichen Problemen betroffen sein wird.

Da diese Probleme trotz Vorhandensein dieser Arten über viele Jahrhunderte hinweg beherrschbar waren und das Management dieser Arten zum selbstverständlichen Handwerkszeug der Landnutzer gehörte, können die Ursachen dafür weder im Bereich der nicht vorhandenen Mittel, noch im fehlenden Wissen der Landnutzer liegen. Es ist vielmehr einzig und allein der falsch justiert rechtliche Handlungs-rahmen, der die Landnutzer in ihren Möglichkeiten erheblich einschränkt, in Bezug auf viele Arten ge-radezu zur Untätigkeit verurteilt.
Ursächlich dafür sind die „FFH- und die Vogelschutzrichtlinie“, die so etwas wie das Grundgesetz des Naturschutzrechts darstellen. Diese Richtlinien gingen seinerzeit von der Grundannahme aus, dass sich „der Zustand der natürlichen Lebensräume und Arten im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten unaufhörlich verschlechtert“. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, sehen sie die Schaffung eines Schutzgebietsnetzwerkes vor, in welchem die Lebensräume und die in ihnen lebenden Arten in einem „günstigen Erhaltungszustand“ gehalten werden sollten. Allerdings ordneten sie die Arten in annähernd unveränderliche Anhänge ein und band Änderung an einstimmige Ratsbeschlüsse. Mit dieser Scheinmöglichkeit der Veränderung des Schutzsatus hat die EU ein System geschaffen, gegen das die Planwirtschaft der ehemaligen DDR ein geradezu hochdynamischer marktwirtschaftlicher Ansatz war.
Dass die heutige Debatte eine solche Dynamik bekommt, hängt vor allem mit den immer deutlicher werdenden Widersprüchen zwischen verschiedenen Schutz- und Nutzungszielen und dem Unvermögen des Schutzsystems zusammen, auf den eigenen Erfolg und dadurch bedingte Veränderung in unseren Kulturlandschaften mit der notwendigen Schnelligkeit zu reagieren. Die Problemtierarten machen uns immer deutlicher, dass die von der Umweltseite gerne gepflegten Weltbilder sich spätestens bei der Konfrontation mit der Wirklichkeit in unseren Kulturlandschaften als Luftschlösser erweisen. So mag man den Gefährdungsgrad der Kormorane einschätzen wie man will, an ihrem erheblichen Einfluss auf ebenfalls geschützte Fischarten lässt sich langfristig nicht zweifeln.

Für die Öffentlichkeit noch deutlicher werden diese Widersprüche beim emotional diskutierten Thema der Wölfe, da diese zwischenzeitlich immer deutlicher die Existenz der Weidewirtschaft in unserem Land infrage stellen. Genau wie die Teichwirtschaft ist auch die Weidehaltung aber unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt vieler ebenfalls unter Schutz stehender Arten und Lebensräume. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass der maßgeblich durch den Landesfischereiverband mit organisierte Besuch des für Fischerei zuständigen EU-Kommissar, Karmenu Vella, auch zu einem intensiven Dialog auch unter Beteiligung von Ministerpräsident Dietmar Woidke geführt hat. In einem mehrseitigen Schreiben drang dieser im vergangenen Jahr darauf, gemeinsam konkrete Schritte zu unternehmen und so den notwendigen Artenschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Fischereibetriebe und Teichwirt-schaften unter einen Hut zu bringen. Das nunmehr vorliegende Antwortschreiben von Karmenu Vella geht ungewöhnlich umfangreich auf diese Anregung ein und schließt sich ihnen an.
Besonders erfreulich ist es, dass die Belange der Fischerei nun im Fokus einer Reihe von zukünftigen Vorhaben stehen sollen. Neben der Erarbeitung eines EU-weiten Managementansatzes für den Kormo-ran, soll ein intensiver Dialog über das Kormoranpopulationsmanagement auf biogeographischer Ebene angestoßen werden. In einem übergeordneten politischen Treffen sollen die Möglichkeiten einer rechtlich abgesicherten Entschädigungs- und Präventionspraxis geschaffen werden. Diese Aktivitäten korrespondieren erfreulicherweise auch mit vielfachen Initiativen sowohl auf der Bundes-, als auch auf der Landesebene. So ist die Überprüfung des Schutzstatuts verschiedener Tierarten Gegenstand mehrerer Befassungen im brandenburgischen Landtag. Ein durch die CDU-Fraktion vorangetriebener An-trag führt im Agrarausschuss des Landtages zur Befassung mit der Einführung einer sogenannten Schutzjagd auf Wölfe nach skandinavischem Vorbild. Alles dies zeigt deutlich, dass sich die bestehenden Widersprüche im FFH-Recht nicht mehr so einfach wegdiskutieren lassen.

Aktuellstes Beispiel dafür sind auch die Formulierungen im Koalitionsvertrag einer möglicherweise neuen Bundesregierung, wonach „die EU-Kommission auffordert wird, den Schutzstatus des Wolfes abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendigen Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Das genau dieser Ansatz noch dringlicher für die Arten Kormoran, Silberreiher und Biber ist, steht außer Zweifel.
Alles in allem zeigt sich deutlich, dass die Aktivitäten der Verbände in Brandenburg einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass diese seit vielen Jahren überfällige Diskussion jetzt auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene geführt wird und zum ersten Mal etwas Bewegung aufkommt. Um diesen Prozess aufrechtzuerhalten wird es auch weiterhin notwendig sein, dass die Verbände auf die intensive Unterstützung der von den Problemtierarten betroffenen Betriebe zurückgreifen können. Diesbezüglich geht ein herzlicher Dank sowohl an die Mitglieder des Landesfischereiverbandes Brandenburg, als auch an die vielen Angelvereine, die das Forum Natur im vergangenen Jahr nicht zuletzt durch ihre Beiträge und durch zahlreiche Spenden unterstützt haben.

Der Beitrag von Gregor Beyer ist erstmalig im „Märkischen Fischer“, Ausgabe 64 | April bis Juni 2018, erschienen.

„Märkischen Fischer“, Ausgabe 64 | April bis Juni 2018, zum download: MärkischerFischer_64_2018