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Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Wendorff: „Mit deutlichem Vertrauensvorschuss für die Politik setzen Agrar- und Waldwirtschaft, Gewässer und Infrastruktur nun auf die verbindlichen Zusagen für einen neuen gemeinsamen Weg in der Kulturlandschaft!“

Weber: „Wir haben heute einen guten Tag in der Geschichte unseres Landes! Wir haben uns auf einen größtmöglichen Korridor zum Insekten- und Artenschutz verständigt. Dabei ist es auch gelungen, den Wald in den Fokus zu nehmen.

Potsdam • Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützern und Landnutzern mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz bei Aus-gleich der sich draus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.

„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrauensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte – das ist ein guter Tag für Brandenburg!“

Laut Vereinbarung sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelungen für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket um-fasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusichern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab.

Die Vertreter beider Volksinitiativen bewerten das gesamte Verfahren, welches sich über fast ein Jahr in 11 Dialogrunden erstreckt hat, als genauso erfolgreich wie beispielgebend für politische Verständigungen dieser Art. Es ist ein bedeutsames und weitreichendes Ereignis, dass sich klassische Landnutzerverbände zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbände auf ein solches Ergebnis verständigen konnten, aus dem wichtige Impulse für den Arten- und Insektenschutz und für die Entwicklung der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erwarten sind.

Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes, erklärt: „Wir haben heute einen guten Tag in der Geschichte unseres Landes! Wir haben uns auf einen größtmöglichen Korridor zum Insekten- und Artenschutz verständigt. Dabei ist es auch gelungen, den Wald in den Fokus zu nehmen. Da viele Wälder in Schutzgebieten und FFH-Gebiete liegen, muss es auch dort Entschädigungsregelung für Waldeigentümer geben, wenn Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen sind. Und natürlich gilt dies umso mehr, wenn es dort zu Bestandsauflösung oder gar zum Totalverlust von Waldflächen kommt. Von daher vielen Dank an alle Akteure, die sich für die Belange der Wälder eingebracht haben und genauso für den Dialog mit den Naturschutzverbänden. Dies ist ein gutes Zeichen und kann hoffnungsfroh stimmen! Gemeinsam die Probleme, die vor uns liegen angehen – gerade im Klimawandel – ist unser aller Auftrag!“

Friedhelm Schmitz-Jersch erklärt: „Wir wollten einen eindeutigen Schutz durch klare Regelungen bei gleichzeitigem finanziellem Ausgleich für die Landwirte erreichen. Das ist uns gemeinsam gelungen. Wir sind froh, dass nach einer Übergangszeit ab 2023 chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus allen Naturschutzgebieten und ab 2028 diese Mittel auch aus den FFH-Gebieten, die nicht Naturschutzgebiete sind, verbannt sind. Darüber hinaus ist in allen Naturschutz- und FFH-Gebieten ab 2028 der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern untersagt. Gewässerrandstreifen, die ebenfalls ab 2023 dauerhaft begrünt und frei von allen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sein müssen, tragen wesentlich zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der Artenvielfalt bei. Die Landwirtschaftsförderung soll darüber hinaus wirksamer auf den Arten- und Insektenschutz ausgerichtet werden. Trotz unterschiedlicher Interessen und Ausgangslage war dieses Ergebnis möglich. Dieses gegenseitige Verständnis sollten wir auch künftig für die Zusammenarbeit nutzen.“

Henrik Wendorff erklärt: „Wir haben erreicht, dass eine Reihe unserer Forderungen, wie die Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates oder auch der Sitz im Stiftungsrat des Naturschutzfonds Brandenburg, bereits vor dem heutigen Ergebnis umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus sind nun weitere klare Regelungen getroffen worden, für die es feste Vereinbarungen für die dringend notwendige finanzielle Begleitung gibt. Bei Weidetierhaltung und Gewässerrandstreifen betreten wir zudem Neuland. Wir geben mit diesem Ergebnis auch ein großes Stück Vertrauensvorschuss in die politischen Hände von Parlament und Verwaltung. Verbunden mit dem vereinbarten gemein-samen Umsetzungsgremium sehen wir jedoch die einmalige Chance, dass zukünftig Forderungen der Gesellschaft mit der Frage nach der Betroffenheit von Bauern und Weidetierhaltern, Waldbesitzern, Fischern und Anglern und allen anderen Landnutzern, verbunden werden. Dies könnte in der Tat ein neuer gemeinsamer Weg in der Agrar- und Umweltpolitik, mit einer Verlässlichkeit für die kommenden Jahre, werden.“

Rückfragen der Presse an:
• Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender NABU Brandenburg, +49 (171) 3667469
• Gregor Beyer, Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg, +49 (151) 22655769

Beschlussdokumente:
Beschlussvereinbarung zum Insektendialog zur Zusammenführung von zwei Volksinitiativen
Übersicht zu den wichtigsten Punkten der Beschlussvereinbarung

Jagdgesetz: Vorschläge für Jagd und Wildtiermanagement

Jagdgesetz: Vorschläge für Jagd und Wildtiermanagement

Wellershoff: „Wir wollen nicht auf ein Gesetz warten, welches den Anforderungen der Landnutzer nicht genügt, sondern gehen in die Offensive und unterbreiten der Gesellschaft ein Angebot!“

Weber: „Die aktuellen Herausforderungen in der Kulturlandschaft sind ohne jagdliches Management nicht zu meistern. Dabei gilt es zusammenzuarbeiten und die Gesellschaft in den Dialog mit einzubeziehen!“

Wendorff: „Jagd ist von je her Dialog in der Kulturlandschaft – wir rufen die Politik dazu auf, bei der Novelle des Jagdgesetzes auf die Expertise derer zu setzen, die diesen Dialog seit je her leben!

Die Verbände des ländlichen Raums haben heute einen umfassenden Vorschlag für die Novelle des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt. Anlass dafür ist die Festlegung im Koalitionsvertrag der Landesregierung, dass das Gesetz umfassend überarbeitet werden soll. „Wir schlagen daher einen offensiven Weg ein und unterbreiten der Landespolitik einen umfassenden Vorschlag, der mit Augenmaß den praktischen Bedarf für die Überarbeitung in den Fokus nimmt und sich dabei der Herausforderung stellt, die Jagd unter den gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu justieren“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur. Der Novellierungsvorschlag beinhalte daher für annähernd alle Regelungsgegenstände des Gesetzes Vorschläge, gehe aber nicht den Weg, durch ein sogenanntes Vollgesetz quasi alles, so auch das Bewährte, infrage zu stellen.

So hätten im Rahmen der Vorschläge insbesondere auch Fragen der Betroffenheit der Grundeigentümer und der Landnutzer im Fokus gestanden. „Mit der neuen Möglichkeit der Bildung von Jagdbezirken durch Forstbetriebsgemeinschaften, der Neuregelung der Abschussplanung inklusive einem landesweiten System zur Aufnahme des Wildeinflusses auf die Vegetation und den Möglichkeiten einer Wildschadensgeneralklausel stehen gute Vorschläge im Raum, die das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentumsrechts stärken“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Damit dieses jedoch auch in der Praxis gelingen könne, läge ein weiterer Schwerpunkt auf Vorschlägen zum praktikablen Handlungsrahmen für die Jägerschaft, die ihr Handwerk zukünftig stärker zielorientiert ausüben muss. Daher seien auch viele Detailfragen, wie beispielsweise der Einsatz von Jagdhunden, die Schaffung der Institution eines Stadtjägers und die Frage der Entbürokratisierung bei der Abschussplanung, in den Katalog der Vorschläge eingeflossen.

„Jagdlicher Erfolg ist vom Dialog verschiedener Partner abhängig, weshalb die Landnutzer bei der Vermeidung von Wildschäden mitwirken müssen“, so auch Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. Erstmalig solle daher auch Mitwirkung an der Wildschadensvermeidung, die Duldung von jagdlichen Ansitzeinrichtungen und die Anlage von Schussschneisen im Gesetz geregelt werden. Dabei gelte es sich im Rahmen der Wildschadensfrage auch völlig neuen Herausforderung zu stellen, so unter anderem bezüglich neu oder verstärkt auftretender Wildarten wie dem Elch, für die zukünftig ein Schadensausgleich aus der Staatskasse vorgesehen werden müsse.

„Jagd ist angewandter Naturschutz, Kulturlandschaftsschutz und essenzielle Voraussetzung für die Erreichung der Ziele der Flächeneigentümer. Die brandenburgische Kulturlandschaft ist ohne jagdliches Management nicht denkbar, weshalb die Novelle sich dem Anspruch stellen muss, die Jagd unter dem heute gängigen Begriff des Wildtiermanagements zu justieren“, so abschließend Dirk Wellershoff. Man verstehe den Vorschlag daher insbesondere als Appell an den politischen Raum. Die Novelle müsse das Ziel verfolgen, dass sowohl die Jägerinnen und Jäger als auch weite Teile der Gesellschaft das neue Jagdgesetz als ihr Gesetz anerkennen und zukünftig mit Motivation und Freude nach ihm verfahren.


Broschüre: „Die Novelle des Jagdgesetzes für Brandenburg 2020/21

Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Verbände verlassen geschlossen die Gremien des Brandenburgischen Wolfsmanagements

Wendorff: „Wir können das Mitwirken an dieser realitätsfernen Wolfspolitik vor den Brandenburgerinnen und Brandburgern nicht mehr verantworten – nun trägt die Landesregierung für alles was passiert die Verantwortung allein!

Wellershoff: „Alibiveranstaltungen, die eine Beteiligung von Verbänden lediglich vorgaukeln sollen, um am Ende so zu verfahren, wie man es vom ersten Tag an vorhatte, wird es mit uns nicht mehr geben!“

Weber: „Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sieht man sich wieder.“

Potsdam • Die Vorstände der Verbände des ländlichen Raumes sind heute in Potsdam zu einer Sitzung zusammenkommen, um unter anderem das weitere Vorgehen im Rahmen des brandenburgischen Wolfsmanagements zu beraten. Anlass dafür war eine in der letzten Woche stattgefundene Sitzung der „Grundsatz Arbeitsgruppe Wolf“ im brandenburgischen Agrar- und Umweltministerium. Im Ergebnis dieser Beratung geben die Verbände geschlossen bekannt, dass sie sich mit sofortiger Wirkung aus allen Gremien des brandenburgischen Wolfsma-nagements zurückziehen werden. „Von nun an übernimmt die brandenburgische Landesverwaltung und die sie darin unterstützenden Organisationen die alleinige und volle Verantwortung für das Wolfsmanagement“, so Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur. „Wir können es unse-ren Mitgliedern und auch den Brandenburgerinnen und Brandenburgern gegenüber nicht mehr verantworten, die völlig unrealistische Politik des Landes Brandenburgs bezüglich der weiteren Ausbreitung der Wolfsbestände mitzutragen!“

Hintergrund für die Entscheidung sei, dass die u. a. in der letzten Legislatur eingerichteten Gremien des Wolfs-managements, zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommen seien. Ursprünglich sei es darum gegangen, dass grundlegende Fragen zur Wolfspolitik zwischen der Verwaltung und den betroffenen Verbänden abgestimmt werden. „Mit der Einladung zur Sitzung in der letzten Woche wurde den Verbänden eine von Minister Vogel bereits unterschriebene Richtlinie für die Schadensprävention vorgelegt, in die lediglich noch das Datum einzutragen war“, macht auch Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, deutlich. Gleichsam wurde die dringend notwendige Debatte um die Novelle der brandenburgi-schen Wolfsverordnung vom zuständigen Referatsleiter damit eingeleitet, dass über keine von den Verbänden angeregt Neuregelung auch nur nachgedacht werden könne. Es dürfe lediglich darum gehen, die neue Wolfsverordnung sprachlich an die Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes anzugleichen, wobei anwesende Vertreter der Landesverwaltung selbst eingeräumt haben, dass die Regelungen des Bundes ungenügend und insgesamt eher problematisch seien. Die Verbände machen diesbezüglich auch deutlich, dass dieses Verfahren der Alibibeteiligungen zunehmend zu beobachten sei, weshalb hier auch Minister Vogel in der Pflicht sei, dass Partizipation in seinem Hause nicht zur lästigen Pflichtveranstaltung verkommt.

Die Verbände haben immer wieder substanzielle Vorschläge, so zur Wolfsverordnung und zur Überarbeitung des Managementplanes, in die verschiedenen Debatten eingebracht und dabei auch deutlich gemacht, dass sie sich zu einer Wiederkehr von Wölfen auch in die brandenburgische Kulturlandschaft bekennen. Darüber hin-aus wurde mit dem „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“, sogar ein umfassender Vorschlag für die Lösung bestehender Probleme angeregt (Anlage). Wenn sich die Politik des brandenburgischen Wolfsmanagements jedoch trotz der Tatsache, dass nirgendwo auf der Welt die Bestandsdichte von Wölfen so hoch ist wie in Brandenburg, weiterhin jeglicher Frage nach einer zukünftigen Bestandsregulation verweigere, so könne dies von Seiten der Verbände nicht mehr unterstützt werden. „Wenn die Verwaltung diesbezüglich weiterhin nach dem Grundsatz verfährt, was interessieren uns die Nöte der Landnutzer, gleichwohl annähernd jedes Land in dieser Welt mit Wolfvorkommen ganz andere und teils deutlich konfliktfreiere Wege geht, so muss die Landesregierung für diese Politik die Verantwortung selbst übernehmen“, stellt auch Thomas Weber, der Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur, klar. Mit großen Waldgebieten, Truppenübungsplätzen und anderen von den Verbänden als „Wolfs-schutzareale“ vorgeschlagenen Bereichen, hätte Brandenburg eigentlich alle Voraussetzungen, um die Koexis-tenz mit dem Wolf in der Kulturlandschaft beispielhaft vorzuleben. „Momentan riskieren wir diese einmalige Chance zu verspielen und verursachen selbst das deutliche Schwinden der Akzeptanz für den Wolf“, so Weber.

Die Verbände haben gleichzeitig deutlich gemacht, dass wenn die Verwaltung wieder an der Expertise der Betroffenen interessiert ist, die Kontaktdaten der entsprechenden Vertreter bekannt sind. Bis dahin gelte der Grundsatz des aktuellen brandenburgischen Wolfsmanagementplanes, der für den Fall der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfsbestände, ein „aktives Management“ vorsieht. Dass dieser Zustand längst, und nicht nur für das Bundesland Brandenburg gegeben ist, könne außer Frage stehen. Wenn die brandenburgische Landesregierung wieder auf dem Boden der Tatsachen und damit dort, wo sie hingehört, nämlich nah bei den Menschen, angekommen ist, dann sehe man sich wieder.

Ansprechpartner: Gregor Beyer, Geschäftsführer (+49 151 22655769)

Anlage: „Wildtiermanagement Wolf – Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands“

Dokument des Misstrauens gegenüber ländlichem Raum – Minister Vogels neue Biberverordnung

Dokument des Misstrauens gegenüber ländlichem Raum – Minister Vogels neue Biberverordnung

Wendorff: „Dass Minister Vogel die zahlreichen Novellierungsvorhaben der Legislaturperiode mit einer Scheinbefassung beginnt, ist eine schwere Hypothek für die kommenden vier Jahre!

Weber: „Nachdem Brandenburg mit der ersten Biberverordnung den bundesweiten Maßstab vorgelegt hatte, bekundet der Minister nunmehr sein umfassendes Misstrauen und konterkariert diesen Erfolgsansatz!“

Wellershoff: „Die gegenwärtige Situation zu missbrauchen, um eine Verordnung ohne weiteren Dialog zu unterzeichnen, ist extrem schlechter politischer Stil, den wir so von Minister Vogel nicht erwartet hätten!

Potsdam • Mit Unverständnis haben die Verbände des ländlichen Raums auf die gestern Abend eilig in Umlauf gebrachte neue Biberverordnung des Landes reagiert. „Wir wollten es zuerst nicht glauben, dass das Ministeri-um dies auch noch „nach breiter Beteiligung von Landnutzungs- und Umweltverbänden“ versucht zu kommunizieren“, zeigt sich Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, überaus enttäuscht. Die jetzt vorgelegte Verordnung sei ein völlig neuer Text, den keiner der Verbände jemals vorher gesehen, geschweige denn sich dazu geäußert hätte.

Die Verbände machten in ihrer Kritik deutlich, dass neben einer neuen Verordnungssystematik nur rudimentäre Anregungen zur Evaluierung der Verordnung aus der letzten Legislaturperiode übernommen worden seien. „Wir müssen darüber hinaus zur Kenntnis nehmen, dass selbst die wenigen aufgegriffenen Anregungen zusätzlich durch einen Misstrauensparagrafen in ihr Gegenteil verdreht werden“, so Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes und Vorstand im Forum Natur. Dass nunmehr jede einzelne Maßnahme der Biberverordnung unter dem Vorbehalt einer Anzeige bei der zuständigen Behörde stehen solle, mache eigentlich nur deutlich, dass das Ministerium unter seinem neuen Minister den Menschen im ländlichen Raum offenbar zutiefst misstraue. So hätten gerade die letzten fünf Jahre im Umgang mit dem Biber deutlich gezeigt, dass alle Beteiligten überaus verantwortungsvoll mit den Regelungen in Brandenburg umgegangen seien. Es sei daher grotesk, dass der eigentliche Ansatz der Evaluierung einer Verordnung, nämlich diese in Hinblick auf ihre Praktikabilität zu optimieren, von Ministerium offenbar gar nicht gewollt sei.

Ebenso trifft auf Unverständnis, dass mit geradezu verschrobenen pseudowissenschaftlichen Argumenten weite Teile Brandenburgs nunmehr aus der Biberverordnung zusätzlich ausgenommen werden sollen. Die Krönung setzte dem Ganzen allerdings der Umstand auf, dass das Ministerium mit Verweis auf die gegenwärtig schwere Situation diese missbrauche, um eine Zeichnung des Ministers ohne jede weitere Debatte oder Erklärung zu exekutieren. So wäre auch in der gegenwärtigen Situation völlig problemlos beispielsweise eine Telefonkonferenz möglich gewesen. „Ganz unabhängig vom Inhalt der Biberverordnung läuft dem Minister hier das dialogorientierte Verfahren vollkommen aus dem Ruder. Mit mehr Misstrauen in die vor uns stehenden Gesetzesvorhaben konnte man gar nicht starten“, so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes und Vorstand im Forum Natur, abschließend.

Gemeinsam im Dialog Insekten schützen!

Gemeinsam im Dialog Insekten schützen!

Wendorff: „Wir wollen eine gemeinsame Lösung, die trägt und die von den Landnutzern realistisch umgesetzt werden kann; mit Maximalforderungen ist nichts zu erreichen!“

Wellershoff: „Mit zivilgesellschaftlichem Engagement sind im letzten Jahr über 200 Blühflächen auf über 300 Hektar möglich geworden; hier an gilt es anzuknüpfen!“

Weber: „Der Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft ist notwendig; die Politik steht in der Pflicht, diesen in Ganz zu bringen!“

Anlässlich der heutigen Anhörung der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren“ im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz haben sich verschiedene Vertreter der Initiativenverbände mit vielfältigen Vorschlägen für den zukünftigen Insektenschutz positioniert. Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes, machte in seinem Eingangsstatement deutlich, dass die Volksinitiative die Stimme der Betroffenen sei, die Insektenschutz auf ganzer Fläche umsetzen könnten. Dies könne jedoch nur in einem konsequenten Dialog zwischen der Legislative, der Exekutive, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft gelingen. Er betonten in seinen Ausführungen, dass das Insektensterben zwischenzeitlich auch die Wälder erreicht hat. Neben den verschiedenen Maßnahmen der Forstwirtschaft müsse es aber auch darum gehen, dass jeder einzelne in die Bemühung um den Insektenschutz einbezogen wird.

Der Präsident des Landesjagdverbandes, Dr. Dirk-Henner Wellershoff, machte in seinen Ausführungen deutlich, dass die Jägerin und Jäger des Landes im Bemühen um den Schutz der Lebensräume von Insekten bereits vielfache Leistungen erbringen. Er mahnte diesbezüglich an, dass die Gesellschaft viel stärker auf dieses Potenzial zurückgreifen müsse und rief insbesondere dazu auf, dass das Thema Wildbrücken fokussiert und auch im Kontext der Insekten gesehen werden müsse. Er verwies in seinen Ausführungen auf das Blühflächenportal des Landesjagdverband, welches allein für das vergangene Jahr über 200 Blühflächen dokumentiert, die auf über 300 Hektar durch die Initiative verschiedener Landnutzer möglich geworden sind.

Der Präsident des Landesbauernverbandes, Henrik Wendorff, unterbreitete der Politik ein umfangreiches Angebot zur verstärkten Anstrengung beim Insektenschutz. So forderte er eine Koordinierungsstelle für die Insektenforschung und die unverzügliche Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates. Er betonte in seinen Ausführungen, dass es dem Ausschuss gelingen müsse, einen von beiden Initiativen gemeinsam mitgetragenen Beschlussantrag zu bearbeiten. Er machte ausdrücklich deutlich, dass die Landnutzerverbände im Kontext der vermutlich in Kürze eingereichten zweiten Volksinitiative der Umweltverbände, zu einer verbindlichen Erklärung auf Fristverzicht für die Beratungen des Landtages bereit sein. Er regte in diesem Kontext an, dass der Ausschuss auf Basis der Geschäftsordnung des Landtages einen Unterausschuss einsetzen solle, der beide Initiativen an einen Tisch holt und damit eine gemeinsame Lösung möglich macht.